Wir coronieren

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  • din schrieb:

    "Charta der Grundrechte der Europäischen Union

    Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gilt für alle Staaten der Europäischen Union außer Polen. Die Charta kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Mit der Charta sind die Grundrechte in der Europäischen Union erstmals umfassend schriftlich niedergelegt. [...]

    Rechtskraft erlangte die [...] feierlich proklamierte Charta [...] jedoch erst am 1. Dezember 2009, gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. [...] durch den Verweis in Artikel 6 des durch den Lissaboner Vertrag geänderten EU-Vertrages wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Polen, für bindend erklärt. [...]"


    --- de.wikipedia.org/wiki/Charta_d…r_Europ%C3%A4ischen_Union

    Diese Charta muss kein Land der EU seine Verfassung einbinden.
    Die Charta gilt nur in Verbindung mit der EU.
    auf nationalen Weg allerdings nicht.

    Ansonsten würde gerade Deutschland vs die Charta verstoßen.
    Macht Deutschland aber nicht.

    Das hatten wir doch gestern schon geklärt.


    fra.europa.eu/de/about-fundamental-rights#charter

    Wann sind Behörden zur Anwendung der Charta verpflichtet?

    Die Charta der Grundrechte ist für die Mitgliedstaaten „ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union“ bindend. Das EU-Recht gilt jedoch vielfach auf nationaler Ebene. Es hat Auswirkungen auf wesentliche Teile der Gesetzgebung und Politikgestaltung der Mitgliedstaaten.
    Somit sind Richter, Politiker, Regierungsvertreter und Juristen wichtige Akteure bei der Anwendung der Charta. Die Charta gilt immer dann, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts tätig sind.
    Die Anwendung der Charta ist für die ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Rechts von zentraler Bedeutung. Das Handbuch der FRA über die Anwendung der Charta der Grundrechte bietet Orientierungshilfen.
  • Ja, alles korrekt. Bis auf deine Aussage, dass es in der EU kein Grundrecht auf Unversehrtheit gäbe. Das ist nachweislich falsch.

    Und falls die EU sich entscheidet eine EU-weite Impfpflicht einzuführen, dann würden sie ebenfalls mit ihrem eigenen Grundrecht auf Unversehrtheit umgehen müssen.

    Und das kann meiner Meinung nach in beide Richtungen ausgelegt werden. Denn auch Menschen die nicht geimpft werden können haben dieses Grundrecht.
  • din schrieb:

    Und falls die EU sich entscheidet eine EU-weite Impfpflicht einzuführen

    Gegenfrage. Darf die EU überhaupt solche Entscheidungen treffen oder überschreitet sie damit nicht ihre Grenzen?

    din schrieb:

    Und das kann meiner Meinung nach in beide Richtungen ausgelegt werden. Denn auch Menschen die nicht geimpft werden können haben dieses Grundrecht.

    1. Warum haben diese Menschen mehr Rechte als die Menschen die sich nicht impfen wollen?
    2. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass nicht jeder sich impfen lassen muss damit die Menschen die sich nicht impfen lassen können bereits geschützt sind. (Es war mal eine Quote von 60% bis 80% im Gespräch)
    3. durch die Impflicht verlangst du quasi 100%. Dies ist wissenschaftlich gesehen nicht notwendig.
    => Recht auf Unversehrtheit ist bei deiner Personengruppe bereits ohne Impfpflicht gegeben.

    EDIT:

    Übrigens so wie es aussieht müsste für jede Krankheit wirklich neu ermittelt werden ob eine Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt oder nicht, weil die Herdenimmunität wohl jede Krankheit andere Impfquoten erfordert.

    vfa.de/de/arzneimittel-forschung/impfen/herdenimmunitaet

    Da man für masern 95% braucht, könnte dies sogar für die Impfpflicht sprechen.

    Bei Diphtherie (80%) würde eine Impfpflicht wohl eher gegen die Verfassung verstoßen
  • Gambitspieler schrieb:

    Gegenfrage. Darf die EU überhaupt solche Entscheidungen treffen oder überschreitet sie damit nicht ihre Grenzen?
    Ja, natürlich darf das Parlament der EU Gesetze erlassen, die dann EUweit gelten. Deswegen haben wir doch die EU.

