HI ,
wie schon ausreichend erläutert - die reine Anwesenheit reicht aus .
Und wg. Verwarnung : wäre bestenfalls eine "versuchte Unsportlichkeit"
Gruß
D1
wie schon ausreichend erläutert - die reine Anwesenheit reicht aus .
Und wg. Verwarnung : wäre bestenfalls eine "versuchte Unsportlichkeit"
Gruß
D1