Wir coronieren

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Die Impfpflicht ist für das Urteil mit Sicherheit nicht egal, da sich die ganze Klage, das ganze Urteil und die ganze Argumentation um die zu diesem Zeitpunkt bevorstehende Impfpflicht dreht, glaube ich.

      "Entgegen der Vorinstanz hielt das LAG die Kündigung für wirksam. Es verwies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die [...] für Krankenhauspersonal geregelte Pflicht zur COVID-19-Schutzimpfung rechtmäßig ist. Diese gesetzliche Impfpflicht gilt allerdings erst ab dem 16. März 2022.

      Mit Blick auf den Schutz der Patienten und der übrigen Beschäftigten durfte der Träger das Anforderungsprofil an die Mitarbeitenden aber schon frühzeitig so ausgestalten, dass in dem Krankenhaus nur noch geimpftes Pflegepersonal beschäftigt ist, so das LAG." (obige Quelle)
    • Dieses Verbot findet hier keine Anwendung, denke ich.

      Es wurde ein Gesetz beschlossen, der Träger bereitete sich darauf vor, Mitarbeitende mussten sich anpassen oder gehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das hat nix mit Rückwirkung zu tun, glaube ich.

      Rückwirkungsverbot findet Anwendung, wenn ein Gesetz beschlossen wurde und Handlungen vor dem Zeitpunkt des Beschlusses resp. des Inkrafttretens gesetzeswidrig wären.

      Zu keinem Zeitpunkt war nicht-geimpft-sein im November 21 gesetzeswidrig. War auch niemals Gegenstand der Klage.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von din ()

    • Es fand ja in dem Sinne auch Anwendung, nämlich indem festgestellt wurde, dass in diesem Fall keine Rückwirkung vorliegt, würde ich sagen.

      Das Gesetz hat keine Handlungen vor diesem Gesetz für illegal erklärt, meine ich.

      Hab meinen vorletzten Post nochmal editiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von din ()

    • din schrieb:

      Es fand ja in dem Sinne auch Anwendung, nämlich indem festgestellt wurde, dass in diesem Fall keine Rückwirkung vorliegt, würde ich sagen.

      Das Gesetz hat keine Handlungen vor diesem Gesetz für illegal erklärt, meine ich.

      Hab meinen vorletzten Post nochmal editiert.

      Das Rückwirkungsverbot hat nichts mit Gesetzen zu tun.
      Das Rückwirkungsverbot gilt für Richter und deren Entscheidungen.

      Und in der kurzen URteilsbegründung bezog man sich auf die Impfpflicht, was nicht sein darf, weil damit gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wird.
    • Gambitspieler schrieb:

      Das Rückwirkungsverbot hat nichts mit Gesetzen zu tun.
      Das Rückwirkungsverbot gilt für Richter und deren Entscheidungen.

      Das halte ich für Halbwissen.

      Richter/innen wenden Gesetze an, soweit ich weiß. Das ist ihr Job, denke ich. Bei der Anwendung von Gesetzen müssen sie in ihrer Urteilsfindung das Rückwirkungsverbot beachten, glaube ich. Dies besagt, dass ein Mensch für Handlungen, die durch ein Gesetz für illegal erklärt werden, nicht belangt werden darf, wenn er diese vor dem Inkraftreten des Gesetzes vollzog, wenn ich das richtig verstanden habe.

      Ist hier nicht der Fall, meine ich.

      "Rückwirkungsverbot

      In Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenes Grundrechte, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit durch Gesetz bestimmt ist, bevor die Tat begangen wurde. [...]"

      --- bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht…3973/rueckwirkungsverbot/

      -----------------------

      Gambitspieler schrieb:

      eine Studie zur Impfung
      Hast du deine Quelle überprüft?

