Wir coronieren

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    • Zille1 schrieb:

      Stand: 9. April



      Heinsberg. Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 9. April (Stand 15 Uhr): Seit dem 25. Februar gibt es 1537 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. 974 Personen gelten inzwischen als geheilt, 48 Menschen sind verstorben. Damit sind tagesaktuell 515 Menschen im Kreis Heinsberg infiziert.

      Diese Angaben sind von der Seite des Kreis Heinsberg.

      Für alle die Nachrechnen wollen und für alle die etwas über unseren Kreis wissen wollen.

      252.651 Einwohner (Stand: 31.12.2016) leben auf einer Fläche von 627,99 Quadratkilometern.
      Wir sind all so eher Ländlich, die Kulturellen Angebote sind begrenzt und außer zum Karneval kommt man kaum mit anderen in engen Kontakt.
      Jetzt rechnet das mal auf München hoch.
      Jeder arme Mensch, der an einer Krankheit stirbt, stirbt zu früh ! Jeder sollte sein Leben genießen dürfen, bis er einschläft und an Altersschwäche stirbt. Viele der 48 Toten wären sicher auch an einer normalen Grippe, einem Magen-Darm-Infekt oder ähnlichem gestorben. Allerdings wären sie daheim erkrankt, daheim gepflegt und versorgt worden, bevor sie letzten Endes im Krankenhaus gelandet wären. Und sie wären im Beisein eines lieben Menschen, sei es Kind, Bruder, Schwester oder Freund, in Würde gestorben. Dank Corona werden sie jetzt sofort von allen sozialen Kontakten abgeschnitten, sehen um sich rum fremde Menschen mit Masken und in Schutzanzügen und sterben einsam mit einem Schlauch in der Lunge am Beatmungsgerät. Ich wollte nicht so sterben !

      Eine wichtige Zahl fehlt bei den Angaben zum Kreis Heinsberg: Die gesamte Anzahl der Verstorbenen im angegebenen Zeitraum. Durchschnittlich sterben in Deutschland täglich ca. 2.600 Menschen. Umgerechnet auf 252.000 Einwohner bedeutet das 8 pro Tag oder 356 im angegebenen Zeitraum.

      Ich bitte diejenigen, die jetzt strikte soziale Isolation oder noch gravierendere Massnahmen fordern, zu bedenken, was diese Panikmache gerade für die älteren Menschen bedeutet. Es entsteht eine unglaublich hohe psychische Belastung, wenn Menschen, die vielleicht wissen, dass sie nicht mehr allzulange zu leben haben, plötzlich für mehrere Wochen keinen lieben Menschen mehr sehen dürfen, ganz zu Schweigen von jenen, die diese Situation nur emotional empfinden können, Kinder, geistig Behinderte oder demente alte Menschen. Glaubt ihr nicht, dass auch sowas zum Tod führen kann ? Und dann wird mit einem nicht mal sicheren Test Corona nachgewiesen und alle schreien aha, da haben wir es.
    • Hi wolle59:
      Kann Dir nur zustimmen. In Hannover gibt es gewisse Gruppen, vor allem aus dem linken Spektrum, die sich diesen Verfügungen aktiv widersetzen. Die Exekutive traut sich nicht, Einzugreifen, da das zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen würde.
      In meiner Heimat, wo ich geboren bin ist es gemäß der Aussagen meiner Eltern noch viel drastischer: Da liegt die Todesrate-, nicht die Infektionsrate bei 4,25%.
      Laut qualifizierter medizinscher Aussagen ist ein Impfstoff nicht vor Q2012 zu erwarten. Die Pandemie wird weiter anwachsen. Von Ländern in denen das Gesundheitssystem bereits völlig kollabiert ist (bspw. Indonesien etc.etc.) will ich erst gar nicht reden. Aber vor allem in Italien, Griechenland und Spanien erwarte ich revolutionäre Aktionen von links und rechts, was einem Bürgerkrieg gleichkäme.
      MFG
      tklenin
    • Wolle59 schrieb:

