Das Recht am Bild

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  • Da war mal vor einiger Zeit ein Bericht im Radio zu diesem Thema. Da fällt mir ein Beispiel von damals auch ein wo es definitiv verboten ist es zu veröffentlichen. Das ist dieses Drahtgestell in Frankreich namens Eifelturm. Den darf man weder einzeln oder zusammen mit sich selber ins Netz stellen.
    Die sagten in dem Bericht, IMMER wenn das Gebäude geschützt ist, dann ist es verboten. Da ein Wohnhaus ja normalerweise nicht geschützt ist, darf man sowas natürlich auch veröffentlichen. Aber bei Kulturgütern geht es anscheinend nicht.
    Verstöße können mehrere Tausend € kosten wenn es vor Gericht geht.
  • dfuchs schrieb:

    Der Schacharena droht da übrigens noch das geringste Unheil, solange der Webmaster auf einen Hinweis hin sofort reagiert und das Bild von seinem Server nimmt.
    Er hat den Verstoß nicht begangen. Es war die Person, die das Bild hochgeladen hat

    So weit , so gut, prinzpoiell ist das richtig.
    Nur in der Praxis ist der erste Weg immer der zum Betreiber der Webseite. Selbst wenn er rechtlich auf ruhigem Wasser schippert hat er erst einmal den Streß am Hals.
    Für mich ist es selbstverständlich durch eigenes Handeln diese Situation auszuschließen und auf die Verwendung fremder Bilder im Avater zu verzichten, entweder ein eigenes oder das vom Webmaster zur Verfügung gestellte. Das ist eine ganz kleine Leistung, die kostet nichts, die macht keine Arbeit, die kann jeder erbringen.
    Da braucht es keiner klugen Sprüche von Kläger und Richter, schlafenden Hunden und anderen Anfeindungen.
  • Poffi schrieb:

    Ja, bei Bildveröffentlichungen muß man sehr vorsichtig sein. Das kann richtig teuer werden wenn man da etwas falsch macht.
    Da ich keine Digitalkamera habe & mein Uralthandy auch nicht knipsen kann, existieren von Mir auch kaum Bilder im Web. Das einzige Bild welches ich habe & vereinzelt benutze wenn die Größe stimmt um es einfügen zu können habe ich aus einem anderen Bild ausgeschnitten. Da bin dann nur Ich selber drauf, der Rest wurde abgeschnitten. Dazu werde ich ja auch das Recht haben. Mir gehört das Gesamtbild nicht, aber ich gehöre ja mir selber & daher darf ich mich selber ja auch wohl ausschneiden & es verwenden.
    Da fällt mir noch etwas ein was wichtig zu wissen ist:
    Knipst man sich im Urlaub vor Gebäuden stehend ist das für das Fotoalbum ok, aber man darf das Bild NICHT ins Netz packen falls das Gebäude geschützt ist, obwohl man selber davor steht. Also wenn man vor dem Kölner Dom sich knipsen läßt & der Dom geschützt sein sollte, bekommt man ärger wenn sich einer der Domaufsicht beschwert.
    Soetwas finde ich persönlich zwar etwas affig, aber wenn das Gesetz so ist, dann sollte man es beachten wenn man keinen Ärger haben möchte.


    Eine andere Sache würde mich aber auch interessieren:
    Wenn ich mit Freunden mich unterhalte & man spricht z.B. über ein Radio, eine Uhr oder soetwas was man sich gekauft hat, suche ich manchmal im Web ein Bild davon weil ich es ja selber nicht knipsen kann, aber vom Web ausschneiden. Darf man das Bild dann als Anhang an die Mail heften damit der Kollege sieht welches Radio das ist?
    Das kannst du selbst leicht recherchieren.

    Ich habe es eben gemacht und konnte auf der Webseite einer sehr bekannten Anwaltskanzlei lesen,
    dass es ebenso unzulässig ist, wenn man das Bild verkleinert, verändert, etwas herausschneidet bzw. Bildinhalte hinzufügt.

    Als Beispiel wird von internetrecht-rostock.de angeführt, dass - (ich wandle es mal etwas ab)
    ein fremdes Auto dir ja auch nicht gehört, wenn du deinen Namen draufschreibst und/oder es mit einem andern Lack versiehst,
    andere Sitze einbaust usw..

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MisterNadeloehr ()

  • Poffi schrieb:

    Da fällt mir noch etwas ein was wichtig zu wissen ist:
    Knipst man sich im Urlaub vor Gebäuden stehend ist das für das Fotoalbum ok, aber man darf das Bild NICHT ins Netz packen falls das Gebäude geschützt ist, obwohl man selber davor steht. Also wenn man vor dem Kölner Dom sich knipsen läßt & der Dom geschützt sein sollte, bekommt man ärger wenn sich einer der Domaufsicht beschwert.
    Das kannn schon sein das soetwas nicht geduldet ist, aber denn muß es mit ein Hinweißschild sichtbar sein .
    Jedes öffentliche Gebäude besitzt eine Hausordnung , darin der Hinweis ob Fotografieren im Gebäude erlaubt ist oder verboten ist .
    Das fotografieren in Kirchen sind die Erlaubnisse unterschiedlich..
  • Also erstmal Punzius, vielen Dank für den Hinweis - regt doch zum Nachdenken an und macht auf ein (zu Unrecht) vergessenes Thema wieder aufmerksam.

