Wir coronieren

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ich denke, die Lockerungen zur Herbst/Winterzeit und die 2G-Regeln werden nicht gut enden.

      Geimpft/Genesen bedeutet ja nicht, daß man nicht angesteckt- und somit Überträger sein kann.
      Wenn nicht mehr getestet wird, können eventuelle Hotspots schlecht/nicht mehr lokalisiert werden.
      Geimpfte/Genesene haben sich angesteckt und denken, sie haben nur eine leichte Erkältung,
      wie sie ja in der Herbst/Winterzeit völlig normal ist.
      Sie denken aber vielleicht nicht darüber nach, daß sie mit Corona infiziert sein könnten.
      Und mit einer leichten/kleinen Erkältung kann man doch feiern gehen, oder nicht?
      Somit hat das Virus freie Bahn, kann sich fröhlich weiter verbreiten und dabei auch noch mutieren .

      Mein Wunsch: Weiterhin 3G plus AHA und Vorsicht!

      Mein Beitrag braucht nicht kommentiert zu werden.
      Ich bin weder Arzt noch Virologe. Ich habe einfach nur meine eigene Meinung geschrieben.

      Ironie on
      Fundierte Beweise und/oder entsprechende Links habe ich dazu leider nicht gefunden.
      Ironie off
    • Die Nationale Statistikbehörde von UK schätzt, dass in England von 20 Kindern ca. eines Covid-infiziert ist.
      D.h. in jedem Klassenraum wäre ein infizierter Schüler/-in.

      dailymail.co.uk/news/article-1…ldren-Covid-day-week.html

      Von allen Bewohnern Englands (ca. 60 Millionen) werden 660.000 Infizierte geschätzt,
      d.h. 1,1% oder 1100 Personen von 100.000 Einwohnern.

      Wie verträgt sich das mit der angegebenen 7 Tages-Inzidenz (= Infizierungen) von 345 auf 100.000 EW?

      -- Zunächst muss man berücksichtigen, wie lange ein Infizierter als solcher ermittelt wird.
      Häufig werden 10 Tage angegeben. Das reduziert die 1.100 Personen für 7 Tage auf 7/10, also 770 Infektionen in 1 Woche.
      Der Dunkelzifferfaktor müsste dann 770/345 = ca. 2,2 betragen.

      Die 7-Tages-Inzidenz bestimmt sich durch die bestätigten Infektionen
      (für die PCR-Testungen z.B. auf Grund von Verdacht auf eine Infektion erfolgten).

      Das ONS macht, wie früher schon beschrieben, zusammen mit der Uni Oxford einen großen andauernden randomisierten Test, in dem zufällig ausgewählte Personen getestet werden.
      Dadurch bestimmen sie, wie viele Personen tatsächlich infiziert sind: also etwa doppelt so viel wie die bestätigten Infektionen.

      Leider finden derartige verdachtsunabhängige Tests in Deutschland kaum statt,
      wir haben im Wesentlichen nur Testung auf Grund von Verdacht bzw. Testung in Schulen.

      Eine direkte Umrechnung auf unsere Inzidenz von 64 wäre gewagt, da es voraussetzt,
      dass in UK und bei uns ähnlich getestet wird.
      Aber die Annahme, dass die Dunkelziffer einen Faktor 2 hat, sieht plausibel aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

    • Aktuell mangelt es an Plätzen in Kinderkrankenhäusern

      Als Grund werden die Schließungen die Corona-Schutzmaßnahmen insbesondere die Schließung der Kindergärten und die Abstandsregeln für Kinder genannt.

      spiegel.de/gesundheit/diagnose…e1-4dec-9eac-b25fd11a715d

      Auffallend viele Kinder machen seit einigen Wochen Atemwegsinfekte durch, die eigentlich erst in den Wintermonaten zu erwarten wären. Betroffen seien vor allem unter Sechsjährige, sagte Jakob Maske, Sprecher des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte. Aufgrund von Kita-Schließungen und anderer Coronamaßnahmen im vergangenen Winter und Frühjahr seien sie bisher nicht in Kontakt mit bestimmten Erregern gekommen. »Die Infekte werden jetzt nachgeholt.«
    • Die Portugiesen haben ja bekanntlich sehr negative Erfahrungen mit dem Virus gemacht.
      Intensivstationen waren überfüllt, die deutsche Bundeswehr kam mit einem Sanitäterteam zu Hilfe.

