Wir coronieren

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    • "[...] Der Auffassung der Antragsteller, dass das Nichttragen einer Maske sowie die Nichteinhaltung der Abstandsregeln von ihrer verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit gedeckt sei, hat sich das Gericht nicht angeschlossen. [...] Nichts anderes ergebe sich daraus, dass die Polizei bei anderen Versammlungen – etwa zum Christopher Street Day – nicht gegen die Missachtung der Pflicht zum Maskentragen und zur Einhaltung des Mindestabstandes eingeschritten sei. Die vorliegenden Versammlungen seien nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts anders zu beurteilen. Sie stünden im Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die den Corona-Maßnahmen-Kritikern und „Querdenkern“ zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten. Dass es mildere Mittel als das Versammlungsverbot gebe, mit denen diese Verstöße verhindert werden könnten, sei nicht dargelegt. [...]"

      --- berlin.de/gerichte/oberverwalt…ssemitteilung.1111765.php


      "Querdenken-Demonstrationsverbot: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte die Verbote mehrerer in Berlin angemeldeter Demonstrationen gegen die Coronapolitik auf Bundes- und Landesebene bestätigt. Die Polizei hatte die Verbote unter anderem damit begründet, dass zu erwarten sei, dass der Antragsteller Verstößen der Teilnehmer:innen gegen Masken- und Abstandspflicht nicht entgegentreten werde. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) meint, dass die Gerichte, die dem Schutz von Leben und Gesundheit verpflichtet seien, gar nicht anders könnten, als Veranstaltungen zu unterbinden, mit denen die Pandemiebekämpfung gezielt unterlaufen werde. Zwar sollte die Justiz alles tun, Versammlungen – wo immer vertretbar – zu erlauben und nicht in eine Verbotsroutine zu verfallen, allerdings nicht um jeden Preis. Dagegen waren für Christian Rath (Mo-taz) die Verbote u.a. angesichts der niedrigen Inzidenzen wohl unverhältnismäßig. Politik und Gerichte sollten den Sommer stärker mit in Betracht ziehen und bei Versammlungen auf Einschränkungen verzichten, die nicht unbedingt erforderlich seien."

      --- lto.de/recht/presseschau/p/202…-urhdag-zwangsbehandlung/
    • @Manni5

      Zur Polizei.
      Dann schreibe bitte nicht so, als ob die Polizei bei ihrem Verhalten in den Demos richtig liegen und lege mir nicht Worte in den Mund die ich nicht getan habe.
      Ich habe die Polizei höchstens kritisiert, dass sie unter den Vorrausetzung der Deltavariante in Verbindung mit der Begründung der Gericht die CSD- Demo hätte auflösen müssen.
      ich hatte lediglich die Gerichtsentscheidungen kritisiert, da sie unbegründet sind

      1.
      Beide Begründungen gehen davon aus, dass in der freien Luft der Virus sich verbreitet und davon eine Gefahr ausgeht.
      Das ist ein Widerspruch zu wissenschaftlichen Arbeiten die gerade sagen, dass unter freien Himmel das Risiko minimal sind und dies auch nur, wenn die Inzidenz wirklich deutlich größer ist.

      2.
      Es gibt weiterhin keinen Beleg, dass frühere Demos zu mehr Fällen geführt hatte, selbst als dann die Inzidenz noch deutlich höher war und kaum Geimpfte Personen gab.

      3.
      Wie die CSD-Demo gezeigt hatte, hatte der Veranstalter sich auch nicht darum gekümmert ob die Maskenpflicht eingehalten wurde und er hat auch nicht darauf eingewirkt, dass die Abständ eingehalten wurden. Das war ja auch kein Wunder, wenn das 3 fache der Menschen kam, welche angemeldet worden war.

      4.
      es ist aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sogar extrem fragwürdig, ob man überhaupt irgendeine Demo wegen Corona verbieten darf, solange die Inzidenz so niedrig ist wie sie aktuell ist.
    • Manni5 schrieb:

      Zu 1 + 2: siehe das Festival kürzlich in den Niederlanden, siehe die Leipziger Querdenker-Demo

      Festival ist etwas anderes als Demo.
      die Leipziger Querdenker demo war bei einer deutlich höheren Inzidenz. Dies hatte ich auch in meinen Punkten angemerkt.
      Weiterhin gibt es auch keine Beweise, dass es durch die Demo zu mehr Coronafällen kam.

