Klingelndes Handy nicht mehr automatisch Partieverlust?

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    • Klingelndes Handy nicht mehr automatisch Partieverlust?

      11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichtersirgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben.Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche einesSpielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Taschemuss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht werden. Beiden Spielern istes verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen.

      11.3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich trägt,verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eineandere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

      Bisher hieß es ja Handy klingelt automatisch Partieverlust

      Jetzt lese ich dies nicht mehr heraus.

      Wie ist da aktuell die Regel dazu?
    • Naja, wenn du das Handy "anmeldest" und es dann klingelt, dann kann ich auch keinen Partieverlust erkennen.

      Hast du das Handy nicht angemeldet, dann wäre ja der zweite Fall "wenn offenbar wird, dass ein Spieler ein Handy dabei hat" eingetreten.
    • dfuchs schrieb:

      Jeder Schiedsrichter wird dir bei den Genehmigung [...]

      Das Wort ist mir gestern nicht mehr eingefallen.

      Ich lese gerade, dass es doch drin steht...


      Gambitspieler schrieb:

      Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche einesSpielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist.

      Das Handy kann ja nicht klingeln, wenn es aus ist. Die Regel gibt den Schiedsrichtern da ja auch keinen Handlungsspielraum.
    • Auf der Seite des Schachverbandes Schleswig-Holstein heißt es


      Änderung TO SVSH - SH-Handy-Regelung ist Vergangenheit

      Heiko Spaan Veröffentlicht: 22. September 2017 Zugriffe: 422Liebe Schachfreunde,

      nach Beschluss der Spielkommission wurde vom Präsidium dem Antrag zur Änderung der TO des SVSH entsprochen:

      (Alt)
      § 8 Allgemeine Verhaltensweisen
      (3) Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden, noch
      eingeschaltet sein. Verstöße gegen die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte werden
      nach erfolgloser Aufforderung der Unterlassung nach § 9 geahndet
      (Neu)
      Streichung, da durch die FIDE-Regeln geregelt.


      Was bedeutet das? Auch wenn vorher nicht darauf hingewiesen worden ist, wird ein Klingeln oder Piepen vom Handy o.ä. sofort mit Partieverlust gem. FIDE-Regeln bestraft.
      In SH musste bisher vor jedem Wettkampf darauf hingewiesen werden, ansonsten hatte ein erstes Klingeln keine Folgen.
      Der DSB hat die Regelung für das Mitbringen von solchen Geräten entsprechend ausgelegt: Nicht auf dem Tisch, nicht in der Kleidung - aber in der Tasche, Rucksack und im Mantel/Jacke auf dem Stuhl kann das Handy/Gerät verstaut werden. Wenn es dann klingelt, ist die Partie aber auch gem. FIDE-Regeln verloren.
      Aber grundsätzlich sollte sportliches Fair Play (also z.B. wenn das Handy gerade beim Ausschalten noch ein letzten Ton abgibt....) gelten - das ist für uns alle eine Sebstverständlichkeit!
    • Gambitspieler schrieb:

      11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichtersirgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben.Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche einesSpielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Taschemuss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht werden. Beiden Spielern istes verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen.

      11.3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich trägt,verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eineandere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

      Bisher hieß es ja Handy klingelt automatisch Partieverlust

      Jetzt lese ich dies nicht mehr heraus.

      Wie ist da aktuell die Regel dazu?

      Laut FIDE-Regel führt nur das "Bei sich tragen" zwingend zu Verlust.

      Die Verhängung der Höchststrafe (Partieverlust) würde dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen.

      Wenn das in der Tasche in der Ecke des Raumes verstaute Handy einen Ton macht, liegt offenkundig kein Betrugsversuch vor. Ob sich irgendjemand gestört fühlt, müsste geprüft werden. Wenn sich niemand gestört fühlt, sehe ich für irgendeine Sanktion keinen Grund.

      Aber man kann natürlich immer an einen Schiedsrichter geraten, der meint, ohne Berücksichtigung des Einzelfalls seine Machtfülle ausspielen zu müssen, und auf Partieverlust entscheidet.

      Buffy schrieb:

      Auf der Seite des Schachverbandes Schleswig-Holstein heißt es


      Änderung TO SVSH - SH-Handy-Regelung ist Vergangenheit

      Heiko Spaan Veröffentlicht: 22. September 2017 Zugriffe: 422Liebe Schachfreunde,

      nach Beschluss der Spielkommission wurde vom Präsidium dem Antrag zur Änderung der TO des SVSH entsprochen:

      (Alt)
      § 8 Allgemeine Verhaltensweisen
      (3) Im Turnierraum dürfen Handys oder andere störende Geräte weder benutzt werden, noch
      eingeschaltet sein. Verstöße gegen die Benutzung von Handys und anderer störender Geräte werden
      nach erfolgloser Aufforderung der Unterlassung nach § 9 geahndet
      (Neu)
      Streichung, da durch die FIDE-Regeln geregelt.


      Was bedeutet das? Auch wenn vorher nicht darauf hingewiesen worden ist, wird ein Klingeln oder Piepen vom Handy o.ä. sofort mit Partieverlust gem. FIDE-Regeln bestraft.
      In SH musste bisher vor jedem Wettkampf darauf hingewiesen werden, ansonsten hatte ein erstes Klingeln keine Folgen.
      Der DSB hat die Regelung für das Mitbringen von solchen Geräten entsprechend ausgelegt: Nicht auf dem Tisch, nicht in der Kleidung - aber in der Tasche, Rucksack und im Mantel/Jacke auf dem Stuhl kann das Handy/Gerät verstaut werden. Wenn es dann klingelt, ist die Partie aber auch gem. FIDE-Regeln verloren.
      Aber grundsätzlich sollte sportliches Fair Play (also z.B. wenn das Handy gerade beim Ausschalten noch ein letzten Ton abgibt....) gelten - das ist für uns alle eine Sebstverständlichkeit!

      Wo hat der DSB etwas "ausgelegt"?

      Wenn ein Schachverband von dem ihm zustehenden Recht, eigene Regelungen zu schaffen, keinen Gebrauch macht, gelten insoweit die FIDE-Regeln, siehe oben.

      Aber natürlich kann jeder Ausrichter in die Regularien seiner Veranstaltung die Bestimmung aufnehmen, dass Handyklingeln zum sofortigen Partieverlust führt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Regelkenner ()

    • Sorry Regelkenner,

      aber nachdem was ich schon erlebt habe, ist das was du schreibst Unsinn.
      Nur weil das Handy am anderen Ende des Turniersaals hängt soll kein Betrugsversuch vorliegen?
      Und so Dinge wie Bluetooth oder WLAN lässt man dabei einfach außen vor?

      Jedes Handy, welches eingeschaltet ist und nicht als angeschaltet angemeldet wurde (es gibt nur sehr wenige Varianten, in denen ich das genehmigen würde) ist zwingend ein Partieverlust ganz egal ob es klingelt oder nicht.
      Es gilt also: Klingelt das Handy, dann ist es nicht ausgeschaltet, dann ist die Partie verloren.

      Das hat nichts mit Unverhältnismäßigkeit zu tun, das ist nicht weniger als der Schutz unseres Sports.

      Achso, so etwas wurde schon verwendet:
      Headset

      Grüße Daniel