Handyverbot bei Turnieren

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    • Handyverbot bei Turnieren

      Ich habe heute in einem Gespräch mit einem Schachfreund erfahren, dass es mittlerweile sogar ganz dreiste Leute gibt, die in realen Schachturnieren mit Handyapps bescheissen !

      Weiss da jemand etwas über dieses Thema und gibt es tatsächlich schon Schachturniere, bei denen sogar schon nur das blosse Mitführen eines Handies verboten ist ?

      Schön wäre es ja, denn ich persönlich halte diese Scheissdinger sowieso für überflüssig.

      Vor noch gar nicht allzu langer Zeit konnten wir schliesslich auch Alle gut miteinander leben, ohne ständig erreichbar zu sein :!:
    • Hallo Horst,
      Für die laufende Spielsaison gilt absolutes Handyverbot für Spieler im Spielareal. Der Schiedsrichter hat sogar laut FIDE das Recht, eine Leibesvisitation durchzuführen/durchführen zu lassen, wobei der DSB davor warnt, denn als Schiedsrichter müsste man dann ggf. mit einer Zivilklage wg. Körperverletzung rechnen.
      Für Turniere beim DSB, die ab 1. Oktober 2014 beginnen, gilt, dass ein Handy nicht am Körper getragen werden darf, dass heißt, es muss ausgeschaltet in einer Tasche oder in einer Jacke, die nicht am Körper getragen wird, sein. Weiterhin gilt: wenn das Handy klingelt, ist die Partie verloren.
      Gruß Faucon
    • Aktuelle Regel ist: Wer ein Handy mit in den Turniersaal bringt verliert.
      Der Auslegungshinweis dazu (weil die Regel so generell unpraktikabel ist) ist: Für weniger wichtige Turniere (lies alles was z.B. keine großen Preisgelder oder Normen möglich macht) sollen die Schiedsrichter mitgebrachte ausgeschaltete Handys in Rucksäcken und Taschen, die dann am Platz verleiben, dulden. Jeder der mit einem Handy in der Hand oder Hose oder wo auch immer am Körper und einer laufenden Partie am Brett erwischt wird verliert. Direkt. Ohne Diskussion.

      Grüße Daniel
    • Hallo,

      hier findet ihr allgemeine Infos aus den Kategorien NRW-Verband-Bezirk, was nicht unten den Links Ligen einzuordnen ist. Das Neueste steht immer ganz oben!

      Ende Sept. 2014

      Handy II

      Die FIDE hält nochmals eine Änderung des Art. 11.3 b der
      FIDE-Schachregeln für erforderlich. Da die Änderung wichtig und die Zeit
      bis zum nächsten FIDE-Kongress zu lang ist, werden alle Schiedsrichter
      aufgefordert, Art. 11.3. b der FIDE Schachregeln in der nachfolgenden
      Fassung bei allen Turnieren, die ab dem 01.10.2014 beginnen, anzuwenden:

      Während des Spiels ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon,
      ein elektronisches Kommunikationsmittel oder irgendein Gerät, welches
      Schachzüge vorschlagen kann, im Turnierareal bei sich zu haben. Das
      Turnierreglement kann jedoch zulassen, dass ein Spieler ein solches
      Gerät in seiner Tasche aufbewahrt, solange dieses vollständig
      ausgeschaltet ist. Dem Spieler ist es verboten, ohne Erlaubnis des
      Schiedsrichters eine Tasche, die ein solches Gerät enthält, bei sich zu
      haben. Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät
      im Turnierareal bei sich hat, verliert er die Partie. Der Gegner
      gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger
      strenge Bestrafung vorsehen. Der Schiedsrichter kann von einem Spieler
      verlangen, dass dieser in einem abgesonderten Bereich die Untersuchung
      seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke und anderer Gegenstände zulässt.
      Der Schiedsrichter oder eine von ihm beauftragte Person darf den Spieler
      untersuchen, wobei der Untersuchende das gleiche Geschlecht wie der zu
      Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllung dieser
      Pflichten, hat der Schiedsrichter Maßnahmen gemäß Art. 12.9 zu
      ergreifen.
      Diese Regelung gilt für Turniere von geringerer
      Wichtigkeit, bei denen die Spieler keine Möglichkeit haben, ihre
      Mobiltelefone außerhalb des Turnierareals zurückzulassen, und die
      Organisatoren keinen Bereich zur Aufbewahrung der Mobiltelefone aller
      Spieler während der Runde vorhalten können. Der Schiedsrichter darf den
      neuen Wortlaut anwenden und den Spielern erlauben, ihr Mobiltelefon in
      einer Tasche in den Turniersaal zu bringen, sofern es ausgeschaltet ist.
      Der Spieler muss aber den Schiedsrichter vor Rundenbeginn darüber
      informieren, dass er ein abgeschaltetes Mobiltelefon, elektronisches
      Kommunikationsmittel oder irgendein anderes Gerät, welches Schachzüge
      vorschlagen kann, in seiner Tasche hat. Das muss in das Turnierreglement
      aufgenommen werden. Der Schiedsrichter kann auch eine entsprechende
      Ankündigung vor Rundenbeginn machen.
      Diese Regelung gilt nicht für Welt- und Kontinentalturniere der FIDE.

