BeI uns in Hessen gibt es zu Sylvester kein generelles landesweites Feuerwerksverbot. Nur der Landkreis Offenbach hat ein solches für sein Kreisgebiet ausgesprochen.* Andernorts ist das Abbrennen von Böllern und Feuerwerkskörpern lediglich im sogenannten öffentlichen Raum, in bestimmten Teilen der großen Städte und vor allem auf "publikumsträchtigen" Plätzen untersagt. Dagegen könnte man z.B. in der Landeshauptstadt Wiesbaden im eigenen Garten durchaus Feuerwerksraketen zünden.
Silvester-Böllerverbote in Hessen gelten: In diesen Städten und Landkreisen ist Böllern verboten | Hessen (fnp.de)
Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten; das gilt allerdings nicht für harmloses Tischfeuerwerk, Wunderkerzen usw., deren Benutzung uneingeschränkt erlaubt ist.
Sollte dies in anderen Bundesländern (östlich der Elbe?) entgegenstehend geregelt sein, (um widerspenstige Bürger zu disziplinieren?,) dann wird @Bademeister uns bestimmt die verschiedenen Medien nennen können, in denen er das heute gelesen hat.
* Nachtrag: Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Darmstadt das Böllerverbot des Landkreises Offenbach im Bezug auf private Grundstücke wieder gekippt. Damit darf auch hier jeder in seinem Garten ein Sylvester-Feuerwerk veranstalten.
Offenbach: Böllern auf Privatgrund erlaubt – FFH.de
Silvester-Böllerverbote in Hessen gelten: In diesen Städten und Landkreisen ist Böllern verboten | Hessen (fnp.de)
Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten; das gilt allerdings nicht für harmloses Tischfeuerwerk, Wunderkerzen usw., deren Benutzung uneingeschränkt erlaubt ist.
Sollte dies in anderen Bundesländern (östlich der Elbe?) entgegenstehend geregelt sein, (um widerspenstige Bürger zu disziplinieren?,) dann wird @Bademeister uns bestimmt die verschiedenen Medien nennen können, in denen er das heute gelesen hat.
* Nachtrag: Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Darmstadt das Böllerverbot des Landkreises Offenbach im Bezug auf private Grundstücke wieder gekippt. Damit darf auch hier jeder in seinem Garten ein Sylvester-Feuerwerk veranstalten.
Offenbach: Böllern auf Privatgrund erlaubt – FFH.de