      Sie scheint mir, wie alle Quellen, mit Vorsicht genossen zu werden:

      "Wie österreichische Medien in den deutschen Wahlkampf eingreifen

      Der deutsche Wahlkampf wird nicht nur von politischem Streit im Inland bestimmt. Akteure aus dem Ausland versuchen den Prozess zu stören. Ein Netzwerk von Online-Medien streut Desinformation und Hass. Die Spur führt nach Österreich, in die rechte Szene und zur FPÖ. [...]

      Laut einer Person, die sich Willi Huber nennt und beim Wochenblick gearbeitet hat, gab es irgendwann Unstimmigkeiten in der Redaktion. Das habe im März dieses Jahres dazu geführt, dass mehrere Autorinnen und Autoren das Medium verlassen hätten. Norbert Geroldinger, Geschäftsführer des Wochenblicks, bestreitet das uns gegenüber.

      Fest steht aber: Im März 2021 erschien ein neues österreichisches Online-Medium: Report24. Nach unseren Recherchen haben fast alle der Autorinnen und Autoren, die dort Artikel verfassen, zuvor für den Wochenblick geschrieben. [...]"

      --- correctiv.org/faktencheck/hint…information-beeinflussen/


      "Querdenkerstoff aus Oberösterreich für die deutschen Telegram-Kanäle

      Lange gefackelt wird bei „Report24“ nicht. [...]"

      --- uebermedien.de/69027/querdenke…utschen-telegram-kanaele/



      Den ersten Teil machen sie noch seriös, indem sie das Abstract korrekt übersetzen, glaube ich. Aber schon kurze Zeit später kommt dann die fette Lüge, meine ich:

      "[...] Es handelt sich dabei auch nicht um die erste Studie, welche die Frage nach der Blutbeschaffenheit von mRNA-Geimpften stellt. Auch Young Mi Lee, Sunyoung Park und Ki-Yeob Jeon haben in Korea dazu publiziert: Foreign Materials in Blood Samples of Recipients of COVID-19 Vaccines. Auch diese Ärzte stellten zahlreiche Fremdkörper im Blut der Geimpften fest [...]" (aus Gambitspielers Quelle)

      Denn deren eigener Link sagt da etwas anderes, wenn ich das richtig gelesen habe:

      "[...] Die Korea Veritas Doktoren für COVID-19 fanden zuvor gewisse Fremdmaterialien [...] in den Pfizer und Moderna mRNA COVID-19 Impfstoffen, wenn diese Impfstoffe auf fast Raumtemperatur erwärmt wurden. [...]" (übersetzt von mir)

      Dass viele Impfstoffe schlecht werden bei nicht gekühlter Lagerung, dürfte wohl bekannt sein.

      Und auch hier wieder juristisch sauber gelöst: Während sie die erste Studie noch zitieren, beschreiben sie bei der zweiten nur den Inhalt. So kann sich ganz einfach auf ein Übersetzungs"missverständnis" zurückgezogen werden, denke ich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von din ()

    • Es gibt einen Wahrspruch des Gerichts. Die Frau ist gekündigt. Punkt.

      Mag man richtig oder falsch finden - es ist so. Ob es andere gibt, wo man Ähnlichkeiten vermutet interessiert nicht, weil es ausschließlich um ihre Person geht. Gäbe es einen Präzedenzfall, dann könnte sie sich darauf berufen. - So wird ihr Entscheid zum Präzedenzfall für gleiche oder ähnlich gelagerte Fälle.

      Hätten meine kids vor langer Zeit gemeint, dass sie früher schlafen gehen müssen als andere, dann hätte ich das als nette Info gesehen, an der Entscheidung hätte es nichts geändert.

      Kann natürlich euren Diskurs nicht beeinflussen wollen, aber seit ca. 30 Posts gehts hin und her und ich glaube nicht, dass es zu einer Einigung kommt; was ich aber schon glaube ist, dass das Gericht einiger Maßen mit der Rechtsprechung vertraut ist und sich auch in Bezug auf GG auskennen wird - auch ohne Google.

      Wie gesagt: der thread wird auch weitere 30 Posts zu diesem Thema aushalten - Covid wirds ziemlich egal sein.

