din schrieb:
"Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gilt für alle Staaten der Europäischen Union außer Polen. Die Charta kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Mit der Charta sind die Grundrechte in der Europäischen Union erstmals umfassend schriftlich niedergelegt. [...]
Rechtskraft erlangte die [...] feierlich proklamierte Charta [...] jedoch erst am 1. Dezember 2009, gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. [...] durch den Verweis in Artikel 6 des durch den Lissaboner Vertrag geänderten EU-Vertrages wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Polen, für bindend erklärt. [...]"
--- de.wikipedia.org/wiki/Charta_d…r_Europ%C3%A4ischen_Union
Diese Charta muss kein Land der EU seine Verfassung einbinden.
Die Charta gilt nur in Verbindung mit der EU.
auf nationalen Weg allerdings nicht.
Ansonsten würde gerade Deutschland vs die Charta verstoßen.
Macht Deutschland aber nicht.
Das hatten wir doch gestern schon geklärt.
fra.europa.eu/de/about-fundamental-rights#charter
Wann sind Behörden zur Anwendung der Charta verpflichtet?
Die Charta der Grundrechte ist für die Mitgliedstaaten „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ bindend. Das EU-Recht gilt jedoch vielfach auf nationaler Ebene. Es hat Auswirkungen auf wesentliche Teile der Gesetzgebung und Politikgestaltung der Mitgliedstaaten.
Somit sind Richter, Politiker, Regierungsvertreter und Juristen wichtige Akteure bei der Anwendung der Charta. Die Charta gilt immer dann, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts tätig sind.
Die Anwendung der Charta ist für die ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Rechts von zentraler Bedeutung. Das Handbuch der FRA über die Anwendung der Charta der Grundrechte bietet Orientierungshilfen.