Wir coronieren

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  • Sehr interessant, vielen Dank @Gambitspieler für das Besorgen des Urteils.

    Die Kündigung war also rechtmäßig, weil sich die Pflegerin noch in der Wartezeit befand (weniger als 6 Monate angestellt) und sich weigerte, sich impfen zu lassen.

    D.h., laut Urteil durften KHs Impfunwilligen *in der Wartezeit* der ersten 6 Monate kündigen.

    Nach der Wartezeit ging dies laut Urteil aber nicht mehr. Grund (siehe Nr. 33):

    "... in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kann nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Der Arbeitgeber ist daher nicht befugt, den Arbeitnehmern, selbst wenn sie als Pflegepersonal in einem Krankenhaus im engen Kontakt zu Patienten stehen, kraft seines Direktionsrechts eine COVID-19-Impfung vorschreiben, weil ansonsten der Gesetzesvorbehalt ausgehebelt würde."

    Und auch eine Einigung von Arbeitgeber und Betriebsrat reiche hierfür nicht (siehe Nr. 34).
    Dafür ist ein formaler Beschluss des Gesetzgebers (= ein Gesetz) notwendig.

    Damit widerspricht das Landgericht den Arbeitsrechtexperten, deren Statements ich hier verlinkt hatte.

    Wesentlich war laut Gericht also auch, dass die Pflegerin in der gesetzlichen Wartezeit war.
    Das haben die beiden Texte von Legal Tribune Online (LTO) und der Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke"

    lto.de/recht/nachrichten/n/lan…verweigerung-krankenhaus/
    wbs-law.de/arbeitsrecht/lag-rh…mpfpflicht-erlaubt-62033/

    einfach unterschlagen -- ein grober Fehler, finde ich.
    Und es zeigt, dass man sich darauf nicht verlassen darf, sondern sich die Originaltexte ansehen muss.

    @Gambitspieler zum Edit: Der Titel der Kurzfassung wie der Langfassung beginnt mit "Wartezeitkündigung ...". Im Leitsatz wird "in der gesetzlichen Wartezeit" genannt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 () aus folgendem Grund: Hatte zuerst stellenweise "Probezeit" geschrieben. Aber das ist etwas anderes als die "Wartezeit". Wurde mir klar nach @din 's nachfolgender Anmerkung.

  • Manni5 schrieb:

    Nach der Probezeit ging dies laut Urteil aber nicht mehr. Grund (siehe Nr. 33):
    Ich glaube, dein zitierter Absatz hat nix mit Probezeit zu tun, Manni.

    Das Gericht sagt nix zu einem andersartig gelagerten Fall, meine ich.

    "Es ist außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu beanstanden, dass sie schon vor dem Stichtag 15. März 2022 nur Pflegepersonal beschäftigen wollte, dass gegen SARS-CoV-2 geimpft ist."

    Wie es innerhalb aussieht müsste dann wohl ein anderes Gericht bei einem entsprechenden Fall klären, denke ich.
  • Sorry, ich sehe nicht, was Du meinst. Wieso machst Du das so kompliziert?
    Ich habe den Inhalt bereits im Post vorher genau wiedergegeben, denke ich. Und nun noch mal mit eigenen Worten kurz zusammen gefasst, speziell um den Gegensatz nach/in der Wartezeit klar zu machen. Was Du schriebst bzgl. Gesetz, steht bereits in meinem Post vorher.
    Mehr habe ich dazu aber nicht zu sagen -- man lese nach im Urteil.
  • Manni5 schrieb:

    @Gambitspieler zum Edit: Der Titel der Kurzfassung wie der Langfassung beginnt mit "Wartezeitkündigung ...". Im Leitsatz wird "in der gesetzlichen Wartezeit" genannt.

    hier hast du mich missverstanden.
    Ich meine mit Kurzfassung die offiziellen Pressemittleilungen, welche im Vorfeld bereits veröffentlicht wurden. und nicht die Kurzzusammenfassung in der eigentlichen Begründung .


    din schrieb:

    Noch genauer: Weil dem/der Arbeitgebenden der Kündigungsgrund völlig frei überlassen ist innerhalb der Wartezeit.

    Und damit bestätigst du meine Aussage, dass das Urteil keine Aussage getroffen hat ob man jemand wegen Nicht Impfung kündigen kann.


    din schrieb:

    Ich glaube da steht nix von "grundsätzlich nicht möglich". Genau das ist ja der Punkt, den ich meinte.

    In dem von dir zitiertem Abschnitt und der dazugehörigen Nummer steht lediglich, dass ein/e Arbeitgeber/in nicht eigenmächtig eine Impfung vorschreiben darf, sondern es dafür eines Gesetzes bedarf, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Jaein. D.h. ohne Impfpflicht darf kein Arbeitsgeber etc jemanden wegen der Weigerung sich sich impfen zulassen kündigen, solange der Träge staatlich ist.

