dangerzone schrieb:
Bitte verbreite keine Falschmeldungen! Sachsen hat eine (strenge) Ausgangsbeschränkung.Gambitspieler schrieb:
Ergo hat Bayern, Saarland, Berlin und Sachsen aufgrund der offizielen Definition die überall gilt eine Ausgangssperre
"Mit seinem Lebenspartner oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes darf man im vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs spazieren gehen. In Ausnahmefällen darf man sich mit einer weiteren Person treffen, die weder Lebenspartner ist noch dem Hausstand angehört, wenn die andere Person alleinstehend ist oder allein lebt und wegen des Kontaktverbots sozial isoliert oder aus Gründen der psychischen Gesundheit gefährdet ist. In diesen Fällen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten."
"Ziel der gesamten Maßnahmen ist es, dass sich möglichst wenig Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Sport und Bewegung im Freien sind zulässig. Unter Bewegung fällt selbstverständlich auch der Spaziergang und auch die notwendigen Ruhe- und Entspannungsphasen. Von daher ist beispielsweise auch das kurze Sitzen auf einer Parkbank zulässig."
coronavirus.sachsen.de/haeufig…22idx%22%3A1%7D%7D#a-4740
ich verbreite keine Lügen
Unerlaubtes Verlassen der häuslichen Unterkunft | 150 Euro | Person, die gegen das Verbot verstößt |
saechsische.de/coronavirus-bes…lten-laenger-5189489.html
coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Infomiere dich lieber was Ausgangssperre offiziel bedeutet
Hier nochmal die offiziele Deifnition
Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch, militärisch oder polizeilich angeordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten (Betretungsverbot) beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen (Ausgehverbot).[1] Eine Ausgangssperre kann somit auch als eine Art Hausarrest, als eine Absonderung oder als ein Ausgangsverbot (mit regionaler und zeitlicher Begrenzung für bestimmte Bevölkerungskreise) bezeichnet werden. Für unterschiedlich definierte Schlüsselpersonen (mit systemrelevanten bzw. systemkritischen Berufen) gibt es regelmäßig Ausnahmen von der verhängten Sperre. Ebenso werden Ausnahmen für bestimmte Anlässe vorgesehen (zum Beispiel Fahrt zur Arbeit, Einkaufen, Notfallhilfe, Beerdigungen, Arztbesuche, Haustierversorgung). Berechtigte können mit Passierscheinen ausgestattet werden.
Nur weil die Bundesländer das Ausgangsbeschränkung nennen heißt das dass nicht, der Bußgeldkatalog und die Bekanntmachungen alle Kritieren einer Ausgangssperre erfüllen.