Ah ok. Ich verstehe nun das Problem.
Wir haben hier also nur Begriffsunstimmigkeiten. Dazu kann ich dir schreiben, dass Wieler keine Falschaussage in diesem Sinne gemacht hat, denn juristisch sind mehr als zweihundert mehrere hundert. Egal, wie hoch die Zahl ist, denke ich.
Wir haben hier also nur Begriffsunstimmigkeiten. Dazu kann ich dir schreiben, dass Wieler keine Falschaussage in diesem Sinne gemacht hat, denn juristisch sind mehr als zweihundert mehrere hundert. Egal, wie hoch die Zahl ist, denke ich.