      Ich bitte diejenigen, die jetzt strikte soziale Isolation oder noch gravierendere Massnahmen fordern, zu bedenken, was diese Panikmache gerade für die älteren Menschen bedeutet. Es entsteht eine unglaublich hohe psychische Belastung, wenn Menschen, die vielleicht wissen, dass sie nicht mehr allzulange zu leben haben, plötzlich für mehrere Wochen keinen lieben Menschen mehr sehen dürfen, ganz zu Schweigen von jenen, die diese Situation nur emotional empfinden können, Kinder, geistig Behinderte oder demente alte Menschen. Glaubt ihr nicht, dass auch sowas zum Tod führen kann ?
      Ich bin dafür, daß die Vorgaben der Regierung eingehalten werden.
      Eine Kollegin meiner Frau arbeitet ehrenamtlich in der Demenz und Sterbebegleitung.
      Niemand wird dort alleine gelassen, die Begleitung geht trotz Corona weiter.
      Meine Schwiegermutter wird 85 und meine Mutter wird 80, wären also Risikopatienten.
      Meine Frau und ich müßen arbeiten und wissen nicht, ob wir uns eventuell während der Arbeitszeit angsteckt haben.
      Was bringt es, trotzdem die beiden Mütter zu besuchen, sie vielleicht anzustecken und dann für den vorzeitigen Tod verantwortlich zu sein?
      In der heutigen Zeit gibt es doch so schöne Kommunikationsmöglichkeiten.
      Telefon mit Grundgebühr, WhatsApp, Videoschaltungen.
      Wenn man mit der Familie über das Telefon näher zusammen rückt, gibt es eine Nähe ohne Ansteckung.
      Wir halten die Kontaktsperre ein und warten ab was kommt.
      Ich verstehe immer noch nicht, was für manche daran so schwer ist.
    • tklenin schrieb:

      In Hannover gibt es gewisse Gruppen, vor allem aus dem linken Spektrum, die sich diesen Verfügungen aktiv widersetzen. Die Exekutive traut sich nicht, Einzugreifen, da das zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen würde.

      ....erwarte ich revolutionäre Aktionen von links und rechts, was einem Bürgerkrieg gleichkäme....

      Es wäre schön, wenn politisches Vokabular und unterschwellige Kampfreden hier keinen Platz finden.
      Danke.
    • Beitrag 461 Zitat Rohb: Mal jemand der die Wahrheit sagt und auch die Kompetenz hat , den Rechtsweg zu gehen.

      Zu der rechtlichen Seite gab es hier ja schon einige Posts.

      Inzwischen ermittelt die Polizei und die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen Frau Bahner, weil diese auf ihrer Homepage öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufruft (Widerstand gegen Corona-Verordnungen und Anmelden und abhalten von Demonstrationen)

      Inzwischen hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes den Eilantrag von Frau Bahner für unzulässig erklärt, weil dieser diverse Vorraussetzungen nicht erfüllt.

      Frau Bahner teilt als Redaktion auf ihrer Homepage mit, es sei ihr "leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschverachtenden Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat".

      Reicht es nicht, dass es genug Dumme, Unbelehrbare und ich-bin-da-aus-Prinzip-dagegen Mitbürger gibt, die sich und andere in Gefahr bringen? Muss es dann noch solche Rattenfänger wie Frau Bahner geben, die unter dem Deckmantel unserer Grundrechte und freiheitlichen Demokratie nur eines tun, nämlich ihren überbordenden Egoismus ausleben?

      In normalen Zeiten hält unsere Demokratie diese Leute aus, in Zeiten der gegenwärtigen Krise ist es richtig, gegen diese Leute vorzugehen.
    • zu den gerichtlichen Ablehnung von Karlsruhe.

      Die Eilanträge wurden bisher allesamt nur deswegen abgelehnt, weil das Gericht nicht weiß ob die aktuellen Maßnahmen gegen die Verfassung verstößt oder nicht bzw. im Fall von Frau Bahner weil sie es nicht begründet hat in wie fern sei davon betroffen ist.

      Bestes Beispiel dafür:

      bundesverfassungsgericht.de/Sh…k20200410_1bvq002820.html


      Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der - hier noch zu erhebenden - Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 <55>; 132, 195 <232>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2020 - 1 BvQ 15/20 -, Rn. 16; stRspr).

