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    • "Wirk­same Kün­di­gung wegen feh­lender Impf­be­reit­schaft

      Ein Krankenhausträger durfte einer Pflegerin schon Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht kündigen. Die Frau hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen.


      Die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten wegen Verweigerung der Impfung gegen Covid-19 war rechtmäßig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil. [...]"

      --- lto.de/recht/nachrichten/n/lan…verweigerung-krankenhaus/
    • din schrieb:

      "Wirk­same Kün­di­gung wegen feh­lender Impf­be­reit­schaft





      Ein Krankenhausträger durfte einer Pflegerin schon Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht kündigen. Die Frau hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen.





      Die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten wegen Verweigerung der Impfung gegen Covid-19 war rechtmäßig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil. [...]"





      --- lto.de/recht/nachrichten/n/lan…verweigerung-krankenhaus/

      hm ich denke hier hat die AN irgendwie falsch argumentiert, denn die Begründung mit der sie gekündigt wurde, müsste auch für die anderen 249 nicht geimoften gelten.
      Warum sind diese aber noch im Unternehmen?


      RonnyT schrieb:

      nachrichtenspiegel.de/2022/08/…ktenchecks-betrogen-wird/


      So viel zum Thema Faktencheck ist da sehr gut beschrieben.

      Hm wenn nachweislich einer über jahre hinweg falsche Nachrichten gebracht hatte und diese aufgedeckt worden sind durch den Faktencheck und dann diese Person den Faktencheck deswegen angreift, dann ist der Faktencheck falsch?
    • Gambitspieler schrieb:

      hm ich denke hier hat die AN irgendwie falsch argumentiert, denn die Begründung mit der sie gekündigt wurde, müsste auch für die anderen 249 nicht geimoften gelten.


      Warum sind diese aber noch im Unternehmen?
      "Von den dort beschäftigten 3.100 Arbeitnehmer:innen waren bis Mitte November 2021 insgesamt 250 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, darunter die Pflegekraft, die sich auch nicht impfen lassen wollte." (obige Quelle)

      Dieser eine Satz sagt doch klipp und klar, dass die anderen 249 impfwillig waren, in meinen Augen. Sie waren doch nur bis Mitte November 21 nicht geimpft, wenn ich das richtig gelesen habe. Da steht nicht, dass sie zum Zeitpunkt der Impfpflicht nicht geimpft waren, meine ich.

      ------------------------
      "Chronische Erschöpfung auch nach leichtem Verlauf

      Seit Beginn der Pandemie wird vermutet, dass Covid-19 auch ME/CFS auslösen kann: das Chronische Erschöpfungssyndrom mit stark verminderter Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Ein Berliner Forschungsteam hat diese Annahme nun bestätigt. [...]"

      --- science.orf.at/stories/3215019/
    • @din @Gambitspieler

      Der LTO-Text enthält auch einen Absatz zum Maßregelverbot. Das scheint genau das zu sein, was @Gambitspieler ansprach. Diese Diskussion scheint zu zeigen, dass unter den anderen auch weiterhin Ungeimpfte waren. Laut Urteil ist das nicht entscheidend. Aber das und die genauen Zeitpunkte sind rechtliche Details, die für Juristen von Interesse sein dürften, uns aber fehlen.

      Interessant finde ich das Urteil durchaus. Der Arbeitgeber darf also bei berechtigtem Interesse die Impfung praktisch früher fordern, d.h. auch bereits vor dem Datum, das der Gesetzgeber beschlossen hat. Das ist sozusagen als letztmögliche Frist zu verstehen. Bei Krankenhäusern usw. ist das berechtigte Interesse klar.
    • Ja, wenn es denn so sein sollte.

      Allerdings glaube ich, dass du zuviel in das Wörtchen "auch" hineininterpretierst. Das ist nur ein journalistischer Artikel und wir alle wissen, wie es um "den Journalismus" bestellt ist, denke ich.

      Etwas weiter unten im Artikel heißt es nämlich:

      "Mit Blick auf den Schutz der Patienten und der übrigen Beschäftigten durfte der Träger das Anforderungsprofil an die Mitarbeitenden aber schon frühzeitig so ausgestalten, dass in dem Krankenhaus nur noch geimpftes Pflegepersonal beschäftigt ist, so das LAG."

      Das heißt für mich: Das Landesgericht hat anerkannt, dass der Träger ausschließlich geimpftes Pflegepersonal beschäftigt, was indirekt bedeutet, dass die 249 Personen sich haben impfen lassen, meine ich.
    • din schrieb:

      Das heißt für mich: Das Landesgericht hat anerkannt, dass der Träger ausschließlich geimpftes Pflegepersonal beschäftigt, was indirekt bedeutet, dass die 249 Personen sich haben impfen lassen, meine ich.

      und genau wegen diesem Satz ist das Urteil nicht haltbar, denn zum Zeitpunkt der Kündigung waren insgesamt 250 ungeimpft.

