Das Recht am Bild

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  • Alfheri schrieb:

    Was wird eigentlich getan, um mein Profilbild vor bildersuchenden Datenkraken zu schützen?


    Profis nutzen dafür die sogenannte digitale Signatur,
    Auf der Webseite von "foto-schuhmacher" findet man Beispiele.

    (ich verlinke bewusst nicht, sondern erwähne diese Seite lediglich)


    windus09 schrieb:

    Ich lese diesen Thread sehr aufmerksam und finde ihn sehr interessant. Ich bin auch der Meinung das Rechte gewahrt werden müssen.

    Nun hab ich aber mal eine Frage.

    Für meine Tabellen im CTC-Turnier nutze ich schöne Bilder aus der Galerie der Arena. Natürlich mit dem Verweis von wem und von wo. Darf ich das nun machen?
    Denn jedes mal die User um Erlaubnis zu Fragen, wäre doch ziemlich aufwendig für mich. Ich halte das eher für eine kleine Werbung für das Bild bzw. den Ersteller des Bildes. Ich achte aber auch darauf das keine Personen in den Bildern zu sehen sind.

    Gruß windus09


    Bionade hat es in seinem Beitrag (eine Seite zurückblättern) hervorgehoben,
    dass es nicht erwünscht ist, einfach Bilder ungefragt zu übernehmen.

    Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn jemand meine Fotos für private Zwecke nutzen möchte.

    Wer nicht will, dass seine Fotos benutzt werden,
    der muss eben eine digitale Signatur auf jedem seiner Fotos anbringen,
    um eine weitere Nutzung uninteressant zu machen.
  • Nun habe ich die Seite von Pixabay gefunden .

    Auf diese Seite steht das die bilder frei von Uhrheberrechte sind !

    Meine Frage ist : Muß ich mich Anmelden bei Pixabay um Bilder(Illustrationen) im Forum zu setzen ?
    -------------------: Darf ich unangemeldet bei Pixabay Bilder runterladen und ins Schacharenaforum raufladen ?

    ------------------:Wer kann mir rechtlich ein Rat geben um das Gesetz einzuhalten?
  • Wenn das auf der Seite steht, so ist das Schwachsinn. Das Uhrheberrecht kann vllt. ein Uhrmacher aushebeln, das Urheberrecht aber niemand. Ich kann auch nicht einfach die Steuergesetze zu meinen Gunsten ändern, nur weil es mir passt.

    Belies dich einfach mal selbst zu dem Thema, dafür gibt es Wikis. Bspw. bei Wikipedia. Dort findet sich z.B.

    Wikipedia schrieb:

    Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich nicht übertragbar erklärt.

    Und heute frisch vom BGH entschieden: "Kein Urheberrecht für Thumbnails"
  • Da hat sich PeterHerzberg etwas missverständlich ausgedrückt.
    Pixabay bietet Bilder von Urhebern an, die einer Vervielfältigung oder gar Veränderung der Bilder, sowohl für den privaten, wie auch kommerziellen Gebrauch, ausdrücklich zustimmen.
    Urheber bleibt Urheber. Erst ab einem gewissen Grad der Verfremdung (also der Schaffung eines eigenen Kunstwerkes) kann über neue Urheberrechte diskutiert werden.

    Probleme kann es aber auch dort geben und zwar dann, wenn das zur freien Verfügung gestellte Werk selbst Schutzrechte (zB Markenrechte) verletzt.
    Wenn man zB ein sehr kunstvolles/kreatives Bild entdeckt, welches unter anderem auch eine Coca-Cola Dose abbildet, kann man sich relativ sicher sein, dass das ohne Einverständnis des Markeninhabers integriert wurde und der "Urheber" wahrscheinlich irgendwann Geld abheben darf, um das saftige "Knöllchen" zu bezahlen. :rolleyes:
  • SnoopyDog schrieb:

    Wenn das auf der Seite steht, so ist das Schwachsinn. Das Uhrheberrecht kann vllt. ein Uhrmacher aushebeln, das Urheberrecht aber niemand. Ich kann auch nicht einfach die Steuergesetze zu meinen Gunsten ändern, nur weil es mir passt.

    Belies dich einfach mal selbst zu dem Thema, dafür gibt es Wikis. Bspw. bei Wikipedia. Dort findet sich z.B.

