Zum Verdienstausfall bei Rückkehr aus Risikogebieten, wenn man bewusst ins Risikogebiet gefahren ist:
Die Rechtslage ist wohl nicht völlig klar. Laut §56 Infektionsschutzgesetz soll der Arbeitgeber weiter zahlen; er erhält das Geld zurück vom Bund, da der Bund ja diese Quarantäne-Maßnahme angeordnet hat. Das hat gestern auch eine Sprecher/-in des Bundesgesundheitsministeriums so gesagt. Die Quarantänetage gelten auch nicht als Urlaub oder Krankheit (außer wenn man krank ist). Wenn möglich, muss man im HomeOffice arbeiten.
Andere bezweifeln (auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts), dass der §56 so zu verstehen sei. Schließlich wurde der Arbeitnehmer offiziell gewarnt. Wieso soll dann letztlich die Allgemeinheit dafür zahlen?
Es scheint unklar zu sein. Ein paar Bundesländer haben/hatten andere Auslegungen und Verfahrensregeln, die strengere Variante. *Vielleicht* hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb gesagt, wir vermeiden Rechtsstreite (weil das ist das Letzte, was wir jetzt wollen) und zahlen. Dann ist es die politische Entscheidung, dass die Allgemeinheit zahlen soll, wie ja auch bei den Pflichttests (nur sind die Kosten bei Quarantäne ohne Arbeitsmöglichkeit erheblich mehr). Mal sehen, ob sie dabei bleiben.
Ich persönlich wäre für die strengere Variante. Wer bewusst in ein Risikogebiet fährt, sollte das selber tragen. Inklusive der Testkosten, die, denke ich, einfach auf die Flughafengebühr (Sicherheitsgebühr) aufgeschlagen werden können. Wieso sollen wir alle das Privatvergnügen anderer bezahlen, die noch dazu die Allgemeinheit offenbar gefährden oder dies in Kauf nehmen? Die Folgen sehen wir ja, in anderen Ländern noch viel mehr als bei uns.
Die Rechtslage ist wohl nicht völlig klar. Laut §56 Infektionsschutzgesetz soll der Arbeitgeber weiter zahlen; er erhält das Geld zurück vom Bund, da der Bund ja diese Quarantäne-Maßnahme angeordnet hat. Das hat gestern auch eine Sprecher/-in des Bundesgesundheitsministeriums so gesagt. Die Quarantänetage gelten auch nicht als Urlaub oder Krankheit (außer wenn man krank ist). Wenn möglich, muss man im HomeOffice arbeiten.
Andere bezweifeln (auch Urteil des Bundesverfassungsgerichts), dass der §56 so zu verstehen sei. Schließlich wurde der Arbeitnehmer offiziell gewarnt. Wieso soll dann letztlich die Allgemeinheit dafür zahlen?
Es scheint unklar zu sein. Ein paar Bundesländer haben/hatten andere Auslegungen und Verfahrensregeln, die strengere Variante. *Vielleicht* hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb gesagt, wir vermeiden Rechtsstreite (weil das ist das Letzte, was wir jetzt wollen) und zahlen. Dann ist es die politische Entscheidung, dass die Allgemeinheit zahlen soll, wie ja auch bei den Pflichttests (nur sind die Kosten bei Quarantäne ohne Arbeitsmöglichkeit erheblich mehr). Mal sehen, ob sie dabei bleiben.
Ich persönlich wäre für die strengere Variante. Wer bewusst in ein Risikogebiet fährt, sollte das selber tragen. Inklusive der Testkosten, die, denke ich, einfach auf die Flughafengebühr (Sicherheitsgebühr) aufgeschlagen werden können. Wieso sollen wir alle das Privatvergnügen anderer bezahlen, die noch dazu die Allgemeinheit offenbar gefährden oder dies in Kauf nehmen? Die Folgen sehen wir ja, in anderen Ländern noch viel mehr als bei uns.