      9
      b) Die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre, soweit hinsichtlich des in § 1 Abs. 5 der Corona-Verordnung verankerten Verbots von Zusammenkünften in Kirchen der Antragsteller selbst betroffen ist, zumindest nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dies bedürfte eingehenderer Prüfung, was im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist

      D.H. übersetzt.
      Die gesamten Maßnahmen, die aktuell laufen könnten (und werden meiner Meinung nach größtenteils) sich in einem Hauptverfahren als illegal sich rausstellen.
      Die Folgen für Deutschland dürften dann deutlich schlimmer sein, als Corona selber.
    • stimmt, der Grund für die Nichtzulässigkeit war die mangelnde Begründung.

      ein weiterer Grund war das überspringen einer Vorinstanz.

      Weiterhin stimmt, dass die Möglichkeit besteht, dass das Bundesverfassungsgericht im Nachhin urteilt, das die gesamten Massnahmen oder teile davon nicht verfassungskonform waren.

      Die aktuelle Situation ist neu und schwierig, es wird sich vieles erst im Nachhinein als richtig oder falsch erweisen. Ich bin aber auf Seiten derjenigen, die jetzt lieber etwas vorsichtig zu Werke gehen als leichtfertig in eine Katastrophe zu laufen.
    • wir bleiben Zuhause? Hmm..da seh ich nix mehr von 100 m Schlange vor den Baumärkten. Marktkauf ..Rewe.. Aldi dieses WE als Osterausflugsziel... Und wie früher werden wir von den Wochendausflügler ausi HP öder HD überflutet...die Menschen wollen nicht mehr zuhause bleiben..Na hoffentlich geht das gut..
    • Gambitspieler schrieb:

      zu den gerichtlichen Ablehnung von Karlsruhe.

      Die Eilanträge wurden bisher allesamt nur deswegen abgelehnt, weil das Gericht nicht weiß ob die aktuellen Maßnahmen gegen die Verfassung verstößt oder nicht bzw. im Fall von Frau Bahner weil sie es nicht begründet hat in wie fern sei davon betroffen ist.
      ...
      D.H. übersetzt.
      Die gesamten Maßnahmen, die aktuell laufen könnten (und werden meiner Meinung nach größtenteils) sich in einem Hauptverfahren als illegal sich rausstellen.
      Die Folgen für Deutschland dürften dann deutlich schlimmer sein, als Corona selber.
      Da stimme ich Dir nicht zu; ich glaube, da kommt bei Dir etwas "Wunschdenken" für Deine Position 'rein.
      Das BVerfG war sehr genau.
      Natürlich wird in einem Eilantrag nicht über die endgültige Sache entschieden. Sonst könnte das ja erfolgen. Also ist die endgültige Entscheidung offen (aus diesen Gründen! interpretier' nichts hinein). Das BVerfG untersucht daher nun alle theoretisch möglichen Fälle, wie die endgültige Entscheidung ausfallen könnte, wie wahrscheinlich dies ist und wie groß in diesen Fällen der jeweilige Schaden wäre. Danach kommt es zur Abschätzung und Entscheidung.
      Und das war Ablehnung ohne weitere Einschränkungen. Meines Erachtens übrigens eine ziemlich klare Ablehnung, denn es hätte noch diverse Zwischenpositionen mit Ablehnung mit kleinen Einschränkungen geben können.
      In dem anderen, früher zitierten Urteil hat das BVerfG angemerkt:

      "Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Regelungen befristet sind, bezüglich der Ausgangsbeschränkungen viele Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist."

      Das gibt einen klaren Hinweis auf die Position des BVerfG.

      Dann noch eine Vermutung. Vor der Entscheidung zum Shutdown wird doch unser Bundesjustizminister Verfassungsexperten und/oder sogar BVerfG-Mitglieder angerufen haben und sie "auf dem kurzen Dienstweg" um eine schnelle Beurteilung gebeten habe, was man machen kann und wie, damit es nicht gekippt wird.

      @eberhardt, @dangerzone: danke für die Info zu Frau Bahner! Schau ich mir an.
    • eberhardt schrieb:

      [...]
      Die aktuelle Situation ist neu und schwierig, es wird sich vieles erst im Nachhinein als richtig oder falsch erweisen. Ich bin aber auf Seiten derjenigen, die jetzt lieber etwas vorsichtig zu Werke gehen als leichtfertig in eine Katastrophe zu laufen.