      Quelle: SRK - Deutscher Schachbund

      Sept. 2014

      hab es gerade gefunden

      Gruß
      Triglav1
    • Hörgerät mit Funkverbindung

      Sind Hörgeräte im Turniersaal eigentlich auch verboten? Man könnte ja per Funk Züge übermitteln.(Präpariertes Hörgerät).Dürfte dann der Schiedsrichter das Hörgerät untersuchen oder müsste der Spieler mit einem ärztlichen Attest beweisen,dass er schwerhörig ist? LG Hensman
    • Bei uns sammelt der Mannschaftsführer die Handys vorm Spiel ein.
      Ich gebe immer mein Handy ab, nehms aber immer mit, weil einmal ein Spieler unserer Mannschaft am Brett ne Herzattacke hatte und ein Notarzt benötigt wurde.

      Ansonsten ists ne ganz einfache Sache . Wer betrügen will, wird immer nen Weg finden.
      Ist im richtigen Leben so wie in der Schacharena, bloss nicht so einfach.
    • Hörgeräte sind tatsächlich ein sensibles Thema. Grundsätzlich haben die Spieler da bei mir einen Vertrauensvorschuß. Sollte aber ein übermäßig überperformen, dann würde ich den Spieler auch bitten das Gerät abzunehmen.

      Grüße Daniel
    • @ Schroeders Beitrag

      Der beschriebene Vorfall ist schon der Hammer! Die zuständigen Schiedsrichter zeigen, dass sie Ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. Mit so wenig Fingerspitzengefühl gehört man nicht in eine Schachschiedsrichterrobe. Streng genommen hat der Mann aber mit Beginn der Partie gar kein Mobiltelefon im Turnierbereich gehabt. Da ein Gerät ohne Akku, zu dem wozu es gebaut wurde, genauso gut zu gebrauchen ist wie eine ungespülte Suppenkelle, kann man bestenfalls von einer Handykomponente sprechen. So gesehen ist das Mitführen von Ladegeräten, Ersatzschalen oder von komplett zerstörten Sammlerstücken bereits strafbar, weil sie ja auch in diese Kategorie gehören! Diese Entscheidung gehört tatsächlich an eine höhere Stelle getragen, und diesem Lümmel nachträglich der Sieg aberkannt. Dessen Vater würde ich einen Aufsatz über "den Kategorischen Imperativ" schreiben lassen.
      Ich könnte mit meinem Blutdruck LKW-Reifen füllen, wenn mir so etwas passieren würde. Dennoch werde ich in Zukunft auf der Hut sein.
    • vom gesunden menschenverstand her und auch vom moralischen standpunkt aus gesehen, bin ich recht nahe bei macxx

      ich bitte aber zu bedenken:

      es gilt die turnierordnung/-regeln. und auf diese wurde allgemein vor beginn nochmals mündlich hingewiesen und auch speziell auf die gültige regelung zu elektrischen geräten.

      dem schiriteam blieb deshalb wahrscheinlich keine andere wahl, als gegen den schachfreund zu entscheiden. er führte ein handy auf dem turnierareal mit und hatte dies nicht vorher dem schiedsrichter angezeigt.

      bei der verkündung der entscheidung wurde ihm ja ausdrücklich bestätigt, dass er nicht betrogen habe, aber formal gegen die turnierordnung verstossen habe.

      dazu ein beispiel aus einem anderen bereich. in deutschland sind technische hilfsmittel zur warnung vor radarkontrollen verboten. bestraft wird die blosse mitführung dieser geräte, auch wenn sie nachweislich nicht benutzt wurden. eine entsprechende app auf einem mobilen gerät oder entsprechende funktion bei einem navi reicht also schon aus, um bestraft zu werden.
    • Also ich habe das bereits in zwei anderen Foren durchgekaut und hatte ehrlich gehofft, dass es hier nicht nochmal aufkommt.

      Aber die Entscheidung des Schiedsrichters war absolut korrekt und sogar die einzig Mögliche.
      Warum?
      Das Turnier war genau so ausgeschrieben. Handy mit in den Turniersaal bringen verliert.
      Es wurde vor dem Start der Runde extra nochmal darauf hingewiesen, dass die Ausschreibung auch genau so befolgt werden wird.
      Es hingen Schilder aus, dass das Mitbringen verboten ist und verliert.

      Und das Handy war zum Start der Runde noch betriebsbereit.

      Die Partie war also schon verloren, sie wurde nur noch gespielt.
      Das Einzige, worüber man diskutieren kann ist ob das Ergebnis 1:0 oder +:- ist.

      Jede andere Entscheidung nimmt dem Schiedsrichter die Glaubwürdigkeit und es ist nicht zu begründen, warum anschließend jeand der das Handy nur ausgeschaltet mitbringt verlieren soll.

      Wenn man an einem Turnier teilnimmt (und das war ein Normenturnier mit hohem Preisfond), dann hat man die Ausschreibung zu lesen und zu verinnerlichen und nicht den Schiedsrichter für sein eigenes Verhalten verantwortlich zu machen.

      Nur um es klar zu machen, in einem Hobbyturnier ist so eine Regelung absolut fehl am Platz und ich verstehe auch, dass nicht jeder die Handyregeln so ernst nimmt. Aber sie ist da und gilt und man hat das als Schachspieler zu akzeptieren oder entsprechende Turniere zu meiden.

      Ich bin am heutigen Nachmittag Schiedsrichter in der 1. Bundesliga in Baden-Baden. Sollte ich dort bei einem Spieler ein Handy entdecken, so hat er auch dort seine Partie verloren, völlig unabhängig davon, ob es eingeschaltet ist oder auch nur funktioniert. Die Anweisungen an uns Schiedsrichter sind hier absolut eindeutig.

      Grüße Daniel