    ZITAT:
    Dabei ist hervorzuheben, dass in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden kann. Der Arbeitgeber ist daher nicht befugt, den Arbeitnehmern, selbst wenn sie als Pflegepersonal in einem Krankenhaus im engen Kontakt zu Patienten stehen, kraft seines Direktionsrechts eine COVID-19-Impfung vorschreiben, weil ansonsten der Gesetzesvorbehalt ausgehebelt würde. Wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) ausgeführt hat, liegt eine zielgerichtete mittelbare Beeinträchtigung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vor, wenn eine Entscheidung gegen die Impfung mit nachteiligen Konsequenzen verbunden ist (Rn. 114 ff). Die Beklagte unterliegt als Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft einer unmittelbaren Grundrechtsbindung, obwohl sie in privater Rechtsform organisiert ist. Für öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform, die - wie die Beklagte - vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, ist anerkannt, dass die Grundrechtsbindung nicht nur den oder die Träger des jeweiligen Unternehmens trifft, sondern das Unternehmen selbst (vgl. BAG 12.04.2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 14 mwN).

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gambitspieler ()

  • Nun wurden die Ergebnisse zur Wirksamkeit der neuen bivalenten Impfstoffe mit Komponente BA.1 bzw. BA.4/BA.5 von Moderna publiziert; Preprint vom 13. Sept.:

    biorxiv.org/content/10.1101/2022.09.12.507614v1.full.pdf

    Dies wurde an Mäusen getestet -- klinische Studien am Menschen hätten viel länger gedauert.

    Beide bivalenten Impfstoffe sorgen für eine breitere Immunabwehr durch Antikörper im Reagenzglas, sowohl wenn die bivalenten Impfstoffe als erstes gegeben wurden im Vergleich mit monovalenten Moderna-Impfstoffen,
    als auch wenn sie als bivalenter Booster gegeben wurden im Vergleich zum monovalenten Booster; dann war die Schutzwirkung auch höher..

    Außerdem erzeugt der bivalente Booster größeren Schutz in den Lungen der Mäuse.

    Die Autoren diskutieren verschiedene Einschränkungen ihrer Studie. Z.B. haben sie nur weibliche Mäuse verwendet, um diese leichter in den Käfigen halten zu können. Daher sollten diese Studien auch mit männlichen Mäusen wiederholt werden, ferner mit Hamstern, Affen und schließlich Menschen. Die Dauer der Wirksamkeit muss ebenfalls noch untersucht werden.

    Die Autoren gehören der Washington University School of Medicine in St. Louis bzw. der Moderna-Firma an.

    Natürlich wäre ein realer Nachweis der Wirksamkeit am Menschen wünschenswert. Hierfür reichte die Zeit nicht. Die Entscheidung der FDA in den USA, einen bivalenten BA.5-Impfstoff haben zu wollen, fiel erst Ende Juni, siehe Wir coronieren ; der Impfstoff soll aber im Herbst, also nun zur Verfügung stehen.

    Die neuen bivalenten Impfstoffe erhielten die Zulassung,
    - da man mit den bisherigen Impfstoffen nun sehr viel und umfangreiche Erfahrung hat
    - umfangreichere Daten zu den bivalenten BA.1-Impfstoffen und auch zu anderen bivalenten Impfstoffen vorliegen
    - sie im Reagenzglas und bei Tierversuchen (Mäusen) besser waren als die bisherigen Impfstoffe
    - die Nebenwirkungen am Menschen vergleichbar zu den bisherigen Nebenwirkungen waren
    - die Unterschiede zu den bisherigen Impfstoffen nicht essentiell sind, so dass man meint, dass keine umfangreichen klinischen Studien erforderlich sind;
    - bei der Entwicklung von neuen Grippe-Impfstoffen verfährt man ähnlich.
  • Wer die mRNA-Impfstoffe nicht mag, kann sich nun auch mit dem Totimpfstoff von Valneva impfen lassen.
    Laut MDR:

    "Seit dem sechsten September können die Hausärzte auch den Totimpfstoff von Valneva bestellen. Die Auslieferung habe bereits begonnen, teilte der österreichisch-französische Hersteller mit. Der Impfstoff, der auf in Zellkulturen gezüchteten und abgetöteten Viren der Ursprungsvariante von Sars-CoV-2 beruht, ist für Erwachsene im Alter von 18 bis 50 Jahren zugelassen. Den klinischen Studien zufolge ist er in etwa so wirksam wie der Impfstoff von Astrazeneca, soll aber besser verträglich sein als der Vektorimpfstoff. Die mRNA-Impfstoffe haben eine nachgewiesen stärkere Wirkung."