      Es kann ja sein, dass sie sich später impfen lassen haben, aber zum Zeitpunkt der Kündigung waren sie ungeimpft bzw. die Leute waren im November 2021 sogar noch ungeimpft, also haben sie sich dann auch geweigert sich impfen zu lassen


      wbs-law.de/arbeitsrecht/lag-rh…mpfpflicht-erlaubt-62033/
    • din schrieb:

      Dann empfehle ich dir jetzt auch mal den Artikel erneut zu lesen.

      Denn die Ungeimpftheit war nicht der Kündigungsgrund, wenn ich das richtig verstanden habe.
      ich zitiere den Artikel:

      "Die ordentliche Kündigung wegen der Verweigerung der Covid-19 Impfung einer medizinischen Fachangestellten war wirksam, so das laut Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz."


      Zeitgleich werden aber 249 Leute weiter beschäftig für die das gleiche gilt.
      Ergo Fehlurteil

      Außerdem finde ich es bedenklich, dass die Impfplicht die zu dem Zeitpunkt nicht herrschte in die Begründung mit aufgenommen wird.
      So viel ich weiß, darf man keine Gesetze betrachtet werden, wenn diese zu dem Zeitpunkt noch nicht gelten.
    • Wir wissen es nicht. Vielleicht waren die übrigen Ungeimpften ja irgendwo eingesetzt, wo sie keinen Kontakt zu Patienten oder anderem Personal hatten (Verwaltung mit HomeOffice usw.). Vielleicht gibt es noch weitere laufende Prozesse.

      Eine Aussage wie "ergo Fehlurteil" ist ein absoluter Schnellschuss, sorry. Die Richter haben zum einen erheblich mehr juristische Ahnung (sorry dass ich darauf hinweise, aber es ist offenbar nötig), zum anderen haben sie sich das genau überlegt. Man sollte sich das Urteil im Detail ansehen, bevor man das derart bewertet. Das Einzige, was man sagen kann, ist: "das verstehe ich nicht", aber nicht: "ergo Fehlurteil".
    • Gambitspieler schrieb:

      "lediglich 250 im November 2021 nicht geimpft. "

      Zu dem Zeitpunkt ungeimpft zu sein bedeutet, es verweigert zu haben.
      Zu diesem Zeitpunkt ungeimpft waren auch aktuell Corona erkrankte, frisch genesene, frisch gegen andere Krankheiten geimpfte und Personen die gegen den Impfstoff (bzw. das Trägermaterial) allergisch reagieren.
      Somit war nicht jeder im November ungeimpfte zwangsläufig ein Verweigerer.
      Chemie ist wie kochen, man sollte nur 3x überlegen den Löffel abzulecken!
    • OnkelT schrieb:

      aktuell Corona erkrankte, frisch genesene,

      ok ist denkbar und könnten auch nicht entlassen werden, weil sei quasi den Status eines geimpften Person haben.

      OnkelT schrieb:

      frisch gegen andere Krankheiten geimpfte
      Was hat dies damit zu tun, dass die Leute sich weigern sich vs Corona impfen zu lassen????


      OnkelT schrieb:

      und Personen die gegen den Impfstoff (bzw. das Trägermaterial) allergisch reagieren.

      Ist ein Argument die Impfung zu verweigern, aber dann wären es trotzdem Verweigerer der Impfung und müssten genauso wie die Frau entlassen werden, weil man die Leute ja genau wie die Frau nicht mehr einsetzen könnten.


      Manni5 schrieb:

      Eine Aussage wie "ergo Fehlurteil" ist ein absoluter Schnellschuss, sorry. Die Richter haben zum einen erheblich mehr juristische Ahnung (sorry dass ich darauf hinweise, aber es ist offenbar nötig),

      hm d.h. die Richter von der vorherigen Instanz haben weniger Ahnung?
      Sorry Dieser Hinweis ist Fehl am Platz, denn es gibt ein Gerichtsurteil dazu, welches die Kündiung als unwirksam ansah.

      Ergo ist ein Urteil ein Fehlurteil gewesen.
      Entweder das erste Urteil oder das zweite Urteil.

      Daher kann man schon sagen das zweite Urteil ist ein Fehlurteil und das erste Urteil ist korrekt (oder halt anders rum)
      Aber zu behaupten, dass man das nicht sagen darf ist falsch

      PS: Übrigens die aussage, dass man generell nicht sagen darf, dass ein Urteil ein Fehlurteil ist, sehe ich sehr kritisch, denn damit unterstellst du den Richtern, dass diese nie Fehler machen und nie Fehlurteile machen, was nachweislich nicht stimmt.
    • Gambitspieler schrieb:

      Was hat dies damit zu tun, dass die Leute sich weigern sich vs Corona impfen zu lassen????

      din schrieb:

      "Von den dort beschäftigten 3.100 Arbeitnehmer:innen waren bis Mitte November 2021 insgesamt 250 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, darunter die Pflegekraft, die sich auch nicht impfen lassen wollte." (obige Quelle)
      Ich bin mir gar nicht sicher, ob sich die restlichen 249 Mitarbeiter weigern.
      Du hängst dich, wenn ich es richtig verstanden habe an dem Wort "auch" auf.
      Du interpretierst es so, dass sich die ersten 249 Personen weigern und die 250ste das auch tut.
      Ich sehe das anders, nehmen wir mal folgenden Satz:
      100 Personen sind arbeitslos und 10 wollen auch gar nicht arbeiten.
      DA steht für mich das auch dafür, das die anderen arbeiten wollen, es aber nicht können/dürfen.
      Chemie ist wie kochen, man sollte nur 3x überlegen den Löffel abzulecken!
    • OnkelT schrieb:

      Ich bin mir gar nicht sicher, ob sich die restlichen 249 Mitarbeiter weigern.
      Du hängst dich, wenn ich es richtig verstanden habe an dem Wort "auch" auf.

      jaein. Das war mein erster Eindruck.
      Anderer Quellen gaben dann an, dass im November 2021 die Leute noch ungeimpft waren.
      Sorry, aber wer im November 2021 noch ungeimpft war, hat sich bewusst dagegen entschieden, denn zu dem Zeitpunkt konnte sich bereits jeder impfen lassen.



      Aber mal abseits vom Urteil.
      Der AG wollte die AN sowieso loswerden und sie suchten wahrscheinlich bereits nach einem Grund sie zu feuern

      Indiz sind halt die 249 ungeimpften die damals noch arbeiteten und dass Ende April 2022 in 2 Städten noch 47.263 ungeimpfte Personen in Einrichtungen arbeiteten wo die Impfpflicht gilt
      rechtsdepesche.de/ungeimpfte-pflegekraefte-keine-sanktionen/
    • @Gambitspieler

      Du versuchst, Dich herauszureden. Du sagtest nicht, eines von den beiden Urteilen sei ein Fehlurteil gewesen.

      Muss ich Dich an Deine eigenen Zeilen erinnern?
      Sie stehen oben auf dieser Seite, Du hättest nachsehen können:

      Gambitspieler schrieb:

      ich zitiere den Artikel:
      "Die ordentliche Kündigung wegen der Verweigerung der Covid-19 Impfung einer medizinischen Fachangestellten war wirksam, so das laut Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz."

      Zeitgleich werden aber 249 Leute weiter beschäftig für die das gleiche gilt.
      Ergo Fehlurteil

      Das "ergo Fehlurteil" bezieht sich auf das angesprochene Urteil.

      Zu Deinem PS: ich habe nicht gesagt, man dürfe generell nicht sagen, etwas sei ein Fehlurteil.
      Deine Aussage "damit unterstellst du den Richtern ..." ist mal wieder eine Unterstellung an mich.

      Ich sage, *Du* solltest es in diesem Zusammenhang nicht sagen.
      Denn Du (und wir) kennst die Details gar nicht -- das habe ich mehrmals versucht, klar zu machen, und kennst auch das Urteil und die Begründung nicht.
      Außerdem bist Du, wenn ich es richtig sehe, juristisch gesehen absoluter Laie.
      Deine Bewertung fällt daher vollkommen auf Dich selbst zurück:
      Du beweist damit Deine Oberflächlichkeit.

      In meiner vorherigen Mail habe ich das extra nicht so deutlich gesagt -- und Dich auch gar nicht namentlich genannt, aber da Du darauf bestehst ...

      Ich erlaube mir mal (abschließend), Dir zu raten, statt "das ist ein Fehlurteil" eher zu sagen: "das verstehe ich nicht". Das wäre viel besser (und dürfte auch den Tatsachen entsprechen :) ).

      -- Ende für mich, da dies mit Corona wenig zu tun hat, aber symptomatisch ist ... --
    • Gambitspieler schrieb:

      Sorry, aber wer im November 2021 noch ungeimpft war, hat sich bewusst dagegen entschieden, denn zu dem Zeitpunkt konnte sich bereits jeder impfen lassen.

      din schrieb:

      Die Frage ist doch nicht ob sie bis zu diesem Zeitpunkt, sondern ob sie nach der Ansage des Trägers verweigert haben und damit eine Kündigung riskierten, denke ich.

      Für mich sieht es so aus, als sei das nur in einem Fall so gewesen.


      Gambitspieler schrieb:

      Aber mal abseits vom Urteil.
      Der AG wollte die AN sowieso loswerden und sie suchten wahrscheinlich bereits nach einem Grund sie zu feuern
      Üble Nachrede, meine ich.

      Gambitspieler schrieb:

      Indiz sind halt die 249 ungeimpften die damals noch arbeiteten
      Das war zu einem Zeitpunkt, wo es noch keine Impfpflicht gab, soweit ich weiß.


      Gambitspieler schrieb:

      Ende April 2022 in 2 Städten noch 47.263 ungeimpfte Personen in Einrichtungen arbeiteten wo die Impfpflicht gilt
      Möglicherweise nicht im Träger des vorliegenden Falles.