Wir coronieren

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    • "[...] Wir haben genug andere Informationen. [...] Und ich will das nochmal sagen: Der einzige wirkliche Echtzeitindikator den wir haben [...] ist das Intensivbettenregister. Da braucht man jetzt nicht drumrum zu reden oder zu diskuttieren. Dort liegen Menschen auf Intensivstationen und von denen, die invasiv beatmet werden, sterben nach den Zahlen, die wir vom letzten Jahr kennen, in etwa jeder Zweite. [...] Also bitte lassen Sie uns die interessanten und wichtigen Zahlen nicht aus den Augen lassen."


      Lothar Wieler (RKI)



      ---
    • Gut erkannt Din - allerdigs ist genaus DAS der Indikator, der von Beginn an der einzig wichtige ist. - Gibt schon noch andere auch, nur wenn die hier als unwichtig erklärt werden - auch gut.

      Bei den Intensivzahlen kann man einfach nichts mehr schönreden, weil daraus die Opfer entstehen und denen auch mit frischer Luft nicht mehr geholfen ist. - Und das war immer schon so und wurde auch schon entsprechend oft beschrieben.
    • ostseepower schrieb:

      Normalerweise müsste es ein kombinierter Wert sein, der ca. 3- 4 wichtige Faktoren ausdrückt @ din,
      Den wünsche ich mir persönlich schon lange :)
      und auch @Gambitspieler

      Das macht man inhaltlich gesehen natürlich schon lange. Es ist auch das einzig Vernünftige.

      Die Zeitungen publizieren in ihrer Überschrift nur 1 Zahl, weil die meisten Leser nicht mehr als 1 Zahl lesen wollen. Tatsächlich enthalten die meisten Artikel mehr Zahlen, z.B. KH-Auslastung, Auslastung in den Intensivstationen.
      Insbesondere auf Letzteres weisen die Experten schon seit Wochen hin, verbunden mit scharfen Warnungen.
      Das sind die harten Zahlen. Die sind viel wichtiger als die Inzidenzen.
      Wie bekannt, folgen sie den Inzidenzen, die frühe Indikatoren sind. Aber die hohe Auslastung der Intensivstationen ist bereits seit Wochen da. Siehe die expliziten Äußerungen der Experten, denen die Politiker bisher nicht bereit sind zu folgen.
      Das RKI publiziert in seinen Berichten täglich eine Reihe von Zahlen, wie Tagesinzidenz, 7 Tages-Inzidenz, 4 Tage-R-Wert, 7 Tag-R-Wert, KH-Auslastung, Intensivauslastung, Auslastung von Beatmungsgeräten, Todesfälle, teilweise nach Altersgruppen.
      Jeder kann sich diese Zahlen ansehen - sie sind da und werden schon lange publiziert. Jeder, der will, kann sie sehen - täglich. Experten machen das und geben dann die entsprechende Empfehlung - daran orientieren sich die Politiker bzw. meistens erst, wenn sehr viel (viel zu viel) Zeit vergangen ist.

      Die Belastungen der Intensivstationen sind schon lange da und sie nehmen seit 13.3. und nach wie vor zu.

      PS Unabhängig und gleichzeitig zu den letzten 3 obigen posts geschrieben.
    • Die Infektionszahlen und vor allem die ganz harten Zahlen in UK sind so gering, dass Deutschland jubilieren würde
      (7 Tages-Inzidenz von 17). Sie hatten einen sehr harten Lockdown und bekanntlich viele Impfungen.
      Die Maßnahmen werden überwiegend beibehalten
      (z.B. striktes Verbot von Auslandsurlaubsreisen; Strafe: 5.000 Pfund! = ca. 5.700 Euro).

