" "Querdenker" dürfen nicht demonstrieren
Die Querdenker-Bewegung darf am Samstag nicht in Dresden demonstrieren. Das hat das örtliche Verwaltungsgericht bestätigt. [...]
Ihr Verbot begründete die Stadt sehr ausführlich: In der Vergangenheit habe sich bereits mehrfach gezeigt, dass der Antragsteller weder in der Lage noch willens sei, das Versammlungsgeschehen zur Einhaltung der Hygienevorgaben zu bewegen. Inbesondere gelte dies für Versammlungen mit mehr als nur 100 Teilnehmern, so die Stadt. Zudem habe er bei verbotenen Versammlungen im März und April 2021 nicht auf das Fernbleiben der Teilnehmer hingewirkt, argumentierte die Stadt weiter. Bei diesen Versammlungen seien die Hygienebestimmungen dann weitgehend missachtet worden. Die Stadt geht auch aufgrund des hohen Mobilisierungspotenzials von einem unübersichtlichen Versammlungsgeschehen in der Innenstadt von Dresden aus, welches aus Infektionsschutzgründen zu verbieten sei. Daher ist der Eingriff in Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz nach Auffassung der Stadt gerechtfertigt.
Das VG Dresden ist der Stadt Dresden vollumfänglich in ihrer Argumentation gefolgt. Auch die vom Antragsteller vorgetragenen Zweifel an der Ermittlung der Inzidenzzahlen überzeugten das VG nicht. Es sei weiterhin nicht zu erwarten, dass von außerhalb anreisende Versammlungsteilnehmer die Stadt wieder verlassen würden, sobald sie feststellen sollten, dass auf den angezeigten Versammlungsflächen bereits die zulässige Teilnehmerzahl erreicht sei, so das VG.
Der Versammlungsanmelder wurde zudem verpflichtet, das Verbot der Versammlungen auf den Wegen zu kommunizieren, auf denen er die Versammlungen zunächst beworben hat. [...]"
--- lto.de/recht/nachrichten/n/6l3…r-demonstration-verboten/
"Absichtliches Anhusten als tätlicher Angriff
Eine Frau hatte bei einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet. Deswegen erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main jetzt einen Strafbefehl.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Strafbefehl gegen eine Frau erlassen, die bei einer polizeilichen Kontrolle absichtlich einen Polizisten angehustet hatte. Der Strafbefehl sieht wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vor, wodurch sich die Geldstrafe hier insgesamt auf 1.440 Euro beläuft.
Ziel der Kontrolle war die Einhaltung von Abstandsregeln zum Infektionsschhutz am Frankfurter Mainufer. Die Kontrolle erfolgte im April 2020, nachdem sich vor allem junge Leute am Mainufer zusammengefunden hatten. Ein Polizist wurde bei dem Anhusten der Frau auch von Speichelpartikeln getroffen. Nach Auffassung des Gerichts kann in Pandemiezeiten auch ein einfaches, aber bewusstes Anhusten ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen. [...]"
--- lto.de/recht/nachrichten/n/322…-corona-anhusten-polizei/
"Spucken mit Tötungsvorsatz
Töten war selten einfacher als heutzutage. Eine etwas feuchte Aussprache, Husten und Spucken, all das kann tödlich sein. Cornelia Spörl erklärt, wann bedingter Tötungsvorsatz vorliegt – und eine Infizierung Mord oder Totschlag bedeutet.
Es ist passiert: In London wurden zwei Bahnangestellte von einem an Covid-19 erkrankten Mann angespuckt. Beide infizierten sich, eine starb. [...]"
--- lto.de/recht/hintergruende/h/c…n-vorsatz-totschlag-mord/
Die Querdenker-Bewegung darf am Samstag nicht in Dresden demonstrieren. Das hat das örtliche Verwaltungsgericht bestätigt. [...]
Ihr Verbot begründete die Stadt sehr ausführlich: In der Vergangenheit habe sich bereits mehrfach gezeigt, dass der Antragsteller weder in der Lage noch willens sei, das Versammlungsgeschehen zur Einhaltung der Hygienevorgaben zu bewegen. Inbesondere gelte dies für Versammlungen mit mehr als nur 100 Teilnehmern, so die Stadt. Zudem habe er bei verbotenen Versammlungen im März und April 2021 nicht auf das Fernbleiben der Teilnehmer hingewirkt, argumentierte die Stadt weiter. Bei diesen Versammlungen seien die Hygienebestimmungen dann weitgehend missachtet worden. Die Stadt geht auch aufgrund des hohen Mobilisierungspotenzials von einem unübersichtlichen Versammlungsgeschehen in der Innenstadt von Dresden aus, welches aus Infektionsschutzgründen zu verbieten sei. Daher ist der Eingriff in Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz nach Auffassung der Stadt gerechtfertigt.
Das VG Dresden ist der Stadt Dresden vollumfänglich in ihrer Argumentation gefolgt. Auch die vom Antragsteller vorgetragenen Zweifel an der Ermittlung der Inzidenzzahlen überzeugten das VG nicht. Es sei weiterhin nicht zu erwarten, dass von außerhalb anreisende Versammlungsteilnehmer die Stadt wieder verlassen würden, sobald sie feststellen sollten, dass auf den angezeigten Versammlungsflächen bereits die zulässige Teilnehmerzahl erreicht sei, so das VG.
Der Versammlungsanmelder wurde zudem verpflichtet, das Verbot der Versammlungen auf den Wegen zu kommunizieren, auf denen er die Versammlungen zunächst beworben hat. [...]"
--- lto.de/recht/nachrichten/n/6l3…r-demonstration-verboten/
"Absichtliches Anhusten als tätlicher Angriff
Eine Frau hatte bei einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet. Deswegen erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main jetzt einen Strafbefehl.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Strafbefehl gegen eine Frau erlassen, die bei einer polizeilichen Kontrolle absichtlich einen Polizisten angehustet hatte. Der Strafbefehl sieht wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen vor, wodurch sich die Geldstrafe hier insgesamt auf 1.440 Euro beläuft.
Ziel der Kontrolle war die Einhaltung von Abstandsregeln zum Infektionsschhutz am Frankfurter Mainufer. Die Kontrolle erfolgte im April 2020, nachdem sich vor allem junge Leute am Mainufer zusammengefunden hatten. Ein Polizist wurde bei dem Anhusten der Frau auch von Speichelpartikeln getroffen. Nach Auffassung des Gerichts kann in Pandemiezeiten auch ein einfaches, aber bewusstes Anhusten ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen. [...]"
--- lto.de/recht/nachrichten/n/322…-corona-anhusten-polizei/
"Spucken mit Tötungsvorsatz
Töten war selten einfacher als heutzutage. Eine etwas feuchte Aussprache, Husten und Spucken, all das kann tödlich sein. Cornelia Spörl erklärt, wann bedingter Tötungsvorsatz vorliegt – und eine Infizierung Mord oder Totschlag bedeutet.
Es ist passiert: In London wurden zwei Bahnangestellte von einem an Covid-19 erkrankten Mann angespuckt. Beide infizierten sich, eine starb. [...]"
--- lto.de/recht/hintergruende/h/c…n-vorsatz-totschlag-mord/