Auch wenn es ein wenig Off Topic ist:
Hamburg - Sturmflut 1962 – Auszüge aus der unten angegebenen Quelle
Entschlossen reagiert der damalige Polizeisenator Helmut Schmidt auf die Sturmflut in und um Hamburg im Februar 1962. Schmidt bittet mehrere militärische Oberbefehlshaber aus ganz Europa persönlich um Unterstützung.
"Ich habe die alle einfach selbst angerufen oder mit Funksprüchen oder Fernschreiben in Bewegung gesetzt. Ich habe gesagt: 'Sie müssen Hubschrauber schicken, Sie müssen Pioniere schicken, die mit Sturmbooten die Menschen von den Dächern runterholen.' Die haben zunächst geglaubt, ich sei verrückt geworden. Weil sie mich aber gut kannten, haben sie auf mein Insistieren hin schließlich sehr schnell funktioniert", erinnert sich Schmidt 1982 in einem Interview des NDR.
"Es war ein übergesetzlicher Notstand"
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Hilfsaktion ist nicht nur ein Novum, sondern zum damaligen Zeitpunkt auch verfassungswidrig: Laut Grundgesetz durfte das Militär keine Aufgaben im Inneren übernehmen. Um die Rettungsaktionen voranzutreiben, setzt sich Schmidt bewusst über die Gesetzeslage hinweg.
"Wir haben uns nicht an Gesetz und Vorschriften gehalten, wir haben möglicherweise die Hamburger Verfassung verletzt, wir haben sicherlich am Grundgesetz vorbei operiert. Es war ein übergesetzlicher Notstand", begründet Schmidt 1982 sein Vorgehen.
Mit seinem energischen und zugleich umsichtigen Handeln macht sich der spätere Bundeskanzler einen Namen als Krisenmanager und erlangt hohes Ansehen über die Landesgrenzen hinaus.
Quelle: ndr.de/geschichte/chronologie/…,schmidtsturmflut100.html
Und heute: Überall nur an ihren Pöstchen klebende Bedenkenträger, die Verantwortung hin- und herschieben, aber selbst keine übernehmen! Armes Deutschland!
Hier der vielzitierte Artikel 2 des Grundgesetzes im vollen Wortlaut, fette Hervorhebung von mir:
1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Es genügt also, ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht zu erlassen. Wo ist da eigentlich das juristische Problem?
Hamburg - Sturmflut 1962 – Auszüge aus der unten angegebenen Quelle
Entschlossen reagiert der damalige Polizeisenator Helmut Schmidt auf die Sturmflut in und um Hamburg im Februar 1962. Schmidt bittet mehrere militärische Oberbefehlshaber aus ganz Europa persönlich um Unterstützung.
"Ich habe die alle einfach selbst angerufen oder mit Funksprüchen oder Fernschreiben in Bewegung gesetzt. Ich habe gesagt: 'Sie müssen Hubschrauber schicken, Sie müssen Pioniere schicken, die mit Sturmbooten die Menschen von den Dächern runterholen.' Die haben zunächst geglaubt, ich sei verrückt geworden. Weil sie mich aber gut kannten, haben sie auf mein Insistieren hin schließlich sehr schnell funktioniert", erinnert sich Schmidt 1982 in einem Interview des NDR.
"Es war ein übergesetzlicher Notstand"
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Hilfsaktion ist nicht nur ein Novum, sondern zum damaligen Zeitpunkt auch verfassungswidrig: Laut Grundgesetz durfte das Militär keine Aufgaben im Inneren übernehmen. Um die Rettungsaktionen voranzutreiben, setzt sich Schmidt bewusst über die Gesetzeslage hinweg.
"Wir haben uns nicht an Gesetz und Vorschriften gehalten, wir haben möglicherweise die Hamburger Verfassung verletzt, wir haben sicherlich am Grundgesetz vorbei operiert. Es war ein übergesetzlicher Notstand", begründet Schmidt 1982 sein Vorgehen.
Mit seinem energischen und zugleich umsichtigen Handeln macht sich der spätere Bundeskanzler einen Namen als Krisenmanager und erlangt hohes Ansehen über die Landesgrenzen hinaus.
Quelle: ndr.de/geschichte/chronologie/…,schmidtsturmflut100.html
Und heute: Überall nur an ihren Pöstchen klebende Bedenkenträger, die Verantwortung hin- und herschieben, aber selbst keine übernehmen! Armes Deutschland!
Hier der vielzitierte Artikel 2 des Grundgesetzes im vollen Wortlaut, fette Hervorhebung von mir:
1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Es genügt also, ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht zu erlassen. Wo ist da eigentlich das juristische Problem?
Der Sieg der Zeit über das Material erfordert Opfer!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Patzer ()