    Gambitspieler schrieb:

    1. Warum haben diese Menschen mehr Rechte als die Menschen die sich nicht impfen wollen?
    Wer hat das behauptet? Verwechselst du hier gerade das Wörtchen "auch" mit dem Wörtchen "mehr"? Ich schrieb: "Denn auch Menschen die nicht geimpft werden können haben dieses Grundrecht.".

    Gambitspieler schrieb:

    durch die Impflicht verlangst du quasi 100%
    Nein, das tue ich nicht, denn es gibt Menschen, die sich nicht impfen lassen können.
    Zudem bin ich gegen eine Impfpflicht. ^ ^

    Gambitspieler schrieb:

    Recht auf Unversehrtheit ist bei deiner Personengruppe bereits ohne Impfpflicht gegeben
    Das könnten die Verfassungsorgane anders sehen. Wie du ja selbst noch im EDIT schreibst, wird das verfassungrechtlich wohl noch ausbaldowert werden.
  • din schrieb:

    Ja, natürlich darf das Parlament der EU Gesetze erlassen, die dann EUweit gelten. Deswegen haben wir doch die EU.

    Das stimmt so nicht. Noch gibt es nämlich keine vereinigten Staaten von Europa. (mal davon abgesehen, dass das Parlament sowieso zu wenig Rechte hat in der EU)
    D.H. die EU darf nicht beliebig Gesetze erschließen die dann EU-weit gelten.
    Für manche Bereiche hat die EU nicht die Befugnisse dafür.

    Das kannst du mit Deutschland vergleichen.
    Selbst der Bund kann nicht einfach so beliebige Gesetze erstellen die dann die Bundesländern umsetzen müssen.
    Beste Beispiele wo der Bund seine Befugnisse überschritten hatte, waren die Studiengebühren und die Herdprämie. (in beiden Fällen überschritt der Bund seine Kompetenzen, weil hier allein die Bundesländer die Entscheidungsgewalt darüber hatten laut Karlsruhe)


    din schrieb:

    Wer hat das behauptet? Verwechselst du hier gerade das Wörtchen "auch" mit dem Wörtchen "mehr"? Ich schrieb: "Denn auch Menschen die nicht geimpft werden können haben dieses Grundrecht.".

    du hast es behauptet, weil du sagst, dass die Leute die sich nicht impfen lassen können ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben und daher deswegen eher eine Impflicht erfolgen müsste.
    Damit stellst du die Recht der Leute die sich nicht impfen lassen können höher ein als die Leute die sich nicht impfen lassen können.
    wie gesagt du kannst mit dem Argument höchstens sagen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine Einfluss auf eine Impfpflichtentscheidung hat.
    Doch wie bereits gesagt gibt es ja die Impfung welche zur Herdenimmunität führt. wodurch die Leute die sich nicht impfen lassen können bereits geschützt sind.

    Die Leute die sich nicht impfen lassen wollen hingegen verlieren ihre Rechte auf körperliche Unversehrtheit komplett durch die Impfpflicht.
    Daher ist Art 2. des GG ein Kontra-Argument gegen die Impfpflicht und kann niemals ein pro Argument sein für die Impfpflicht
  • So, ich äußere ein weiteres, aber nun auch letztes Mal die Bitte, sich hier nicht in endlose Schleifen und Detailverliebtheit zu verstricken.
    Die euphemistisch formuliert recht speziellen Auslegungen von nationalen und europäischen Rechtsnormen haben mit dem eigentlichen Thema kaum noch etwas zu tun.
    Hier empfehle ich den Besuch eines geeigneten Jura-Forums, das sicher auch fachkundigere Antworten liefern kann.


    franzli schrieb:

    Warum kann man nicht über das wirkliche Problem sprechen ?

    Richtig...also "back to the roots" bitte...
  • Gambitspieler schrieb:

    D.H. die EU darf nicht beliebig Gesetze erschließen die dann EU-weit gelten.
    Für manche Bereiche hat die EU nicht die Befugnisse dafür.
    Stimmt, aber weder du noch ich wissen ob das für eine EUweite Impfpflicht so ist.