      Nun haben sie die zweithöchste Impfquote der Welt und können wohl fast alle Maßnahmen beenden:

      n-tv.de/panorama/Fast-alle-erw…mpft-article22844889.html

      Impfquote:
      Über 60-jährige: 100 %,
      über 50-Jährigen: 98,8 %,
      25- bis 49-Jährige: 93,7 %,
      18- bis 24-Jährigen: 91,1 %.
    • Forscher in den USA haben in einer großen Studie festgestellt, dass die Wirkung der Biontech-Pfizer-Impfung gegen Infektion von anfänglich 88% auf ca. 47% nach 5-6 Monaten zurück geht.

      Die Schutzwirkung gegen schwere Verläufe (KH-Aufenthalt) bleibt hoch (über 90%, auch bei Delta).

      praxisvita.de/biontech-impfung…halben-jahr-ab-20166.html

      Die Publikation in der angesehenen Zeitschrift "Lancet":

      thelancet.com/journals/lancet/…-6736(21)02183-8/fulltext

      Pfizer wurde als Finanzierungsquelle explizit angegeben (Angabe wie vorgeschrieben).

      Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC empfiehlt den folgenden mit Biontech-Pfizer geimpften Personenkreisen einen Booster nach 6 Monaten (für die anderen Impfstoffe gibt es noch keine Empfehlung):

      - ab 65 Jahre
      - ab 18 Jahre, dauerhaft in Pflegeheim untergebracht
      - 50-64 Jahre mit medizinischen Problemen

      Zusätzlich kann es gegeben werden an

      - 18-49 Jahre mit medizinischen Problemen und individueller Beurteilung
      - 18-64 Jahre bei Tätigkeit z.B. mit erhöhtem beruflichem Kontaktrisiko

      cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/vaccines/booster-shot.html
    • Auch in Hamburg ist es bei einer 2G-Bar zu Infektionen gekommen --
      ca. 200 Gäste, bisher 20 Infizierte.
      Hamburg hatte erst um den 25. Sept. 'rum 2G weiter geöffnet.

      ndr.de/nachrichten/hamburg/cor…2G-Regeln,corona8844.html

      Wegen "auch" vgl. Münster, 85 Infizierte unter 380 Gästen: Wir coronieren

      Also: wie bekannt (siehe auch Post zuvor und viele andere) können und werden Geimpfte sich bei "entsprechender Gelegenheit" (kein Abstand, keine Masken) infizieren.

      Wahrscheinlich haben sie dann, was Mediziner einen "leichten Verlauf" nennen, d.h. tatsächlich leicht oder zumindest kein KH.

      Laut Artikel gibt es Quarantäne nur für die nachweislich Infizierten, und die Hamburger Sozialbehörde sagt:

      "Wer sich nicht krank fühlt, brauche sich auch nicht testen zu lassen und brauche auch den Arbeitgeber nicht zu informieren. Denn wer geimpft sei, erkranke deutlich seltener schwer an Corona."

      Das ist zwar zunächst schwer verständlich, stimmt aber mit den RKI-Regeln für geimpfte Kontaktpersonen überein: diese sollen sich selbst beobachten, ob sie Anzeichen entwickeln und bei Kontakten mit Älteren oder Risikopersonen vorsichtig sein.

      Die Gefahr ist derzeit noch, dass die Infizierten andere infizieren, auch ohne es zu merken (wenn sie kaum Symptome haben), da sie nicht getestet werden und alle Angebote wahrnehmen können. Insbesondere können sie Ältere infizieren. Wenn diese geimpft sind, ist ihr Risiko nicht Null, aber erheblich verbessert. Für Ungeimpfte oder Risikopatienten ist es problematisch.

      Meiner Meinung nach ist dies nicht das "Ende des 2G-Modells". Aber die Wissenschaftler müssen überlegen, ob 2G ganz ohne Masken und ohne Abstand richtig ist, oder ob man nicht zumindest Masken oder einen gewissen Abstand fordern sollte, evtl. weniger Abstand als bei 3G.

      Durch Münster und Hamburg nun nachgewiesen:
      Das 2G-Modell ohne Abstand und ohne Masken unterstützt die Verbreitung der Infektionen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

    • Hallo Manni
      Danke für deinen Bericht.