      Manni5 schrieb:

      zu 3: die Genehmigung erfolgt vor der Demo, richtig? wurde Dir bereits mehrmals erklärt

      Die Richter hätten dies aufgrund Erfahrungen von anderen Großveranstaltungen auch nicht stattfinden dürfen.
      Außerdem konnte man aus der Begründung herauslesen, dass sie die CSD-Demo trotz der letzten Missachtungen erneut erlauben würden, weil es angeblich komplett anders verhält.
      Weiterhin hätte dann die Polizei die Demo beenden müssen, Bei der Querdenkerdemo machen sie es immer, wenn man sich nicht an die Maßnahmen hält

      Manni5 schrieb:

      zu 4: Deine Auffassung. siehe mein Kommentar zur Qualifikation der Richter, die diese juristische Frage beurteilen.
      in der Urteilsbegründung wurde nicht auf das Infektionsschutzgesetz eingegangen, ergo hatten die Richter es wohl gar nicht betrachtet.

      Außerdem wären es nicht die ersten Richten, welche Urteile fällen obwohl diese Urteile bei objektiver Betrachtung hätten nicht gefällt werden dürfen, nur weil sie anscheinend jemanden verurteilen wollen.
      de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum

      EDIT:
      Hinzu kommt, dass solche Urteile nicht unbedingt im Einklang mit dem Grundgesetz stehen müssen.
      Das beste Beispiel ist die Entwicklung der Rechtssprechung wenn es um Schwule und Lesben geht.
      Als solche Beziehungen noch strafbar waren, sagte Karlsruhe, dass es mit dem GG vereinbar ist.
      Heute kommen die Richter zu einer anderen Entscheidungen obwohl das GG in der Hinsicht sich nicht geändert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gambitspieler ()

    • Leider wird von einigen Protagonisten nicht bemerkt, dass sie sich einmal mehr im Kreise drehen und die Argumente einer Seite keinen Zugang auf der jeweils anderen finden.
      Das ist ebenso ermüdend wie nichtsbringend. Bitte deutlich reduzieren. Danke...

      Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Verunglimpfung ausgewiesener Experten - von A wie Arzt - über R wie Richter - bis Z wie Zupfinstrumentenbauer - hier ein Ende finden könnte. "Laien wie du und ich" können ja gerne anderer Meinung oder schlicht nicht in der Lage sein, Entscheidungen nachzuvollziehen oder zu verstehen.
      Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass sie nicht um ein zigfaches kompetenter sind als jeder Amateur.

      Empfehlung für Widersprechende: Dunninger-Kruger-Effekt
    • Die Infektionen / Inzidenzen sind bei uns noch niedrig, steigen aber unvermindert an:

      05.7. 595 Neuinfektionen (7-Tagesschnitt, ist stabiler als einzelne Tage),
      18.7. 1.202 Neuinfektionen,
      05.8. 2.439 Neuinfektionen.

      (entspricht Anstieg der Inzidenz von 5 auf 20.)

      Also Verdoppelung in ca. 2 Wochen bzw. Vervierfachung in 1 Monat.

      Klar ist, dass die Inzidenz als alleiniger Indikator nicht ausreicht. Es wird komplizierter:

      Wenn die Inzidenz niedrig ist oder fällt, werden auch die Erkrankungs- und KH-Fälle mit Zeitverzögerung gering bleiben bzw. fallen -- gegen diese Anerkennung der Inzidenz als Indikator protestiert niemand. (Oder?)

      Wenn die Inzidenz steigt, ist es ein erstes Warnsignal: die Erkrankungen und KH-Belegungen werden mit Zeitverzögerung steigen. Das hat sich auch in UK bestätigt.

      Aber: es werden erheblich weniger sein auf Grund der Impfungen. Wie sich das insgesamt konkret auswirkt, also wie groß der erheblich kleiner gewordene "Faktor" genau ist, ist kompliziert zu berechnen. Der Faktor ändert sich sogar, u.a. zum einen mit der Jahreszeit, zum anderen mit den weiteren erfolgten Impfungen.
    • Da muss die Polizei sicher vor Gericht @Gambitspieler, und dann gute Nacht Deutschland ;)

      Wir haben nun August, viele Wochen schon super Wetter, gefühlt kein Corona mehr, und in diesen letzten Beiträgen bekommt man von der entspannten Lage gar nichts mit, das finde ich schade!