    Wikipedia schrieb:

    Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich nicht übertragbar erklärt.
    Und heute frisch vom BGH entschieden: "Kein Urheberrecht für Thumbnails"
    Kann so nicht ganz stimmen...^^
    Offensichtlich gibt es Ausnahmen, denn ebay wird ab 01. Februar 2018 professionelle Verkäufer vom Handel ausschließen,
    die ihre eigenen Fotos nicht dem sogenannten ebaykatalog kostenlos,
    aus dem sich dann Hinz und Kunz kostenfrei bedienen kann, übereignen.

    Also ebay schert sich einen Dreck um das Urheberrecht...und Wikipedia weiß natürlich davon nix...!

    Professionelle Fotografen, die für ebayhändler im Auftrag zur Produktgestaltung des ebayauftritts Fotos anfertigen und das
    wohlgemerkt nicht für eine warmen Händedruck, müssen wohl künftig um weitere Aufträge bangen,
    denn wer stellt schon gern der Konkurrenz seine Fotos künftig kostenlos zur Verfügung.

    hier mal dr link zu ebay:

    verkaeuferportal.ebay.de/verka…lder-produktdaten-nutzung
  • Was auch immer du damit sagen willst. Das eine ist die in Deutschland geltende Rechtslage- und Auffassung, das andere ein aktuelles BGH-Urteil.

    Was ebay dann meint für Vertragsbedingungen machen zu wollen, inwieweit die rechtskonform sind ist was anderer. Auch ebay ändert daran nix. Nutzungsrecht und Urheberrecht sind zwei Paar Schuh. Was Wikipedia damit zu tun haben soll weißt dann auch nur du.
  • MisterNadeloehr schrieb:

    Kann so nicht ganz stimmen...^^Offensichtlich gibt es Ausnahmen, denn ebay wird ab 01. Februar 2018 professionelle Verkäufer vom Handel ausschließen,
    die ihre eigenen Fotos nicht dem sogenannten ebaykatalog kostenlos,
    aus dem sich dann Hinz und Kunz kostenfrei bedienen kann, übereignen.
    @MisterNadeloehr - eine korrekte aber auch traurige Entwicklung.
    Das ist aber sittenwidrig und wird auf Dauer keinen Bestand haben. Wer als professioneller Händler das unterschreibt muß echt einen vermöbelt haben.
    Fakt ist aber auch das das viele Händler dort diese Plattform als einziges Standbein haben und damit mehr oder weniger erpreßt werden und einbrechen - und schaden sich auf Dauer selbst.
    Wenn man bedenkt das ein Produktfoto das wertvollste Detail eines Verkaufsangebotes ist muß man hier ganz konsequent nein sagen und sich gegebenenfalls komplett umorientieren - leider sind dazu nur sehr wenige in der Lage.
  • Es würde Sinn ergeben, nicht alles in einen Topf zu werfen bzw. die Begrifflichkeiten voneinander zu trennen. Nutzungsrechte haben nicht mit Urheberrechten zu tun.
    Zur Optimierung des eigenen Portals (Angebot eines Produkt-Kataloges) benötigt ebay die Nutzungsrechte der Bilder. Wer also ebay nutzen will, muss künftig selbst Nutzungsrechte einräumen.
    Da ist im Übrigen nichts illegales dran...
  • Das ist Deine Ansicht, muß man akzeptieren aber nicht aus Sicht eines Verkäufers.
    Erkläre mir mal in Gottes Namen warum ein Händler jemandem, der ihm ohnehin schon weit jenseits der 10% Gebühren abverlangt, auch noch die Rechte an seinen Bildern überlassen soll um danach noch mehr gegängelt und geknebelt zu werden? Das grenzt doch schon an wirtschaftlichen Masochismus!
    Und ob nun ellegal oder sittenwidrig - wer einen vermeintliche Schwächeren einseitige Forderungen auferlegt mit der Option ihm vom Handel auszuschließen handelt nach Deiner Meinung legal?
  • Selbstverständlich ist das legal, Punzius. Den Händlern steht es ja frei, sich der Ebay-Dienste zu bedienen. Sittenwidrige Verträge gibt es unter Händlern eher selten.
    Außerdem handelt es sich bei diesem Beispiel ja um Bilder von angebotener Ware, nicht um schützenswerte Unikate. Und an deren Publikation dürfte jeder Händler interessiert sein, da es Produktwerbung ist.