Okay, nachdem ich jetzt den Text von Professor Wiesendanger auf Researchgate überflogen habe, hier meine Einschätzung.
Das ganze lässt sich mit einem Strafprozess vergleichen:
Das "große" Verbrechen: "gefährliche" Forschung an Viren (gain-of-function, s.u.)
Das "kleine" Verbrechen: Mangelhafte Sicherheit gefolgt von Vertuschung und Irreführung
Der Ankläger: Professor Wiesendanger (und andere)
Der Angeklagte: Virologisches Institut Wuhan sowie chinesische Regierung (aber auch alle anderen "großen" Verbrecher, z.B. USA)
Inhaltlich stellt er die (nicht neue, er führt hier Veröffentlichungen von 2015 an) Forderung zur Diskussion, gain-of-function Forschung zu verbieten, weil er als die tasächliche Ursache der aktuellen Pandemie mangelhafte Sicherheit im Virologischen Institut Wuhan bei genau dieser Art Forschung sieht. Hierzu führt er wissenschaftliche Veröffentlichungen (auch schon von 2013) zu dieser Forschung an, wo es ( der Beschreibung nach exakt) um so ein Produkt wie das aktuell umgehende Virus geht.
gain-of-function (Link zu aerzteblatt.de H5N1 2015) meint die Veränderung von Viren, so daß sie "neue Funktionen erwerben", in Wuhan soll dies auch die Übertragbarkeit auf den Menschen sowie erhöhte Ansteckungsraten (Stichwort ACE2-Rezeptor?) beinhalten.
Die Rolle des Anklägers schreibe ich ihm zu, weil er genau dies tut und entsprechend einseitig mit dem Thema umgeht. Dabei baut er ein recht imposantes Gebäude aus Daten und Fakten auf, die zwar nur Indizien sind, insgesamt aber den geneigten Staatsanwalt überzeugen können, ein Verfahren anzustreben.
Wie er selbst sagt, ist der schwächste Punkt (oder könnte das stäkste Gegenargument werden) der Zwischenwirt. Geltende Meinung unter Virologen ist, daß für eine direkte Übertragung von Fledermäusen auf den Menschen eine "Ansteckungsbarriere" besteht, also ein indirekter Weg über einen -- bisher unbekannten -- Zwischenwirt notwendig ist.
Wenn der Zwischenwirt gefunden wird, fällt seine Argumentation für diesen Fall in sich zusammen, bleibt aber für die Zukunft und das Thema "gain-of-function" relevant.
Das ganze lässt sich mit einem Strafprozess vergleichen:
Das "große" Verbrechen: "gefährliche" Forschung an Viren (gain-of-function, s.u.)
Das "kleine" Verbrechen: Mangelhafte Sicherheit gefolgt von Vertuschung und Irreführung
Der Ankläger: Professor Wiesendanger (und andere)
Der Angeklagte: Virologisches Institut Wuhan sowie chinesische Regierung (aber auch alle anderen "großen" Verbrecher, z.B. USA)
Inhaltlich stellt er die (nicht neue, er führt hier Veröffentlichungen von 2015 an) Forderung zur Diskussion, gain-of-function Forschung zu verbieten, weil er als die tasächliche Ursache der aktuellen Pandemie mangelhafte Sicherheit im Virologischen Institut Wuhan bei genau dieser Art Forschung sieht. Hierzu führt er wissenschaftliche Veröffentlichungen (auch schon von 2013) zu dieser Forschung an, wo es ( der Beschreibung nach exakt) um so ein Produkt wie das aktuell umgehende Virus geht.
gain-of-function (Link zu aerzteblatt.de H5N1 2015) meint die Veränderung von Viren, so daß sie "neue Funktionen erwerben", in Wuhan soll dies auch die Übertragbarkeit auf den Menschen sowie erhöhte Ansteckungsraten (Stichwort ACE2-Rezeptor?) beinhalten.
Die Rolle des Anklägers schreibe ich ihm zu, weil er genau dies tut und entsprechend einseitig mit dem Thema umgeht. Dabei baut er ein recht imposantes Gebäude aus Daten und Fakten auf, die zwar nur Indizien sind, insgesamt aber den geneigten Staatsanwalt überzeugen können, ein Verfahren anzustreben.
Wie er selbst sagt, ist der schwächste Punkt (oder könnte das stäkste Gegenargument werden) der Zwischenwirt. Geltende Meinung unter Virologen ist, daß für eine direkte Übertragung von Fledermäusen auf den Menschen eine "Ansteckungsbarriere" besteht, also ein indirekter Weg über einen -- bisher unbekannten -- Zwischenwirt notwendig ist.
Wenn der Zwischenwirt gefunden wird, fällt seine Argumentation für diesen Fall in sich zusammen, bleibt aber für die Zukunft und das Thema "gain-of-function" relevant.
Der Mensch sollte zwei Fehler vermeiden:
1) Mehr scheinen zu wollen als er ist.
2) Sich weniger zu schätzen, als er wert ist.
--- Nasreddin
1) Mehr scheinen zu wollen als er ist.
2) Sich weniger zu schätzen, als er wert ist.
--- Nasreddin
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