      In Rostock läuft die 30. Hanse Sail, unsere Mecklenburgische Barby Manu und unser DänischerOrtsvorsteher Klaus Ruhe haben die Sail ohne Abstand und Maske eröffnet, wollten sie uns damit etwas sagen?,
      Die Sail diesmal ist anders, aber trotzdem schön.
      Der Stadthafen ist eingezäunt und GGG kann rein, so eine Art Freiheit im Käfig, aber immer noch besser, wie keine Sail.
      Das Hygienekonzept ist top, weniger Buden, aber das Mitsegeln bei top Wetter beglückt die Leute.
      Die Menschen respektieren die AHA Regeln, ob Einheimische oder Touris, die Eigenverantwortung wird auch in der Zukunft unsere grösste Waffe gegen das Virus sein.
      Ich persönlich bin nun geimpft, habe keine Garantie ob es richtig war, kann nach wie vor jeden verstehen, der sich nicht impfen lässt!,
      Die Politiker sollten sehr behutsam sein und ungeimpfte nicht benachteiligen, ich erkläre mich solidarisch mit allen Menschen!!!
      Freue mich auf das Heimspiel gegen Dynamo, zum ersten Mal ins Stadion :-)), ohne Test!!!
      Bei uns gibt es auch Bratwürste und Fischbrötchen für die Dresdener, allerdings nicht umsonst :)
      Fazit:

      Etwas entspannter auch in diesem Thread würde ich mir wünschen, geniesst einfach die schöne Zeit :)
    • ostseepower schrieb:

      Wir haben nun August, viele Wochen schon super Wetter, gefühlt kein Corona mehr, und in diesen letzten Beiträgen bekommt man von der entspannten Lage gar nichts mit, das finde ich schade!
      Heute schönes Erlebnis gehabt. Einkaufen ohne Maske ist eben schon was ganz anderes. Ein Gefühl von Freiheit. (Inzidenz 3,3) Bin trotz fast 70 Jahren immer noch ungeimpft und ohne Vorerkrankungen, mit einem gesunden Immunsystem.
    • Es gibt Bestätigungen, dass die Infektionen in UK und in England gegen Ende Juli zurückgegangen sind.

      Es wurde ja berichtet, dass die gemeldeten Infektionszahlen ab 21. Juli zurückgingen.
      Dann besagte ein Bericht der Nationalen Statistikbehörde (ONS) auf Grund von umfangreichen unabhängigen Tests, dass die tatsächlichen Infektionen in England zumindest bis 24. Juli anstiegen. Es gab aber Anzeichen für eine Abschwächung des Anstiegs. Wir coronieren

      Der neue Bericht der ONS besagt, dass die Zahlen der weiter durchgeführten Tests in der Woche ab 24. Juli zurück gingen.

      ons.gov.uk/peoplepopulationand…onsurveypilot/6august2021

      Außerdem gingen auch die Neueinweisungen in den KHs zurück.

      Allerdings stiegen nun die gemeldeten Infektionszahlen die letzten 2 oder 3 Tage wieder an.

      Ich meine auch, wir können uns freuen, dass die Infektions- und vor allem KH-Zahlen bei uns derzeit vergleichsweise niedrig sind.
    • mal eine juristische Frage:

      folgende Fakten:

      Wenn einer von einem anderen fordert, dass dieser sich körperlich verletzt, weil man sonst nicht bei etwas teilnehmen darf, was man veranstaltet, dann ist dies doch eine Nötigung, oder?
      Es handelt sich ja um eine Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft

      Wenn diese Annahme stimmt, müsste doch eigentlich jedes Unternehmen bzw. jede Person die die Teilnahme gegenüber Ungeimpften auch eine Nötigung sein als so eine Straftat
      juristisch gesehen ist nämlich jede Impfung immer mindestens eine Körperverletzung (deswegen muss man ja im Vorfeld unterschreiben dass man der Impfung zustimmt, da sonst der Arzt sich strafbar macht)

      Daher stellt sich mir die Frage ob man Ungeimpften überhaupt eine Teilnahme verwehren darf solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt.

      Zumindest besteht hier meiner Meinung nach eine Rechtsunsicherheit oder übersehe ich hier etwas?
    • @Gambitspieler

      Rechtlich meiner Meinung (als Laie) nach einwandfrei keine Nötigung aus mehreren Gründen:

      1. "StGB § 240 Nötigung
      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."

      Es fehlen "mit Gewalt oder Drohung", "rechtswidrig" und "nötigen" (= aktives Zwingen durch die Person "Wer").
      Diese Voraussetzungen müssen alle vorliegen.

