din schrieb:
Geimpfte haben ein Grundrecht auf Party
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin machte deutlich, dass die Aussage: „Es gibt kein Grundrecht auf Party“ verfassungsrechtlich falsch sei. Ein solches Recht sei durch die Allgemeine Handlungsfreiheit in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt.
Geimpfte, so Battis, hätten also ein Grundrecht auf Party. Ein damit verbundenes Restrisiko sei hinzunehmen.
Ich halte die Regelungenen für Geimpfte nicht für korrekt, da die Vorraussetzung dafür ein Privileg ist. Es sollten die Rückgabe der Rechte für alle erfolgen oder für keinen.