      Schmiddi schrieb:

      Ich denke, die Lockerungen zur Herbst/Winterzeit und die 2G-Regeln werden nicht gut enden.

      Schmiddi schrieb:

      Geimpft/Genesen bedeutet ja nicht, daß man nicht angesteckt- und somit Überträger sein kann.

      Schmiddi schrieb:

      Somit hat das Virus freie Bahn, kann sich fröhlich weiter verbreiten und dabei auch noch mutieren .

      Schmiddi schrieb:

      Mein Wunsch: Weiterhin 3G plus AHA und Vorsicht!


      Manni5 schrieb:

      Durch Münster und Hamburg nun nachgewiesen:
      Das 2G-Modell ohne Abstand und ohne Masken unterstützt die Verbreitung der Infektionen.

      Dann habe ich mit meinem Bauchgefühl und/oder logischem Denken ja gar nicht so falsch gelegen.
    • Ein "Massenexperiment" zu 3G beginnt demnächst an allen Universitäten.
      Die Bundesländer (ich glaube, alle) haben nämlich beschlossen, dass wieder Präsenzbetrieb stattfindet.

      Die letzten 1,5 Jahre fand der Großteil der Veranstaltungen elektronisch statt. Ab April 2020 wurden alle Unis (praktisch weltweit) zu Fernunis.

      Da sich nun jeder impfen lassen konnte und, wie gesagt wird, eine Infektion für Jüngere selten schwer verläuft,
      sollen nun die Vorlesungen, Übungen, Seminare mit 3G wieder real stattfinden.

      Teilweise auch ohne Mindestabstand, dann mit Maske. In den Vorlesungen sitzen die Teilnehmer dicht an dicht. Anders geht's real nicht, da es schon vor Corona Raumprobleme gab.

      Die Kontrolle von 3G ist bei den Massen von Studenten in vielen Veranstaltungen (z.B. 400 bis 1000 Teilnehmer in Anfängervorlesungen) zeitlich kaum möglich, wird daher wohl nur stichprobenartig erfolgen.

      In Deutschland gibt's ca. 3 Millionen Studenten. Der Beginn im Wintersemester differiert von Bundesland zu Bundesland, aber überwiegend Mitte Oktober (also z.B. Montag) bis Anfang November. An den Fachhochschulen hat der Betrieb schon begonnen.
    • Ich glaube, dass das Risiko einer Infektion für Geimpfte in 2G-Bars größer ist als in 3G-Bars bzw. Diskotheken.

      Begründung: Die Schutzwirkung der Impfung variiert von anfänglich 88% bis 47% nach 6 Monaten, siehe die große Studie in den USA für Biontech Wir coronieren. Gehen wir von einem Wert in der Mitte aus, also z.B. 70%. D.h., das Gesamtrisiko von Infektionen ist für einen Geimpften auf 30% vermindert. Entsprechend dürfte dann der relative Anteil der infizierten Geimpften in der Gesamtbevölkerung und damit in der Bar/Diskothek sein.

      Bei 3G werden die Ungeimpften getestet. Der Test hat ein Risiko von grob 50%, falsch zu sein, hat also eine praktische Schutzwirkung von 50%.

      So groß ist der Unterschied zwischen 30% und 50% also gar nicht.

      In 2G-Bars sind aber alle Abstandsregeln (und meist auch zahlenmäßige Beschränkungen) aufgehoben.
      Das dürfte sich wesentlich stärker auswirken als der Unterschied zwischen 30% und 50%.
      Folglich sind Geimpfte in 3G-Bars mit Abstandsregeln bzgl. der Infektionsgefahr sicherer als in 2G-Bars.

      Dieses Argument funktioniert nicht für z.B. Museen oder Restaurants, wo der Abstand bereits gewöhnlich höher ist als in Bars oder Diskotheken. Dort könnte man das 2G-Angebot rechtfertigen, finde ich, jedenfalls nach dem bisherigen Kenntnisstand.
      Die Vorfälle in Münster bzw. Hamburg betrafen eine 2G-Diskothek bzw. eine 2G-Bar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

    • Manni5 schrieb:

      Dieses Argument funktioniert nicht für z.B. Museen oder Restaurants, wo der Abstand bereits gewöhnlich höher ist als in Bars oder Diskotheken. Dort könnte man das 2G-Angebot rechtfertigen, finde ich, jedenfalls nach dem bisherigen Kenntnisstand.