      2. Die Teilnahme des Anderen an Veranstaltungen, der Restaurantbesuch usw. ist freiwillig und von diesem selbst gewollt.

      3. Die Impfung erfolgt nur mit Einverständnis des Geimpften, ist daher keine Körperverletzung, deren Vorliegen gefordert wird.

      4. Es gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dieser kann über die Teilnahmeregeln in gewissem Rahmen frei entscheiden, sofern er diese anschließend auf alle gleichmäßig anwendet.

      PS An @Sonfeltes nachfolgendem Text sieht man, dass ich Laie bin: "Hausrecht des Veranstalters" heißt wohl besser "Vertragsfreiheit".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

    • "Insgesamt zeigt sich, dass – sofern wissenschaftlich festgestellt wird, dass Geimpfte nicht mehrinfektiös sind – gegenüber diesen wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.

      Der Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften ist von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig. An dieRechtfertigung einer Differenzierung bzgl. Maßnahmen, die die Freiheitsrechte der Ungeimpftenerheblich beeinträchtigen, sind hohe Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere solange, wieder Zugang zum Impfstoff reglementiert wird und nicht allen Impfwilligen zur Verfügung steht.

      Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr wirft hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Auch das AGG sieht diesbezüglich keine Beschränkungen der Vertragsfreiheit vor. "

      Quelle: bundestag.de/resource/blob/817…/WD-3-001-21-pdf-data.pdf
      Gott meint die Welt keineswegs wörtlich
    • Manni5 schrieb:

      Es fehlen "mit Gewalt oder Drohung", "rechtswidrig" und "nötigen" (= aktives Zwingen durch die Person "Wer").
      Diese Voraussetzungen müssen alle vorliegen.

      Du machst es dir hier glaube ich zu einfach


      § 241 Bedrohung
      (1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



      Eventuell liegt auch Anstiftung zur Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft vor?

      Manni5 schrieb:

      3. Die Impfung erfolgt nur mit Einverständnis des Geimpften, ist daher keine Körperverletzung, deren Vorliegen gefordert wird.

      Wenn die Impfung allerdings unter zwang erfolgt (und zwar halt durch die 3. Person, macht sich zwar der Arzt nicht strafbar, aber die 3. Person).
      Also Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft halte ich auf jeden Fall für möglich.

      Manni5 schrieb:

      4. Es gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dieser kann über die Teilnahmeregeln in gewissem Rahmen frei entscheiden, sofern er diese anschließend auf alle gleichmäßig anwendet.

      Das Hausrecht hat auch Grenzen, welche im GG und im STGB liegen.

      Sonst könnte man ja auch fordern, dass man vom Dach eines Hauses springen soll damit man ihn bedient


      @Sonfelte

      ich zitiere mal:

      Mit Blick auf die Erforderlichkeit der Differenzierung nach dem Impfstatus gilt es zu prüfen, inwieweit nicht mildere Mittel bestehen, die es auch ungeimpften Personen ermöglichen, auf zuverlässigeWeise nachzuweisen, dass sie nicht ansteckend sind. Dies wäre bspw. denkbar durch die Durchführung von Corona-Schnelltests, mit denen ausgeschlossen werden kann, dass eine Infektion unddamit ein Ansteckungsrisiko vorliegt.

      D.h. dass ein genereller Ausschluss nicht legetim ist.


      und auch das Hausrecht hat in deiner Quelle klarer Grenzen:

      Abs. 1 GG etwa dann mittelbare Drittwirkung entfaltet, „wenn einzelne Personen mittels des privatrechtlichen Hausrechts von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, die von Privaten aufgrundeigener Entscheidung einem großen Publikum ohne Ansehen der Person geöffnet werden, undwenn der Ausschluss für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entscheidet. Die Veranstalter dürfen hier ihre Entscheidungsmacht nicht dazunutzen, bestimmte Personen ohne sachlichen Grund von einem solchen Ereignis auszuschließen“3

      und

      Das von ungeimpften Personen ausgehende Infektionsrisiko könntedamit die Ungleichbehandlung als sachlichen Grund rechtfertigen.


      Wenn jetzt ein Test aussagt, dass kein Infektionsrisiko von der Person ausgeht, darf man ihn also nicht ausschließen (spricht der 1.FC. Köln und der Marathon in Hamburg verstoßen gerade midestens vs das GG, weil sie nur geimpfte zulassen wollen