      Aber es gab planmäßig am 29.3. erste Lockerungen. Die britische Presse stellt sofort fest:
      Nach langer Zeit des stetigen Rückgangs erstmals Anstieg der Tages-Infektionszahlen um 30% im Vergleich zum Montag der Vorwoche

      dailymail.co.uk/news/article-9…ALVE-week-13-victims.html

      Ob das an Ostern liegt, einmalig ist, muss abgewartet werden. Zu früh, um Schlüsse zu ziehen. Auch für uns können wir nur hoffen, dass es einmalig ist.
    • Manni5 schrieb:

      Die Zeitungen publizieren in ihrer Überschrift nur 1 Zahl, weil die meisten Leser nicht mehr als 1 Zahl lesen wollen. Tatsächlich enthalten die meisten Artikel mehr Zahlen, z.B. KH-Auslastung, Auslastung in den Intensivstationen.
      Insbesondere auf Letzteres weisen die Experten schon seit Wochen hin, verbunden mit scharfen Warnungen.
      Das sind die harten Zahlen. Die sind viel wichtiger als die Inzidenzen.

      Dann schau dir mal die Gesetzeslage an.

      Die anderen Zahlen vollkommen egal.
      Es zählt einzig und alleine die Inzidenz.
      und genau das wird kritisiert.


      oder anders ausgedrückt.
      Sollte ein Bundesland plötzlich nicht mehr testen und die Inzidenz dadurch auf 20 fallen dann darf es keine Einschränkungen mehr geben, selbst wenn die Krankenhäuser übervoll sind.

      Sollten jetzt ein Bundesland jeden Bürger am Tag testen wodurch der Inzidenzwert extrem steigen wird, dann muss man extreme Einschränkungen machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gambitspieler ()

    • @Gambitspieler

      Du hast viel Phantasie. Sorry, im Gesetzestext findet sich nichts davon.

      §16 und §28 stellen Generalklauseln dar. Dies behandelt den zuletzt von Dir genannten Fall. Es steckt auch den Rahmen für die nachfolgenden Paragraphen. Beachte den expliziten Term "Tatsachen festgestellt, die ..." Das beinhaltet all das, was ich vorher schrieb (Intensivstationen usw.).

      § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
      (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren.

      §28a Besondere Schutzmaßnahmen gegen Covid-19

      (3) Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten; dabei sind absehbare Änderungen des Infektionsgeschehens durch ansteckendere, das Gesundheitssystem stärker belastende Virusvarianten zu berücksichtigen. Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an den Schwellenwerten nach Maßgabe der Sätze 4 bis 12 ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind.
      ...
      Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
      ________________

      D.h. die Schutzmaßnahmen müssen "passen". Selbst diese Muss-Vorschrift lässt viel Freiheit, was das genau ist. Es ist keineswegs zwangsläufig und es gibt keine Vorschriften. Der Bundestag muss zum Beschluss der epidemiologischen Lage zustimmen und kann das auch für beendet erklären.

      Auch Gerichte betrachten stets die Gesamtlage und dass das "Sinn macht". Da gibt es allerdings Interpretationsmöglichkeiten.
    • @Manni5

      sorry, aber du solltest auch de kompletten Gesetzestext posten werde die Einschränkungen klärt
      § 16 ist bei Covid 19 durch § 28a ausgehebelt.

      $ 28a
      (3)
      [...]
      Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen insbesondere bereits dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des jeweiligen Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht oder wenn einer Verbreitung von Virusvarianten im Sinne von Satz 1 entgegengewirkt werden soll. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben. Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist. Bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 9 bis 11 sind insbesondere auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des nach diesem Absatz jeweils maßgeblichen Schwellenwertes durch das Robert Koch-Institut im Rahmen der laufenden Fallzahlenberichterstattung auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse corona.rki.de im Internet veröffentlicht.


      Hier wird eindeutig klar, dass bei der Unterschreitung eines Schwellenwertes die Lage in Krankenhäuser ignoriert.

      Es zählt einzig und alleine die Inzidenz und der R-Wert
      Beide Werte kann man durch wenig Tests bzw. viele Test beeinflussen

      Das Einzig unklare an dem Gesetz ist, dass nicht klar wird, welche Maßnahme jetzt ab 35 bzw. ab 50 gilt.
    • Gambitspieler schrieb:

      Sollte ein Bundesland plötzlich nicht mehr testen und die Inzidenz dadurch auf 20 fallen dann darf es keine Einschränkungen mehr geben, selbst wenn die Krankenhäuser übervoll sind.