      Sollte es noch eine höhere Instanz geben, die anders entscheidet, dann ist auch dies zur Kenntnis zu nehmen. Auch Punkt.
    • Gambitspieler schrieb:

      hm eine Studie zur Impfung die mich nachdenklich stimmt

      report24.news/italienische-stu…chgewiesen/?feed_id=21552

      Es wäre schön zu wissen, was diese Erkenntnisse zur Folge haben können.
      Laut Studie wurden im Blut von einer großen Gruppe von mRNA-Geimpften 1 Monat nach der Impfung Klumpen von Blutkörpern sowie unbestimmte Fremdstoffe festgestellt. Das wäre in der Tat sehr, sogar äußerst bedenklich. Die Autoren schlagen dringend weitere Untersuchungen zu den Ursachen vor.

      Zunächst zum Bericht: "report24" hat nicht gerade den besten Ruf. Viele der Autoren sollen vom "Wochenblick" kommen; beide Zeitungen sollen Querdenker bedienen.

      Aber das ist gar nicht essentiell. Essentiell ist die direkt zu Anfang zitierte Arbeit, die (das ist positiv) im report24-Bericht verlinkt wird:

      ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/article/view/47/86

      Sie ist erschienen im "The International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research". Dies ist ein open access-Journal. Die Autoren müssen für die Publikation bezahlen, danach kann es jeder kostenfrei lesen. Dies ist ein Modell, das vor wenigen Jahren verstärkt aufkam; die Diskussion dazu mit Pro und Contra ist ein Thema für sich.

      Nachteil bzw. Gefahr dieser Journals: Je mehr Artikel sie akzeptieren, um so mehr Profit machen sie.
      Bleiben sie seriös und garantieren Qualität?

      Dafür muss man sich das Journal genau ansehen. Es gibt seriöse open access-Journals und fake Journals (die nur auf Profit aus sind).

      Zunächst zur Hauptseite

      ijvtpr.com/index.php/IJVTPR

      Dort erscheint weiter unten eine Einladung zur Einreichung von Arbeiten für einen anstehenden Band für 04/2022,
      dann publiziert als vol. 2 nr. 2:

      "In dieser Ausgabe werden Beiträge zur Begutachtung eingeladen, die sich mit den bekannten und erwarteten Folgen der laufenden genetischen COVID-19-Experimente befassen, die darauf abzielen, kernhaltige Zellen in Empfängern der EUA-"Impfstoffe" dazu zu bringen, das COVID-Spike-Protein herzustellen. Wissenschaftliche Forschung zum mRNA-Code des Spike-Proteins selbst und Studien zu Protokollen zur Linderung der so genannten "Nebenwirkungen" der experimentellen Inhaltsstoffe, die im Rahmen der laufenden weltweiten Experimente Milliarden von Menschen injiziert werden, sind ebenfalls willkommen."

      Übersetzt mit DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

      Das ist eindeutig. Keine seriöse Zeitschrift würde mit einem derartigem Text zu Einreichungen einladen. Es sind zwar nur wenige Schlüsselwörter, aber das ist essentiell: jeder Wissenschaftler weiß damit Bescheid, dass etwas und was "erwünscht" ist. Und sobald irgendetwas, eine bestimmte Richtung "erwünscht" ist, ist der Band und damit auch diese ganze Zeitschrift nicht mehr seriös.

      Der angegebene Artikel zum Blut ist in diesem Band enthalten.

      Wem das nicht ausreicht, der kann sich die Herausgeber (Editor und Associate Editors) ansehen; diese entscheiden auf der Grundlage von eingeholten Gutachterberichten, ob eingereichte Arbeiten angenommen oder abgelehnt werden:

      ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/about/editorialTeam

      Auf die nachfolgenden Infos bin ich durch die folgende Quora-Seite gekommen, wo die KommentatorIn Bianca Whiteauf auf die Frage antwortet, ob diese "Zeitschrift" seriös sei:

      quora.com/Is-The-International…uthpiece-for-anti-vaxxers

      Der Hauptherausgeber dieser Zeitschrift ist ein Linguist, arbeitet für eine Webseite und als Berater --
      wieso ist er Hauptherausgeber einer Zeitschrift für Impfstoffe?
      Als solchen erwartet man einen international anerkannten Wissenschaftler dieses Fachgebiets.

