"Ständige Impfkommission hält an Impfpriorisierungen fest
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hält an den Impfpriorisierungen fest. Das machte der Stiko-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Mertens am Donnerstag, 6. Mai 2021, während einer öffentlichen Anhörung des vom Gesundheitsausschuss eingerichteten „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“ [...] deutlich.
Derzeit keine Impfempfehlung für Schwangere
Noch immer seien in den zu priorisierenden Gruppen viele Menschen nicht geimpft, sagte er. Derzeit seien rund 45 Prozent der 70- bis 79-Jährigen und fast 70 Prozent der 60- bis 69-Jährigen noch nicht geimpft. Es handle sich dabei um 10,8 Millionen Menschen. Auch bei jüngeren Vorerkrankten sei nur etwa ein Viertel einmal geimpft. „Aus ethischen und aus praktischen Gründen muss die Priorisierung aufrechterhalten werden“, sagte Mertens.
Keine Impfempfehlung könne derzeit für Schwangere gegeben werden, so der Stiko-Vorsitzende. Dafür sei die Datenlage nicht ausreichend. Gleiches gelte auch für die Impfung von Kindern. [...]
Virus-Weitergabe durch Geimpfte nicht ausgeschlossen
Zur Wirksamkeit der Impfstoffe äußerte sich Prof. Dr. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum der Goethe-Universität Frankfurt. Es gebe eine hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe der Corona-Infektion und gegen Todesfälle, zumindest in den ersten Monaten. Gleichwohl müsse auch mit vereinzelten Impfdurchbrüchen gerechnet werden. Nicht ausgeschlossen sei auch die Weitergabe des Virus durch geimpfte Personen. „Die Transmission bei vollständig Geimpften ist um etwa 60 Prozent reduziert, aber nicht Null“, sagte Ciesek.
Was die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ getesteten Personen angeht, so machte sie deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen einem Antigen-Test und einem PCR-Test gebe. Letzterer sei für paar Stunden sehr zuverlässig. Der Antigen-Test hingegen sei eine Momentaufnahme und lasse eine Verletzung der AHA-L-Regeln nicht zu. [...]
Geimpfte haben ein Grundrecht auf Party
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin machte deutlich, dass die Aussage: „Es gibt kein Grundrecht auf Party“ verfassungsrechtlich falsch sei. Ein solches Recht sei durch die Allgemeine Handlungsfreiheit in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt.
Geimpfte, so Battis, hätten also ein Grundrecht auf Party. Ein damit verbundenes Restrisiko sei hinzunehmen.
„Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung“
Dem stimmte auch Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu. Mit Privilegien habe dies nichts zu tun. Vielmehr handle es sich um die zwingend gebotene Wiederherstellung der grundrechtlichen Normallage für Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr nicht mehr ausgeht.
Die vom Bundestag verabschiedete Verordnung für geimpfte und genesen Personen bewerteten Brenner und Battis als Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssten. [...]"
--- bundestag.de/dokumente/textarc…w18-pa-ua-pandemie-838550
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hält an den Impfpriorisierungen fest. Das machte der Stiko-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Mertens am Donnerstag, 6. Mai 2021, während einer öffentlichen Anhörung des vom Gesundheitsausschuss eingerichteten „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“ [...] deutlich.
Derzeit keine Impfempfehlung für Schwangere
Noch immer seien in den zu priorisierenden Gruppen viele Menschen nicht geimpft, sagte er. Derzeit seien rund 45 Prozent der 70- bis 79-Jährigen und fast 70 Prozent der 60- bis 69-Jährigen noch nicht geimpft. Es handle sich dabei um 10,8 Millionen Menschen. Auch bei jüngeren Vorerkrankten sei nur etwa ein Viertel einmal geimpft. „Aus ethischen und aus praktischen Gründen muss die Priorisierung aufrechterhalten werden“, sagte Mertens.
Keine Impfempfehlung könne derzeit für Schwangere gegeben werden, so der Stiko-Vorsitzende. Dafür sei die Datenlage nicht ausreichend. Gleiches gelte auch für die Impfung von Kindern. [...]
Virus-Weitergabe durch Geimpfte nicht ausgeschlossen
Zur Wirksamkeit der Impfstoffe äußerte sich Prof. Dr. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum der Goethe-Universität Frankfurt. Es gebe eine hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe der Corona-Infektion und gegen Todesfälle, zumindest in den ersten Monaten. Gleichwohl müsse auch mit vereinzelten Impfdurchbrüchen gerechnet werden. Nicht ausgeschlossen sei auch die Weitergabe des Virus durch geimpfte Personen. „Die Transmission bei vollständig Geimpften ist um etwa 60 Prozent reduziert, aber nicht Null“, sagte Ciesek.
Was die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ getesteten Personen angeht, so machte sie deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen einem Antigen-Test und einem PCR-Test gebe. Letzterer sei für paar Stunden sehr zuverlässig. Der Antigen-Test hingegen sei eine Momentaufnahme und lasse eine Verletzung der AHA-L-Regeln nicht zu. [...]
Geimpfte haben ein Grundrecht auf Party
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin machte deutlich, dass die Aussage: „Es gibt kein Grundrecht auf Party“ verfassungsrechtlich falsch sei. Ein solches Recht sei durch die Allgemeine Handlungsfreiheit in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt.
Geimpfte, so Battis, hätten also ein Grundrecht auf Party. Ein damit verbundenes Restrisiko sei hinzunehmen.
„Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung“
Dem stimmte auch Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu. Mit Privilegien habe dies nichts zu tun. Vielmehr handle es sich um die zwingend gebotene Wiederherstellung der grundrechtlichen Normallage für Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr nicht mehr ausgeht.
Die vom Bundestag verabschiedete Verordnung für geimpfte und genesen Personen bewerteten Brenner und Battis als Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssten. [...]"
--- bundestag.de/dokumente/textarc…w18-pa-ua-pandemie-838550