    Gambitspieler schrieb:

    du hast es behauptet, weil du sagst, dass die Leute die sich nicht impfen lassen können ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben und daher deswegen eher eine Impflicht erfolgen müsste.
    Äh, wo genau soll ich geschrieben haben, dass eine Impfpflicht erfolgen müsse? Du behauptest schon wieder Dinge ...

    Gambitspieler schrieb:

    Damit stellst du die Recht der Leute die sich nicht impfen lassen können höher ein als die Leute die sich nicht impfen lassen können.
    Ich habe seit jeher geschrieben, dass beide Parteien dieses Recht besäßen und das wohl die Gerichte das abwägen müssten. Ich stelle also gar nichts.

    Gambitspieler schrieb:

    wie gesagt du kannst mit dem Argument höchstens sagen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine Einfluss auf eine Impfpflichtentscheidung hat.
    Wie gesagt, könnte ein Gericht das anders sehen.

    Gambitspieler schrieb:

    Doch wie bereits gesagt gibt es ja die Impfung welche zur Herdenimmunität führt. wodurch die Leute die sich nicht impfen lassen können bereits geschützt sind.

    Gambitspieler schrieb:

    Übrigens so wie es aussieht müsste für jede Krankheit wirklich neu ermittelt werden ob eine Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt oder nicht, weil die Herdenimmunität wohl jede Krankheit andere Impfquoten erfordert. [...]

    Da man für masern 95% braucht, könnte dies sogar für die Impfpflicht sprechen.
    Das müssten die Richter/innen dann wohl entscheiden.

    Gambitspieler schrieb:

    Die Leute die sich nicht impfen lassen wollen hingegen verlieren ihre Rechte auf körperliche Unversehrtheit komplett durch die Impfpflicht.
    Das stimmt so nicht. "Die Leute" hätten in jedem Fall weiterhin dieses Grundrecht. Grundrechte können nicht verloren gehen. Du dürftest auch dann nicht geschlagen werden.

    Gambitspieler schrieb:

    Daher ist Art 2. des GG ein Kontra-Argument gegen die Impfpflicht und kann niemals ein pro Argument sein für die Impfpflicht
    Doch kann es. Ob es von den Entscheider/innen ebenso vertreten wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von din ()

  • Erste Verweise in diesem Forum auf Berichte zu Herzmuskelentzündungen als mögliche Nebenwirkung der mRNA-Impfung gab es von @dangerzone am 1. Mai Wir coronieren und von mir am 2. Juni Wir coronieren.

    Nun gibt es genauere Angaben aus den USA zur Häufigkeit, siehe n-tv.de/wissen/Herzprobleme-na…nner-article22734056.html

    Bei 2 Millionen mRNA-Impfungen gab es innerhalb von 4 Monaten 20 Fälle von Myokarditis und 37 Fälle von Perikarditis, überwiegend Männer.
  • Sehr ernsthafte Nachrichten aus Daten der AOK:

    n-tv.de/panorama/Jeder-vierte-…haus-article22734149.html

    Von 8.600 AOK-KH-Patienten verstarben demnach knapp 30% innerhalb der ersten 6 Monate. (Das ist viel mehr als ich bisher für KH-Covid-Patienten dachte.)

    Von den Überlebenden mussten 27% später nochmals ins KH. Das betrifft also Long- bzw. Post-Covid.

    Nach dem in Wir coronieren großen Bericht aus den USA hatten dort 50% aller KH-Patienten Long-/Post-Covid. Offenbar trifft es also über die Hälfte davon sehr ernsthaft.

    Zeitraum der KH-Aufenthalte: Anfang Februar bis Ende April
    Durchschnittsalter der Erkrankten: 69 Jahre
    hohe Sterblichkeit bei den über 80-jährigen (viel höher als die normale in dem Alter)

    Vielleicht wurden die späteren Einlieferungen bisher zu wenig beachtet oder zahlenmäßig untersucht.
  • Bademeister schrieb:

    Was habe ich kürzlich über Impfverweigerer gelesen:
    „gefährliche Sozialschädlinge“
    (an was erinnert mich das nur?)
    und
    „Wer sich nicht impfen lassen will, soll auch nicht essen.“

    (Ahh, daher die Bratwurst nach Impfung!)