      Da die Wahrscheinlichkeit sich in Museen anzustecken sowieso verschwindend gering ist ist eine 2G-Regel nicht mit dem GG vereinbar

      und zum Thema Restaurant.
      Es gab mal eine Berechnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist wenn ein Restaurant 20% 50% oder voll ausgelastet ist.
      Bei 20% Auslastung oder geringer, war die Wahrscheinlichkeit sich anzustecken verschwindet gering.
      Bei 505 Auslastung war die Wahrscheinlichkeit nicht beeinträchtigt
      Bei voller Auslastung verdreifachte sich meines Wissen nach die Wahrscheinlichkeit.
      Die Studie dazu wurde hier auch im Thread diskutiert
      Damals gab es noch keine Impfung
    • ...Es sterben viel mehr Kinder durch Ertrinken und Ersticken und an Verkehrsunfällen
      – 170 jedes Jahr, 70 ersticken – als an Covid.
      Für mich wäre beispielsweise ein zwangsweiser Schwimmunterricht an der Schule besser, als die Impfung.”
      Klaus Stöhr, Virologe, Epidemiologe


      Talk im Hangar-7 – Droht nach den Wahlen der Corona-Hammer? | Kurzfassung

    • Gambitspieler schrieb:

      Manni5 schrieb:

      Dieses Argument funktioniert nicht für z.B. Museen oder Restaurants, wo der Abstand bereits gewöhnlich höher ist als in Bars oder Diskotheken. Dort könnte man das 2G-Angebot rechtfertigen, finde ich, jedenfalls nach dem bisherigen Kenntnisstand.
      Da die Wahrscheinlichkeit sich in Museen anzustecken sowieso verschwindend gering ist ist eine 2G-Regel nicht mit dem GG vereinbar
      Ist das Deine Theorie oder hast Du einen Beleg für den vorgeblichen GG-Verstoß? Und was ist dann mit 3G?

      Das 2G-Optionsmodell gilt bereits in Hamburg, Sachsen und anderen Bundesländern auch für Museen:

      Hamburg: "Alle Restaurants, Clubs, Theater, Museen, Kirchen, Hotels, Tanz- und Musik-Clubs, Kultureinrichtungen, Sportstätten und sonstige Freizeiteinrichtungen können beim Senat anmelden, dass sie Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene machen wollen."

      ndr.de/nachrichten/hamburg/cor…burg,coronavirus5668.html

      "Mit Einführung des optionalen 2G-Modells in Sachsen können Kultureinrichtungen im Innenbereich, Veranstaltungen in Innenräumen, Großveranstaltungen mit bis zu 5.000 zeitgleich anwesenden Teilnehmenden sowie Betriebe der Innengastronomie sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen wie auch die Maskenpflicht dann aufheben, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Besucher*innen anwesend sind."

      museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm

      Argumente, wieso das gegen das Grundgesetz verstoßen sollte, habe ich noch nirgends gesehen.
    • Manni5 schrieb:

      Ist das Deine Theorie oder hast Du einen Beleg für den vorgeblichen GG-Verstoß? Und was ist dann mit 3G?

      schau dir einfach ml die Urteile von karlsruhe an bei Hartz 4.
      Dem Bürger muss die Möglichkeit gegeben sein, dass er am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
      Dies ist aufgrund der 2G Regel nicht gegeben.

      Man darf es nur einschränken, wenn es zum Schutz dient. Selbst du gibst zu, dass 2G gefährlicher ist als 3G. Dadurch ist 2G illegal

      Außerdem ist das "G-Optionsmodell eine Ungleichbehandlung der Unternehmen, welches auch gegen das GG verstößt

      Manni5 schrieb:

      Das 2G-Optionsmodell gilt bereits in Hamburg, Sachsen und anderen Bundesländern auch für Museen:

      Also in Hamburg kenne ich keine Ausstellung oder Museum, welche die 2G-Regel einsetzt

      Sogar Messen ignorieren die 2G Regel allesamt.

