Reden während einer Turnierpartie

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    • Ohne den entsprechenden Paragraphen nennen zu können: Es ist grundsätzlich nicht gestattet, den Gegner während einer Turnierpartie in irgendeiner Form zu stören! Zuerst mal kann der "Gestörte" den Schiedsrichter hinzuziehen, was dann zu einer Verwarnung führt. Bei mehrmaligem Regelverstoß führt das Stören des Gegners zum Verlust der Partie.
      LG
    • Zur sofortigen Niederlage sicher nicht.
      Die Konsequenzen kommen ein bisschen darauf an, wer das sagt.
      Der Gegner wird verwarnt, vielleicht je nach Zeitpunkt und Stellung gibt es auch eine Zeitstrafe.
      Ein Zuschauer bekommt mindestens einen gehörigen Anschiss, je nachdem fliegt er raus.
      Bei einem Mannschaftskampf, wenn es der Mannschaftsführer sagt, passiert gar nichts. Der darf das in der Regel.

      Grüße Daniel
    • @ dfuchs

      Ich meine natürlich bei der Frage einen der beiden Kontrahenten und nicht einen Zuschauer oder den ML.

      Es wundert mich, dass so etwas nicht zur sofortigen Niederlage führt, denn erstens ist eine Aufforderung aufzugeben doch im Grunde eine Art Tabubruch und zweitens führt z.B. ein Handyklingeln ja auch zur direkten Niederlage - warum dann nicht auch eine Aufgabeaufforderung ?
    • Weil es eben so nicht geregelt ist, Horst. Es kann ja nun mal nicht jeder Wortlaut explizit aufgeführt werden. Daher wird das von Fall zu Fall entschieden.

      Und eine "Tabubruch" ist das sicher nicht. WENN es denn vorkäme UND ungebührlich wäre, DANN würde man den Fragesteller entsprechend verwarnen, wie der Fuchs schon schrieb. Ich kann man mir aber durchaus Situationen vorstellen wo die Frage berechtigt ist: WENN z.B. der Gegenüber seit 7 Zügen T+D hinten ist, einem die kostbare Sonntagszeit unnötig stiehlt, man selbst nur noch verlieren kann wenn einen der Schlag trifft, DANN könnte ein dezenter Hinweis wie "Aufgeben ist keine Schande" durchaus angebracht sein.
    • Hallo ,

      es ist zunächst mal eine Störung des Gegners , die mit einer Verwarnung geahndet wird .
      Ggf. kann auch eine Zeitstrafe erfolgen ( oder Gutschrift, wenn der Gestörte in Zeitnot war ).

      Im Gegensatz zum berühmten "Handy-Klingeln" kann man hier auch nicht im Ansatz über einen "Betrugsversuch" nachdenken.
      Zum Unterschied : ein kurzes Handyklingeln könnte bedeuten " Achtung, es geht was !" .
      Das kann man hier wohl ausschließen !

      Gruß
      D1

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