      Senior-Herausgeber ist ein Professor für Augenheilkunde. Hmmm ...

      Die assoziierten Herausgeber werden mit ihren (angeblichen) beruflichen Erfolgen statt nur Spezialgebieten beschrieben: keine seriöse Zeitschrift macht das.
      Unter den assoziierten Herausgebern ist:

      Robert J. Krakow, eigene Anwaltskanzlei mit Vertretung von Impfgeschädigten in allen 50 Bundesstaaten der USA.

      Wie die Kommentatorin Bianca Whiteauf schreibt (übersetzt mit DeepL.com/Translator (kostenlose Version):

      "Jegliche Glaubwürdigkeit ist nun dahin. Dieser Mann hat ein persönliches Interesse daran, Beweise gegen Impfstoffe zu suchen oder herzustellen."

      Fazit: Die "Zeitschrift" ist unseriös und kaschiert das nicht einmal, sondern macht deutlich, welche Art von Artikeln erwünscht sind.

      Es ist unprofessionell, in derartigen Zeitschriften zu publizieren.
      Was die Autoren dazu geritten hat, weiß ich nicht.

      Zur Beurteilung der (sogenannten) Resultate braucht man Fachleute; dazu kann ich nichts im Detail Fundiertes sagen. Das "Drum-Herum" sieht sehr verdächtig aus.

      @Gambitspieler Habe Deinen Post "geliked", weil ich die Neutralität Deiner Formulierung gut fand. Und derartige Fragen müssen natürlich geklärt werden.
    • @Manni5

      Danke für die Recherche.
      Würdest du damit sagen, dass die wissenschaftliche Arbeit die dort veröffentlich wurde Lügen verbreitet, weil die Zeitung unseriös ist?

      Nurmal nebenbei .Jeder Geldgeber einer Studie erwartet, dass die Studie seinen Wünschen entspricht. Wirklich neutrale Studien gibt es leider immer weniger, weil das Geld leider auch hier immer wichtiger wird. (eine gute Freundin hatte im Kosovo mal an einer Forschungsarbeit zu einem anderen thema gearbeitet und wurde ziemlich fertig gemacht als sie Fehler in der Arbeit ihres Arbeitsgeber feststellte)

      Dass die sogenannt Adjuvantien in den "normalen" Impfstoffen (sorry für den Begriff "Normal" aber mir fällt einfach kein besserer Name ein) durchaus Probleme bereiten können war mir ja bekannt. Ich war aber halt bei den MRNA Impfstoffen überrascht, weil ich dachte, dass es da sowas nicht gibt.

      Daher auch meine neutrale Formulierung. Ich weiß einfach nicht was ich davon halten soll.
    • Die Zeitschrift ist unseriös.

      Was von der Publikation selber zu halten ist, kann ich nicht beurteilen. Das verlangt Fachkenntnisse, die ich nicht habe. Von "Lügen" = bewusste Falschaussagen würde ich nicht reden. Es kann durchaus sein, dass die Autoren ihre Daten ordentlich erhoben haben, es aber eine ganz andere Erklärung gibt.

      Wenn es keine andere Erklärung gibt und die Autoren von ihrer Arbeit überzeugt sind, würden sie sie normalerweise in einer der führenden Zeitschriften einreichen. Dass sie diese unseriöse Zeitschrift gewählt haben, ist seltsam.

      Mein persönlicher Eindruck: ich "glaube" diese Aussagen nicht. Die wissenschaftliche Welt ist äußerst aufmerksam. Im Internet konnte ich keine Kommentare zu dieser Arbeit finden (erste Versionen gab es schon früher). Das heißt gewöhnlich: ein Kommentar von Fachleuten ist überflüssig.