      Wenn die Nachrichten aus dem unteren Link der Realität entspricht, dann müssen wir SOFORT alle Maßnahmen beenden die die Grundrechte illegalerweise einschränken, denn dann nützen die Maßnahmen überhaupt nichts bzw. die Folgen der Maßnahmen wären wesentlich schlimmer als der Virus selber

      rp-online.de/panorama/coronavi…91-geheilten_aid-50009839


      EDIT:


      Manni5 schrieb:

      Gambitspieler schrieb:

      zu den gerichtlichen Ablehnung von Karlsruhe.

      Die Eilanträge wurden bisher allesamt nur deswegen abgelehnt, weil das Gericht nicht weiß ob die aktuellen Maßnahmen gegen die Verfassung verstößt oder nicht bzw. im Fall von Frau Bahner weil sie es nicht begründet hat in wie fern sei davon betroffen ist.
      ...
      D.H. übersetzt.
      Die gesamten Maßnahmen, die aktuell laufen könnten (und werden meiner Meinung nach größtenteils) sich in einem Hauptverfahren als illegal sich rausstellen.
      Die Folgen für Deutschland dürften dann deutlich schlimmer sein, als Corona selber.
      Da stimme ich Dir nicht zu; ich glaube, da kommt bei Dir etwas "Wunschdenken" für Deine Position 'rein.Das BVerfG war sehr genau.
      Natürlich wird in einem Eilantrag nicht über die endgültige Sache entschieden. Sonst könnte das ja erfolgen. Also ist die endgültige Entscheidung offen (aus diesen Gründen! interpretier' nichts hinein). Das BVerfG untersucht daher nun alle theoretisch möglichen Fälle, wie die endgültige Entscheidung ausfallen könnte, wie wahrscheinlich dies ist und wie groß in diesen Fällen der jeweilige Schaden wäre. Danach kommt es zur Abschätzung und Entscheidung.
      Und das war Ablehnung ohne weitere Einschränkungen. Meines Erachtens übrigens eine ziemlich klare Ablehnung, denn es hätte noch diverse Zwischenpositionen mit Ablehnung mit kleinen Einschränkungen geben können.
      In dem anderen, früher zitierten Urteil hat das BVerfG angemerkt:

      "Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Regelungen befristet sind, bezüglich der Ausgangsbeschränkungen viele Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist."

      Das gibt einen klaren Hinweis auf die Position des BVerfG.

      Dann noch eine Vermutung. Vor der Entscheidung zum Shutdown wird doch unser Bundesjustizminister Verfassungsexperten und/oder sogar BVerfG-Mitglieder angerufen haben und sie "auf dem kurzen Dienstweg" um eine schnelle Beurteilung gebeten habe, was man machen kann und wie, damit es nicht gekippt wird.

      @eberhardt, @dangerzone: danke für die Info zu Frau Bahner! Schau ich mir an.
      In dem Urteil fehlt ein ganz wichtiges ZITAT. Und dass hatte ich schon damals kritisiert, dass dieses wichtige Zitat nicht genannt wird:



      Danach sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen Anwendung ergeben, wenn sich die angegriffenen Maßnahmen im Nachhinein als verfassungswidrig erwiesen, zwar von besonderem Gewicht. Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würden.

      Da geht also eindeutig hervor, dass auch in deinem Urteil dder Bundesverfassungsgericht sagt, dass sie keine Ahnung haben ob es verfassungskonform ist oder nicht
    • Die Webseite von Frau Beate Bahner:
      beatebahner.de/

      Sehr erstaunlich. Immerhin steht sie zu ihrer Position und gibt ihre Anwaltszulassung zurück.
      Sie hätte mal ihre alten Professoren um etwas freundschaftliche Nachhilfe bitten sollen.
      Ich frage mich, ob sie später die Zulassung einfach wieder beantragen kann.

      Habe ihren Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überflogen (34 Seiten!)