    mdr.de/wissen/corona-omikron-a…oster-impfstoffe-102.html

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

  • Corona in Frankreich
    Macron hat die Pandemie für beendet erklärt
    Quelle: ZEIT ONLINE (29. August 2022)

    Dänemark
    Letztes Update: 01. März
    Seit dem 1. Februar 2022 sind alle Corona-Beschränkungen aufgehoben.
    Restriktionen wie Maskenpflicht, Kontakt-Beschränkungen, Corona-Pass und Sperrstunden entfallen somit.
    Covid-19 wird nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit eingestuft.
    Einreise:
    Bürgerinnen und Bürger aus EU- und Schengenstaaten können frei nach Dänemark einreisen, der Impfstatus wird nicht mehr kontrolliert
    Quelle: visitdenmark.de

    COVID-Regelungen in Polen
    Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr.
    Weil die Corona-Infektionszahlen zuletzt deutlich gesunken sind wurde die Maskenpflicht in Polen weitgehend aufgehoben.
    Diese ist nur noch in medizinischen Einrichtungen und Apotheken verpflichtend,
    allerdings wird empfohlen, sie auch weiter bei großen Menschenansammlungen weiterhin zu tragen.
    Stand: 14.09.2022
    Quelle: polen.travel/de

    Wenn jetzt noch die Heizungen runter gedreht werden sollen, dann sind ja steigende Erkältungen vorprogrammiert.

    Manni5 schrieb:

    Wer die mRNA-Impfstoffe nicht mag, kann sich nun auch mit dem Totimpfstoff von Valneva impfen lassen.
    Und wer beide nicht mag lässt sich nicht impfen.
  • Ja, lese ich auch so: So ziemlich alle europäischen Regierungen planen keine Einschränkungen im Herbst. Aber sie haben dennoch alle etwas in der Schublade, wenn ich das richtig gelesen habe.

    Bademeister schrieb:

    Dänemark
    Letztes Update: 01. März
    "Dänemark

    Corona-Strategie für den Herbst steht

    [...] Ab Mitte September wollen dänische Behörden beginnen, die Ältesten systematisch zu impfen. Ab Oktober alle über 50."

    --- deutschlandfunk.de/daenischer-…eht-dlf-0f9c734e-100.html

    "Diese neuen Corona-Regeln planen Europas Länder im Herbst

    [...] Dänemark

    Die Regierung rechnet fest mit einer Infektionswelle im Herbst durch die Omikron-Variante, hält aber auch eine gefährlichere Corona-Variante für möglich. Für diese verschiedenen Szenarien sind unterschiedliche Pläne vorbereitet worden. Außerdem will man die gefährdetsten Gruppen besonders schützen - etwa mit weiteren Booster-Impfungen und regelmäßigen Tests. [...]"

    --- stuttgarter-nachrichten.de/inh…58-833b-7732c6918dbf.html

    Bademeister schrieb:

    Macron hat die Pandemie für beendet erklärt
    "[...] In Frankreich wurde zum 1. August offiziell der Gesundheitsnotstandes beendet. Die Regierung kann nun keine drastischen Maßnahmen wie Lockdowns mehr beschließen, ohne das Parlament einzubinden. [...]"

    --- rnd.de/gesundheit/corona-massn…UBBBGKRKUD5U4J4DAYMQ.html


    Das nennt Die Zeit die Pandemie für beendet erklären? Das hat unsere Bundesregierung schon vor Monaten gemacht, als die Bundesnotbremse auslief, soweit ich mich erinnere. Das muss dieser Qualitätsjournalismus sein, von dem soviel gesprochen wird.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von din ()

  • Wieso endlich? Das macht er doch schon seit 2019, soweit ich weiß.

    Bei uns im Forum seit April 2020: Wir coronieren .

    Da gab es ja noch keinen "panik kalle", soweit ich mich erinnere. Wen hatte er also deiner Meinung nach damals dann nicht nachgeplappert, Johnrobert? "panik spahn"?

    Wie können gebildete, erwachsene Menschen immer nur so doppelmoralisch sein und immer wenn eine Person etwas sagt, das ihrer Meinung entspricht, sie eigenständig denke, und immer wenn eine Person etwas sagt, das nicht ihrer Meinung entspricht, sie irgendjemanden nachplappere?

    Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von din ()

  • Streeck argumentiert in einer Form, die auch bisher nicht so sonderlich neu ist. - Die üblichen Gruppen sollen sich - so seine Meinung - wie bisher impfen lassen.
    Für den *Rest* meint er: Im Moment nicht - wie lange dieser Moment dauert ?