    Das sind natürlich Aussagen, die nicht zu tolerieren sind. Aber abgesehen davon, dass mich mal interessieren würde, woher diese Sätze stammen: Du willst doch nicht allen Ernstes daraus irgendeine auf die Allgemeinheit übertragbare Grundstimmung gegen Menschen ableiten, die sich nicht impfen lassen wollen.

    Die Märtyrer-Nummer ist doch mit Jana aus Kassel schon durch.
    Gott meint die Welt keineswegs wörtlich
  • Sonfelte schrieb:

    Pyti schrieb:

    Rainer Stinner (FDP)
    Die Konnotation zu Volksschädling war vermutlich unbeabsichtigt.
    Ist komplett daneben - aber man muss nicht jeden Unfug einzelner Hinterbänkler im Sommerloch aufblasen - sind ja auch nicht alle Impfskeptiker Reichsbürger
    Einzelner Hinterbänkler ?(
    Ich glaube von dieser Sorte gibt es ein paar mehr in Regierungskreisen,
    aber diese Bewertung kann jeder selbst vornehmen!
    Ein Sommerloch empfindet auch jeder anders,
    Corona findet wohl auch nachweislich wieder stärker nach dem Sommer statt 8)
  • @Gambitspieler

    Das auf Leute hier zu beziehen, wie Du es machst, und insbesondere die von Dir Angesprochenen, geht daneben und ist eine freche Unterstellung unter der Gürtellinie.

    -- Falls ich den Post entdeckt habe, den Du gemeint haben könntest, solltest Du ihn Dir noch mal genauer durchlesen: und zwar das, was da steht, NICHT WAS DU GERNE HÄTTEST !
    (Das 1. Mal, dass ich Großbuchstaben benutze: sorry.)
    Er enthält eine völlig klare Definition. Diese finde ich völlig akzeptabel.

    Ich habe für diesen Post kein Like vergeben, brauche mich also nicht von Dir angesprochen zu fühlen, wollte aber trotzdem schreiben.
  • Eine Übersicht über die heutigen Beschlüsse:

    n-tv.de/politik/Das-haben-Bund…ssen-article22735033.html

    Zur Zeit verdoppelt sich die Bundes-Inzidenz in 3 Wochen (vorher in 2 Wochen).

    Laut Beschluss dürfte also ab 23. Aug. in etlichen Landkreisen das Testen wieder losgehen: Zugang zu Innenräumen von Restaurants, nicht-essentiellen Geschäften usw. nur für 3G, insbesondere in Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein, NRW.
    Am besten sieht es zur Zeit in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt aus.
  • Ruhig Blut

    Es ist für mich keine große Überraschung mehr, dass Gambitspieler mit der Genese und Bedeutung mancher Begrifflichkeiten nur vage vertraut ist, Aussagen gelegentlich nicht sachgemäß interpretiert und ab und an recht exklusive Zusammenhänge zu digitalem Papier bringt.
    Auch beschleicht mich ab und an der Verdacht, dass er manche Beiträge lediglich überfliegt und er es folglich mit der Genauigkeit nicht so genau nimmt.

    Vor diesem Hintergrund bleibe ich bei Unterstellungen/Vermutungen, die von ihm kommen, tiefenentspannt und ich hoffe, dass dies auch alle anderen Angesprochenen (und Nichtangesprochenen) so sehen.

    Künftig bitte genauer lesen, informieren, analysieren und weniger mit Unterstellungen hausieren. Wobei sich letzteres bei Beachtung ohnehin erledigt.

    Was den Solidaritätsgedanken angeht, verweise ich auf die Beschlüsse im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz und hier insbesondere auf die jüngsten Erläuterungen des regierenden Bürgermeisters von Berlin Michael Müller.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hirni () aus folgendem Grund: konkretisiert