    Poffi, das mit dem Eiffelturm stimmt meines Wissens so nicht. Man darf sehr wohl den Eiffelturm alleine oder mit sich als Selfie ins Netz stellen. Es geht um spezielle Lichteffekte, die eine Beleuchtungsfirma für den Eiffelturm erzeugt hat. Diese Lichtspiele darf man nicht zusammen mit dem Eiffelturm veröffentlichen, da die Lichtfirma da ein Urheberrecht hat.

    Da ich selber viel fotografiere habe ich mir das Buch "Recht am Bild" von Florian Wagenknecht zugelegt. Da steht unter anderem drin, dass man jedes Gebäude, das von öffentlichen Wegen aus sichtbar ist fotografieren darf, und dass ich dann natürlich das Recht am Bild habe. Anders ist es nur wenn ich zum fotografieren ein fremdes Grundstück betreten müsste.
  • Bionade hat vollkommen Recht, so stellt es sich auch nach meiner Recherche dar.
    Jedoch eine Sache muss noch erwähnt werden. Ein Foto eines Gebäudes darf auch dann nicht veröffentlicht werden (fotografiert, darf es wie gesagt immer), wenn es vorübergehend besonders bemalt ist. Hier unterliegt das auf das Haus gemalte Bild wieder dem Urheberrecht.
    Ist das Bild dauerhaft auf dem Haus, so wird es mehr oder weniger zum Anstrich und fällt wieder unter die Panoramafreiheit.

    Grüße Daniel
  • HorstSchlaemmmer schrieb:

    Also ich finde, wenn Fotografen ihre Bilder öffentlich ausstellen, dann sollen sie sich auch nicht beschweren, wenn es dann Jemand kopiert.
    Solange dies nur zu privatem Gebrauch geschieht ist es m.E. auch nicht strafbar, sondern nur dann, wenn ein Bild für kommerzielle Zwecke genutzt wird.
    Dazu gibt es nicht viel zu sagen, wenn man das youtubevideo gesehen hat, dann weiß man Bescheid wie es in Wahrheit läuft.

  • Wenn ich das alles hier mal zusammen fasse für mich, muss ich erst die verschiedensten Gesetzbücher studieren um ein Foto zu schießen. Eigentlich muss ich dankbar sein, dass ich den Fotoapparat benutzen darf, da er ja vom Erfinder frei gegeben wurde. Ich muss allerdings Obacht geben, dass die Streitkultur des Arenaforums daran keinen Anstoss nimmt. So könnte man die Wortklaubereien weiter führen und würde natürlich zu keinem Ende kommen, was widerrum zu einem vollem Forum führt. usw:.
    mfG Rico
  • Es ist eigentlich ziemlich einfach.
    Fotografieren darfst du so ziemlich alles, veröffentlichen nicht.
    Wenn du ein Foto veröffentlichen möchtest, dann ist auch das in der Regel kein Problem, wenn du nicht gerade wildfremde Menschen mit aufnimmst oder in einem Museum bist.
    Richtig schlecht sieht es nur dann aus, wenn du eine Bildersuche an schmeißt, dir irgendwas aus dem Internet ziehst und selbst wieder veröffentlichst (bearbeitet oder unbearbeitet). Dann hast du was verkehrt gemacht.

    Grüße Daniel
  • Ich habe heute Punzius in googelbilder eingegeben und habe sehr viele Avatare von Schacharena Forum gefunden .

    Mit das Avatar sollte man besonders vorsichtig sein ,da muß ich Punzius als Threadhersteller absolut recht geben.

    Irgendwann verschwinden die Bilder wieder ,wenn der Stream von Googel Bilder beendet ist .Nun weiß ich nicht ob Googelsuchmaschienen die alten Bilder die nicht im Stream sind wieder

    gefunden werden oder ob die aus Datenschutz nicht mehr auffindbar sind ?
  • greece schrieb:

    mhm....
    ich bin der Meinung, Urheberrechte hin und her, der Künstler in Anführungsstrichen sollte sich glücklich schätzen wenn sein Bild weiterverwendet wird, ich an seiner stelle würde den benutzer knuddeln
    Das ist die Argumentation, die auch oft an den Tag gelegt wird, wenn Musiker engagiert werden sollen: "Geld? Seid doch froh, wenn ihr überhaupt mal spielen dürft."

    Ich kann - obwohl künstlerisch und musikalisch unbegabt, deshalb nicht betroffen - jeden verstehen, der seine Leistung auch honoriert sehen will. Und das nicht nur durch Applaus und Hände schütteln.
  • Ich lese diesen Thread sehr aufmerksam und finde ihn sehr interessant. Ich bin auch der Meinung das Rechte gewahrt werden müssen.

    Nun hab ich aber mal eine Frage.

    Für meine Tabellen im CTC-Turnier nutze ich schöne Bilder aus der Galerie der Arena. Natürlich mit dem Verweis von wem und von wo. Darf ich das nun machen?
    Denn jedes mal die User um Erlaubnis zu Fragen, wäre doch ziemlich aufwendig für mich. Ich halte das eher für eine kleine Werbung für das Bild bzw. den Ersteller des Bildes. Ich achte aber auch darauf das keine Personen in den Bildern zu sehen sind.

    Gruß windus09