      Sollten jetzt ein Bundesland jeden Bürger am Tag testen wodurch der Inzidenzwert extrem steigen wird, dann muss man extreme Einschränkungen machen.
      Tut mir leid, Deine Behauptungen sind durch den Gesetzestext nicht gedeckt.

      "Hier wird eindeutig klar, dass bei der Unterschreitung eines Schwellenwertes die Lage in Krankenhäuser ignoriert"

      Das wird vielleicht Dir eindeutig klar; mir nicht. Der von Dir fett gedruckte Teil enthält:

      Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.

      "soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist." beinhaltet auch die Lage in den Krankenhäusern, die dies "erforderlich" machen kann und tatsächlich auch macht.

      Dass dies keine festen Vorgaben sind sondern sie interpretationsfähig sind, sieht man auch an der derzeitigen Situation: in vielen Bezirken haben wir Inzidenz über 50, aber was passiert, ist keineswegs einheitlich.

      @Gambitspieler , Du darfst nicht davon ausgehen, dass Du das besser weißt als die Bundestagsverwaltung und die Abgeordneten - darunter übrigens viele Juristen, die das Fach studiert und Jura betrieben haben und auch betreiben -- hast Du auch Jura studiert und praktiziert, dass Du das so genau und besser behauptest zu wissen?
      Ich glaube nicht. Stell' Dir mal vor, dass die das besser wissen, und wo Dein Fehler sein könnte.
      (Dann formulierst Du vielleicht etwas vorsichtiger.)

      Das Gesetz mag Fehler enthalten und es mag besser formuliert werden können, aber das ist nicht so simpel (sorry), wie Du es darstellst.
    • Eine aktuelle Studie aus Israel scheint zu bestätigen, dass die Biontech-Pfizer-Impfung gegen die Südafrika-Variante B1351 nur eine geringere Wirksamkeit hat.

      Gegen die UK-Variante B117 hat die Einmalimpfung ebenfalls geringere Wirksamkeit, die vollständige Impfung aber wohl dennoch volle (oder nahezu volle) Wirkung.

      businessinsider.de/wissenschaf…-corona-varianten-2021-4/

      Der Preprint der Studie ist in dem Artikel verlinkt.
    • Gambitspieler schrieb:

      @Manni5

      Was hat der Bundestag mit diesem Gesetz zu tun?
      Du weißt hoffentlich, dass dieses Gesetz durch die Bundesregierung beschlossen wurde.
      Und zwar nur deswegen, weil die vorherige Version nach 6 Monaten von den Richtern zerpflückt wurde

      Hmmm ... die Bundesregierung beschließt keine Gesetze, sondern kann dem Bundestag Vorschläge für Gesetze machen.

      Grundgesetz Artikel 76
      (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.

      Zum Infektionsschutzgesetz und wer die Neufassung beschlossen hat, siehe

      bundestag.de/dokumente/textarc…evoelkerungsschutz-804202
    • Kjeld schrieb:

      Was nutzen geschlossene kleine Ladengeschäfte die, einer nach dem anderen aufgeben müssen, weil die Ladenmieten., die sich um die 10 000 - 20 000 € und höher bewegen, durch die Schließungen nicht mehr bezahlt werden können...?!
      ^^
      @Kjeld : Wenn Du von 10.000 - 20.000 und höher von einem KLEINEN Ladengeschäft schreibst: hast Du auch nur die geringste Ahnung, was solch ein Geschäft an Umsatz erzielen muß, um gewinnorientiert zu arbeitem? - Da sind Anschaffungskosten für das Material - egal welcher Art - noch gar nicht beinhaltet, auch nicht Personalkosten, auch noch nicht die Steuer - aber ich sehe, manche verstehen Dich :))
      Mach Dich mal selbstständig und dann sag sowas noch einmal.
      Einige andere Dinge sind mindestens ebnso völlig unschlüssig - aber who cares :)

      Aber wie Du meintest: schreiben kann eine Art der Therapie sein - warum auch nicht.
    • Manni5 schrieb:

      Liebe Leut', ich habe eine Frage, vielleicht hat jemand von Euch eine gute Empfehlung.