      EDIT:

      Selbst die 3G-Regel im Parlament wurde zumindest für Politiker verboten
      westfalen-blatt.de/owl/afd-rat…gegen-3g-2421754?pid=true

      Interessant ist in dem Zusammenhang dann sogar ob ein AG von seinen AN 2G oder 3G verlangen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gambitspieler ()

    • Gambitspieler schrieb:

      Selbst du gibst zu, dass 2G gefährlicher ist als 3G. Dadurch ist 2G illegal
      FALSCH. Das habe ich nie geschrieben. Bitte hör' auf, über mich Sachen zu verbreiten, die ich nicht gesagt habe!

      Ich habe mich oben nur auf Bars und Diskotheken bezogen und explizit geschrieben, dass das Argument bei Restaurants, Museen usw. nicht klappt.

      -- Also keine konkreten Belege, es ist Deine eigene Theorie.
    • @Manni5

      Wenn alle Firmen auf 2g umstellen aufgrund von Gesetzen ist dies illegal

      Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Thema Sozialgeld:

      eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".

      tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html

      Der Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht den Ausschluss der Ungeimpften in einem Gutachten als Verfassungswidrig an.

      berliner-zeitung.de/wochenende…mpften-li.179346?pid=true
    • Aha, das klingt schon anders. "Wenn ..."
      Zur Zeit ist 2G ein Optionsmodell, das keineswegs von der Mehrheit überall angenommen wird (siehe z.B. Hessen).

      Der Link ist hinter einer Bezahlschranke.
      Da diese 2G-Frage mit Zunahme der Infektionen im Herbst, Winter aktuell werden wird, hier ein anderer Link:

      heise.de/tp/features/2-G-Regel…en-6176053.html?seite=all

      Das Bundestagsgutachten vom 17. August 2021:

      Thema: "Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der Gastronomie"

      heise.de/downloads/18/3/1/5/9/4/8/3/WD_3-148-21.pdf

      Es bezieht sich auf zukünftige Pläne zu 2G von Spahn, in denen es keine Option ist, sondern generell gilt.
      Beurteilung am Ende des Gutachtens:

      "Für die Bewertung der Angemessenheit wird es darauf ankommen, ob und ggfs. wie lange die Maßnahmen befristet sind."

      "Die Verhältnismäßigkeit der zukünftigen Regelungen hängt damit ebenfalls maßgeblich davon ab, welche epidemische Lage zum Zeitpunkt des Erlasses gegeben ist und wie die Regelungen mit dieser Lage verknüpft werden. Der Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie dürfte angesichts der Schwere des Eingriffs einer hohen Rechtfertigung bedürfen. Dem Gesetzgeber kommt aber nicht zuletzt angesichts der wissenschaftlichen Unsicherheiten auch hier ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu."

      "Hinsichtlich Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, [...] folgen im Vergleich zufreiwilligen ungeimpften Personen deutlich erhöhte Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit."

      ... ist also keineswegs "verfassungswidrig", sondern es hängt von Einzelheiten und der Situation auch in den KHs ab.
    • Manni5 schrieb:

      Aha, das klingt schon anders. "Wenn ..."
      Zur Zeit ist 2G ein Optionsmodell, das keineswegs von der Mehrheit überall angenommen wird (siehe z.B. Hessen).

      Schon alleine, dass die Regierung dies mit der 2G-Regel ermöglich ist es illegal.

      Nehmen wir mal an alle nehmen diese Regel an. Dann muss die Regierung einigen Firmen es verbieten oder die Vorteile wegnehmen.
      Dies darf sie aber nicht, weil sie dann Firmen ungleich behandelt würde.

      Ergo ist schon alleine deswegen das 2G-Optionsmodell illegal.

      und zum bundestagsausschuss.

      Selbst darin wird wieder auf die Testpflicht verwiesen als milderes Mittel.
      gleichzeitig mach das 2G_Modell das mildere Mittel unnütz.

      Als mildere Mittel könnten spezifische Anforderungen an Schutz- und Hygienekonzepte in Betrachtkommen. Diese könnten unter anderem eine Testpflicht,

      Gleichzeitig wird durch die das 2G-Optionsmodell in die Berufsfreiheit eingegriffen, weil manche Bars ohne die Aufhebung der Abstandsbegrenzung ansonsten pleite gehen würden.

      und im Gutachten wird immer von einer Befristung gesprochen. Dies ist beim 2G-Optionsmodell nicht gegeben