    Eigentlich wie immer: wenn man Meinungen genauer liest, unterscheiden sie sich sehr deutlich von einer oberflächlichen Lesart. - Vor allem steht dann immer wieder: im Moment scheint es ..... unter gegebenen Umständen .... etc. - Backdoor hat man dann ja nichts Falsches gesagt, weil man ja über eine tatsächliche Entwicklung nicht Bescheid wissen kann und Meinungen sind ja sehr variabel zu verstehen, wie die letzten Jahre immer wieder gezeigt haben.

    Wenn es regnet kann man möglicherweise nass werden - vielleicht aber auch nicht.

    www1.wdr.de/nachrichten/themen…empfehlung-alter-100.html
  • An/mit Corona Verstorbene im Monat Juli:

    Juli 2020: 170
    Juli 2021: 721
    Juli 2022: 2.790 (Quelle: ntv laut RKI)

    Corona ist also ungefährlicher geworden?
    Der "mit"-Anteil liegt meist deutlich unter 40 %.

    Andere Überlegung:
    Zur Zeit versterben in Deutschland 90 Menschen pro Tag an/mit Corona (7 Tagesschnitt).
    Mit einer weiteren Abnahme ist nicht zu rechnen; laut RKI nehmen die Infektionen nicht weiter ab, in Dänemark war eine leichte Zunahme.
    Rechnet man diese Zahl des Sommers auf 1 Jahr hoch, so ergibt sich mehr als die schlimmste Grippewelle.
    Ab Herbst bzw. im Winter ist jedoch mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen.

    Mir scheint: Die Gesellschaft hat keine Lust mehr auf Corona. (Keiner hat das.)
    Obige Zahlen treffen vor allem die über 80-Jährigen oder Älteren mit Vorerkrankungen.
    Also, wenn es die trifft, haben sie Pech gehabt?

    Dann sollte man sich dazu bekennen, aber nicht behaupten, Corona sei ungefährlicher worden.

    Der Spruch "man muss lernen, mit Corona zu leben" von Corona-Gegnern ist menschenverachtend.
    Ehrlicher wäre, wenn sie sagen:
    "Habe keine Lust auf Verhaltensänderung. Gewöhnt Euch daran, dass so und so viele sterben."

    Wohlgemerkt: Dies ist *kein* Vorschlag zu einer Verhaltensänderung.
    Es ist ein Vorschlag, mal in sich zu gehen und nachzudenken, ob Obiges stimmt.
  • Auch wenn es alle aus allen Medien erfahren, ich finde es hier gut zusammengefasst:

    "[...] Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

    Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

    Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von mindestens 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. [...]"

    --- lto.de/recht/nachrichten/n/bun…n-fuer-herbst-und-winter/
  • Manni5 schrieb:

    Rechnet man diese Zahl des Sommers auf 1 Jahr hoch, so ergibt sich mehr als die schlimmste Grippewelle.

    hmm.
    nö diese Aussage ist statistisch gesehen falsch.

    Wenn man diese Zahlen wirklich mit der Grippe vergleichen will darfst du die Zahl nur mit. max. 5 multiplizieren

    Und da komme ich dir noch entgegen. Eigentlich müsstet du die Zahlen nur mit 4 multiplizieren, weil solange immer eine Grippewelle geht.

    Nehmen wir mal eine Grippewelle, wo die Impfung nicht greift. Dann sterben pro Monat in der die Grippe auftritt 4000 bis 5000 Menschen
  • @Gambitspieler

    Zum letzten Mal: Es ist allgemein akzeptiert, dass die Gesamtzahl der Toten innerhalb eines Jahres (nicht unbedingt Kalenderjahr, aber Jahr) angegeben wird.

    Dass diese bei der Grippe vor allem in 4 bis 5 Monaten auftritt, ist für die Belastung der KHs usw. von Interesse.

    Wenn Du dann sagst, man dürfte die Corona-Zahl auch nur für 4 bis 5 Monate berechnen und vergleichen -- Deine "Lieblingsaussage" --, so lässt Du damit bei Corona also 8 bis 7 Monate einfach mal wegfallen:
    so viel zu Deiner "Rechnung" !

    -- Ende für mich. --
  • @Manni5

    und zum letzten Mal. Wenn ein Virus nur 5 Monate aktiv ist, weil es dann zu warm wird, dann wird dieser Virus nie so viele Menschen infizieren, wie eine Virus, der 12 Monate lang vorhanden ist.

    Fakt ist, wenn es mal einen Grippevirus gibt, der nicht wegen der Wärme ende März/April kaputt geht sondern das ganze Jahr durchhält (also wie Covid), dann würde er deutlich mehr Tote erzeugen als Covid.

    Oder anders ausgedrückt wir haben einfach nur Glück, dass der Virus Wärme nicht abkann, weil wir sonst viel mehr Grippe-Tote pro Jahr hätten hätten als aktuell mit Covid.

    Sprich du Verharmlost die Grippe