"[...] Der Auffassung der Antragsteller, dass das Nichttragen einer Maske sowie die Nichteinhaltung der Abstandsregeln von ihrer verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit gedeckt sei, hat sich das Gericht nicht angeschlossen. [...] Nichts anderes ergebe sich daraus, dass die Polizei bei anderen Versammlungen – etwa zum Christopher Street Day – nicht gegen die Missachtung der Pflicht zum Maskentragen und zur Einhaltung des Mindestabstandes eingeschritten sei. Die vorliegenden Versammlungen seien nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts anders zu beurteilen. Sie stünden im Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die den Corona-Maßnahmen-Kritikern und „Querdenkern“ zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten. Dass es mildere Mittel als das Versammlungsverbot gebe, mit denen diese Verstöße verhindert werden könnten, sei nicht dargelegt. [...]"
--- berlin.de/gerichte/oberverwalt…ssemitteilung.1111765.php
"Querdenken-Demonstrationsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte die Verbote mehrerer in Berlin angemeldeter Demonstrationen gegen die Coronapolitik auf Bundes- und Landesebene bestätigt. Die Polizei hatte die Verbote unter anderem damit begründet, dass zu erwarten sei, dass der Antragsteller Verstößen der Teilnehmer:innen gegen Masken- und Abstandspflicht nicht entgegentreten werde. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) meint, dass die Gerichte, die dem Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet seien, gar nicht anders könnten, als Veranstaltungen zu unterbinden, mit denen die Pandemiebekämpfung gezielt unterlaufen werde. Zwar sollte die Justiz alles tun, Versammlungen – wo immer vertretbar – zu erlauben und nicht in eine Verbotsroutine zu verfallen, allerdings nicht um jeden Preis. Dagegen waren für Christian Rath (Mo-taz) die Verbote u.a. angesichts der niedrigen Inzidenzen wohl unverhältnismäßig. Politik und Gerichte sollten den Sommer stärker mit in Betracht ziehen und bei Versammlungen auf Einschränkungen verzichten, die nicht unbedingt erforderlich seien."
--- lto.de/recht/presseschau/p/202…-urhdag-zwangsbehandlung/
--- berlin.de/gerichte/oberverwalt…ssemitteilung.1111765.php
"Querdenken-Demonstrationsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte die Verbote mehrerer in Berlin angemeldeter Demonstrationen gegen die Coronapolitik auf Bundes- und Landesebene bestätigt. Die Polizei hatte die Verbote unter anderem damit begründet, dass zu erwarten sei, dass der Antragsteller Verstößen der Teilnehmer:innen gegen Masken- und Abstandspflicht nicht entgegentreten werde. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) meint, dass die Gerichte, die dem Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet seien, gar nicht anders könnten, als Veranstaltungen zu unterbinden, mit denen die Pandemiebekämpfung gezielt unterlaufen werde. Zwar sollte die Justiz alles tun, Versammlungen – wo immer vertretbar – zu erlauben und nicht in eine Verbotsroutine zu verfallen, allerdings nicht um jeden Preis. Dagegen waren für Christian Rath (Mo-taz) die Verbote u.a. angesichts der niedrigen Inzidenzen wohl unverhältnismäßig. Politik und Gerichte sollten den Sommer stärker mit in Betracht ziehen und bei Versammlungen auf Einschränkungen verzichten, die nicht unbedingt erforderlich seien."
--- lto.de/recht/presseschau/p/202…-urhdag-zwangsbehandlung/