      Zu Deiner Aussage "Jeder Geldgeber einer Studie erwartet, dass die Studie seinen Wünschen entspricht." :

      Bei Geldgebern aus der Industrie dürfte da was dran sein.
      Öffentliche Geldgeber wie DFG (= Deutsche Forschungsgemeinschaft), Ministerien wie BMBF usw. erwarten korrekte Arbeiten. Da können auch überraschende Resultate von Politikern positiv verkauft werden (um es mal so pauschal zu sagen), weil sie dann geholfen haben, die Realität zu ermitteln.
      Dort wird erwartet, dass die Studien in guten Zeitschriften publiziert werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

    • Manni5 schrieb:

      Wenn es keine andere Erklärung gibt und die Autoren von ihrer Arbeit überzeugt sind, würden sie sie normalerweise in einer der führenden Zeitschriften einreichen. Dass sie diese unseriöse Zeitschrift gewählt haben, ist seltsam.

      Ich hatte dazu mal eine Reportage gesehen gehabt. Sogar deutschen Unis nutzen manchmal solche Zeitschriften um Zeit und Geld zu sparen.
    • Sorry, auch wenn das Rechtsthema ziemlich nervt ... habe einen frühen recht fundierten (wie ich finde) Artikel von zwei Arbeitsrechtlern gefunden, vom 23. Feb. 2021:

      cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/i…arbeitsrechtlicher-sicht/

      Sie betonen dabei zunächst die Rechte des Arbeitsnehmers, auch in Krankenhäusern und dass die Impfung laut Gesetzgeber auch in diesen Bereichen grundsätzlich freiwillig bleiben soll.
      (Das änderte sich erst im Dez. 2021 mit der Impfpflicht für diese Bereiche.)

      Im späteren Teil sagen sie aber:

      "Fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für Ungeimpfte?

      Was, wenn sich ungeimpfte Mitarbeiter trotz technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen nicht sicher einsetzen lassen?

      Sollte es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, einen Mitarbeiter ohne Gefahr für sich oder andere, dauerhaft vertragsgemäß zu beschäftigen, kann in Ausnahmefällen auch eine ordentliche personenbedingte Kündigung in Betracht kommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Juni 2008 – 2 AZR 984/06) ist eine solche Kündigung zulässig, wenn eine vertragsgerechte Beschäftigung aufgrund fehlender oder weggefallener persönlicher Eigenschaften nicht mehr möglich ist. Dabei kommt es im Einzelfall entscheidend auf die betriebliche Struktur und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten an.

      Dieser Grundsatz kann auch auf ungeimpfte Mitarbeiter übertragen werden. [...]
      Die Anforderungen an eine derartige Kündigung sind sehr hoch."

      Eine derartige Kündigung der Pflegerin ist offenbar im KH im Juli 2021 erfolgt und wurde nun vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt, siehe den Ausgangspunkt Wir coronieren

      PS Mindestens zwei weitere führende Arbeitsrechtler, Prof. Giesen (LMU München) und Prof. Fuhlrott (Hochschule Fresenius Hamburg) bestätigten schon im Januar 2021, dass eine personenbedingte Kündigung von KH-Personal in Frage kommt, wenn es keine andere Einsatzmöglichkeit gibt:

      merkur.de/leben/karriere/coron…endigung-zr-90149177.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 () aus folgendem Grund: PS hinzugefügt

    • Manni5 schrieb:

      (Das änderte sich erst im Dez. 2021 mit der Impfpflicht für diese Bereiche.)

      Du meinst März 2022

      Manni5 schrieb:

      Eine derartige Kündigung der Pflegerin ist offenbar im KH im Juli 2021 erfolgt und wurde nun vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt, siehe den Ausgangspunkt Wir coronieren

      Nö kann nicht sein, denn es arbeiteten 5in der Firma 5Monat nach der Kündigung noch 250 ungeimpfte