      Es geht um die Freiheiten von Geimpften und um die Begründung hierfür.

      In den deutschen Medien wurde bisher über die große Schottland-Studie (siehe post 3970) meines Wissens nicht berichtet.

      Hat jemand ..... oder eine Idee, welche Presse-/Medienmenschen ich hierauf aufmerksam machten könnte?

      .....

      Vielleicht ist es daher sinnvoll, einige Medien gezielt anschreiben?

      Ich denke, wenn Geimpfte Freiheiten kriegen, ist das eine politische Entscheidung.
      Aber dafür möchten wir doch eine vernünftige wissenschaftliche Begründung haben, richtig?

      Vielen Dank im voraus für Hinweise (oder Kritik).

      Hallo @Manni5 ,

      mir fällt bei den BPK's der Journalist Tilo Jung öfter's mit (sehr) kritschen Fragen auf.
      Wenn noch relevant, wäre das vielleicht ein geeigneter Ansprechpartner?!


      de.wikipedia.org/wiki/Tilo_Jung
      twitter.com/tilojung?lang=de
    • dangerzone schrieb:


      Dankeschön für die ersten Stimmen zur Umfrage nach der Nutzung von Coronatest's.
      Umfrage Coronatest-Nutzung
      Würde gerne an der Umfrage teilnehmen. Leider sind die Antworten nicht genügend gestreut.Z.B. fehlt, ja würde mich testen lassen, wenn der Arbeitgeber mir die Möglichkeit gibt. Oder , ja lasse mich bei Symptomen testen....
      Ich bleibe auf dem Teppich meiner Möglichkeiten und hoffe das er fliegen lernt.
    • Voraussichtlich kommt jetzt eine Ausgangssperre. Natürlich wäre das im Februar besser gewesen, weil:

      - da waren die Infektionszahlen geringer, und es hätte viele Krankheitsfälle erspart
      - was ist besser: nächtliche Ausgangssperre im Februar bei 2 Grad oder im April bei 20 Grad?

      Die Beschwerden sind vorprogrammiert. Aber, wenn zu spät reagiert wird, führt trotzdem kein Weg daran vorbei und alle müssen in den viel saureren Apfel beißen.
    • Sirrdatha schrieb:

      dangerzone schrieb:

      Dankeschön für die ersten Stimmen zur Umfrage nach der Nutzung von Coronatest's.
      Umfrage Coronatest-Nutzung
      Würde gerne an der Umfrage teilnehmen. Leider sind die Antworten nicht genügend gestreut.Z.B. fehlt, ja würde mich testen lassen, wenn der Arbeitgeber mir die Möglichkeit gibt. Oder , ja lasse mich bei Symptomen testen....
      Hallo @Sirrdatha, ich habe das jetzt nachgetragen.
      Im Übrigen kann man seine Meinung auch wieder ändern und die Umfrage ist anonym.
    • @Kjeld : Ich muss Dir nicht wirklich leid tun. - Vielleicht entzieht es sich Deiner Kenntnis, daß es für alle Länder Miet-/Pachtspiegel der Regionen gibt. - Die kann man auch einsehen, selbst wenn man im gleichen Land wohnt um nicht Dinge zu schreiben, die nicht stimmen.

      Wenn man schreibt, wäre es günstig auch Bescheid zu wissen.

      Um Deine Frage im chat als HO2 zu beantworten: die Recherche, was sich täglich rund um Covid tut, dauert ca. 15 Minuten, wenn man weiß, welche tools man benutzen kann. - Das ist zumeist kürzer und richtiger, als Geschichten aus den Medien zu zitieren. - Auch da tat ich Dir leid, obwohl ich nicht im chat war, aber dankenswerter Weise bekam ich Deine Sorge zugestellt und so kann ich auch da Deine Sorge nehmen.

      Sollte Deine Sorge aber eher nicht ehrlich gemeint sein, so ist auch das kein großes Problem für mich.