      Sie sagt selber:

      "Die Behörden sind darüber hinaus zur Schließung von Geschäften, Restaurants,von Kindergärten, Schulen und Heimen berechtigt, um Gesundheitsschädlinge,Krätzmilben und Kopfläusen zu bekämpfen, § 17 Abs. 5 IfSG."

      und bezieht das dann nur auf Krätzmilben und Kopfläuse. Dabei sagt das Gesetz doch ausdrücklich "Gesundheitsschädlinge", und das sind auch Viren.
      §17 Abs 5 Nr. 3 IfSG sagt ausdrücklich, dass die Behörden über Art und Umfang der Bekämpfung durch Rechtsverordnung entscheiden können.
      gesetze-im-internet.de/ifsg/__17.html

      Gut, damit könnte man vieles begründen. Aber man kann nicht alles im Gesetz endgültig klären. Über das gesunde Augenmaß entscheiden im Endeffekt die Verfassungsgerichte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

    • Gambitspieler schrieb:

      Wenn die Nachrichten aus dem unteren Link der Realität entspricht, dann müssen wir SOFORT alle Maßnahmen beenden die die Grundrechte illegalerweise einschränken, denn dann nützen die Maßnahmen überhaupt nichts bzw. die Folgen der Maßnahmen wären wesentlich schlimmer als der Virus selber

      rp-online.de/panorama/coronavi…91-geheilten_aid-50009839
      Das die Südkoreaner sich selber nicht sicher sind sondern nur von "...es sei eher wahrscheinlich,..." sprechen, hast Du gelesen Gambit?

      Für mich zeigt das, dass die Wissenschaftler weltweit noch Erfahrungen mit Corona sammeln müssen, statt vorschnell Entwarnung geben zu können.
    • Sorry für noch einen Post.
      Frau Bahner macht in ihrem Eilantrag (s.o.) meines Erachtens mehrere ziemlich offensichtliche Fehler. Sie schreibt:

      "Diese Empfehlungen [Abstand halten, Hände waschen, Manni5] sind nach Ansicht aller Experten ausreichend zum Schutzvor einer Infektion mit Covid19."

      die Experten sagen: dies reicht aus, *wenn es eingehalten wird*.

      In der Tat, schön wär's ... Dazu siehe hier viele frühere Kommentare. Die Bundesregierung hat das versucht, ebenso wie alle anderen Regierungen in EU, USA, Russland usw. Hat leider nicht ausgereicht.

      Zitat: "Denn es ist ja bekannt und von der Regierung auch ausdrücklich erwünscht,dass eine sogenannte „Herdenimmunisierung“ (!) erfolgt, ..."

      das ist mir völlig neu. Dies wäre erwünscht, wenn es ohne weitere Gesundheitsschädigung zu erreichen ist.
      Aber zur Zeit sagen verschiedene Untersuchungen, dass dies zu vielen Toten führen würde, darüberhinaus wahrscheinlich auch Langzeitschäden bei etlichen Immunisierten.

      Mein Eindruck: Frau Bahner fehlt kritische Selbstreflektion und logische Genauigkeit.
    • Manni5 schrieb:

      die Experten sagen: dies reicht aus, *wenn es eingehalten wird*.
      Das ist wie schon so oft gesagt das Problem, denn die Menschen sind leider im großen und ganzen selten bereit das richtige zu tun, wenn die Alternative einfacher/billiger ist, außer sie werden dazu "gezwungen".
      Das wir heute (fast) alle Sicherheitsgurte tragen und somit die Toten im Straßenverkehr reduziert wurde liegt vor allem an der Anschnallpflicht und auch am Bußgeld fürs nicht anschnallen.
      Dass die ursprüngliche Glühbirne ein monströser Energieverschwender war, wusste eigentlich fast jeder, aber dennoch stellten die meisten Menschen auf neue energiesparenden Alternativen (z.B. LEDs) um, als die normalen Glühbirnen verboten wurden.
      Ein negativ Beispiel für "moralische Entscheidungen" ist dann die Massentierhaltung, JEDER den man fragt sagt, dass er für gutes Fleisch auch gerne mehr zahlen möchte, aber trotzdem rennen Millionen Menschen in den Discounter und kaufen ihr Fleisch zum Dumpingpreis. Somit haben die Bauern gar keine andere Wahl als ihre Tiere einzupferchen und das max. rauszuholen um zu überleben.

