@Gambitspieler und alle Anderen, die auf eine höchstrichterliche Entscheidung gewartet haben:
Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Mittwoch einen Eilantrag gegen die Verbote zur Eindämmung der Pandemie in Bayern abgewiesen. Einstimmig lehnte es ab, die vorläufige Ausgangsbeschränkung außer Kraft zu setzen.
Die Maßnahmen schränken die Grundrechte zwar erheblich ein, hieß es zur Begründung. Doch die Gefahren für Leib und Leben fallen schwerer ins Gewicht als die Einschnitte der persönlichen Freiheit.
Um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verstehen, hilft es, sich die Waage der Justitia vorzustellen: Der Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit wiegt schwer - diesem Gewicht hält das Begehren des Klägers auf der anderen Seite, in der anderen Waagschale, nicht stand.
Diese Entscheidung dürfte auch für andere noch anhängige ähnliche Klagen richtungsweisend sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Mittwoch einen Eilantrag gegen die Verbote zur Eindämmung der Pandemie in Bayern abgewiesen. Einstimmig lehnte es ab, die vorläufige Ausgangsbeschränkung außer Kraft zu setzen.
Die Maßnahmen schränken die Grundrechte zwar erheblich ein, hieß es zur Begründung. Doch die Gefahren für Leib und Leben fallen schwerer ins Gewicht als die Einschnitte der persönlichen Freiheit.
Um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verstehen, hilft es, sich die Waage der Justitia vorzustellen: Der Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit wiegt schwer - diesem Gewicht hält das Begehren des Klägers auf der anderen Seite, in der anderen Waagschale, nicht stand.
Diese Entscheidung dürfte auch für andere noch anhängige ähnliche Klagen richtungsweisend sein.