      Daher, so traurig es ist, müssen viele Menschen durch Gesetze gezwungen werden das Richtige zu tun. Und viele machen das auch dann nur, wenn sie befürchten, dass sie dabei erwischt und bestraft werden könnten.
      Chemie ist wie kochen, man sollte nur 3x überlegen den Löffel abzulecken!
    • Habe auch den Eilantrag von Beate Bahner ans BVerfG überflogen (36 Seiten). Er ist zu großen Teilen mit ihrem Antrag an das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg identisch.

      Im Grunde ist es sehr schade. Ich hatte mir etwas Seriöseres und Fundierteres gewünscht.

      Sie vertritt vehement die Ansicht, dass die Gefahr durch Corona von allen Regierungsstellen und den großen Medien gewaltig übertrieben wird. Sie schreibt:

      "5.1 Beispiellos unredliche Medienkampagne der großen Medien
      Dies alles wird begleitet durch eine beispiellose Medienkampagne insbesondere von ARD und ZDF, in denen grauenvolle Bilder aus Italien, Spanien und New York gezeigt werden. Die damit geschürte Panik wird untermauert durch vollkommen unseriöse und wissenschaftlich haltlose Hochrechnungen des führenden Virologen Prof. Drosten."

      Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht.
      Aber für Obiges und zahlreiche weitere medizinische Behauptungen gibt sie keinerlei Belege.
      Keine Referenz zu wissenschaftlichen Studien, nicht einmal zu seriösen Zeitungen, rein gar nichts!
      Da hätte @Gambitspieler ihr helfen können und der Antrag wäre besser geworden! ( :) kein Scherz!)

      Auf ihrer Webseite zuoberst steht auch ein offener Brief an Juli Zeh (Juristin, Schriftstellerin):

      "Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie. Ich kann schließlich nicht alleine die Welt retten. [...] Außerdem muss ich mich jetzt endlich um meinen kleinen Hund kümmern. [...]
      Bitte übernehmen Sie, ich kann nämlich jetzt ein bisschen Schlaf und Erholung gebrauchen. ☺ "

      Sie war 25 Jahre lang Anwältin. Ich glaube, die Erholung braucht sie jetzt echt. Vielleicht sieht sie danach auch sich selbst etwas anders.

      Gerade entdeckt, aktuell auf ihrer Webseite:

      "Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet
      Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020
      Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG ...

      Hiermit ergehen auf Basis der vorgenannten Artikel des Grundgesetzes und der darin verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Verfügungen: ..."

      beatebahner.de/

      Teile davon sind offensichtlich ironische Anspielungen.
      Aber es wird immer heftiger (Ankündigung ihres Antrags, der Antrag, Reaktion auf Ablehnung, Obiges).
      Ich glaube, sie braucht wirklich mal Pause.
    • beatebahner.de/lib.medien/Coro…stehungs%20Verordnung.pdf

      Sorry, aber die hat echt ein Rad ab.
      So zu tun, als ob Corona nicht ansteckend ist, ist genauso dämlich wie die übertriebenen Maßnahmen der Regierung.

      und gerade die Reisebeschränkungen finde ich richtig und auch angemessen

      Übrigens ich habe nur eine Frage.

      Warum zum Teufel, wird die Quarantäne pflicht erst JETZT in NRW eingeführt? Das hätte eine der ersten Maßnahmen sein müssen und nicht die letzte Maßnahme.

      So wären etliche Erkrankungen zumindest in Hamburg nicht passiert.

      EDIT:

      Gut ich habe noch nie so einen Antrag gesehen und ob die form wirklich so sein muss, aber ich denke dass auch ich ihren Antrag abgelehnt hätte, weil er unbegründet ist.
    • Manni5 schrieb:

      Ich glaube, sie braucht wirklich mal Pause.
      Das glaube ich auch. Ihre "Auferstehungsverordnung" endet mit:


      "Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Beate Bahner Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr "


      Eine Frage, sie ist ja auch Buchautorin.Soll das alles einen Werberummel bedeuten?
    • Am Ende der "Verordnung" von Beate Bahner:

      "Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieserVerordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten.
      Beate BahnerHeidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr "

      Also behält sie vielleicht doch ihre Anwaltszulassung? Dieser Text soll dann ihre ironische Befreiungsaktion sein.