Wir coronieren

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  • Aktuell mangelt es an Plätzen in Kinderkrankenhäusern

    Als Grund werden die Schließungen die Corona-Schutzmaßnahmen insbesondere die Schließung der Kindergärten und die Abstandsregeln für Kinder genannt.

    spiegel.de/gesundheit/diagnose…e1-4dec-9eac-b25fd11a715d

    Auffallend viele Kinder machen seit einigen Wochen Atemwegsinfekte durch, die eigentlich erst in den Wintermonaten zu erwarten wären. Betroffen seien vor allem unter Sechsjährige, sagte Jakob Maske, Sprecher des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte. Aufgrund von Kita-Schließungen und anderer Coronamaßnahmen im vergangenen Winter und Frühjahr seien sie bisher nicht in Kontakt mit bestimmten Erregern gekommen. »Die Infekte werden jetzt nachgeholt.«
  • Die Portugiesen haben ja bekanntlich sehr negative Erfahrungen mit dem Virus gemacht.
    Intensivstationen waren überfüllt, die deutsche Bundeswehr kam mit einem Sanitäterteam zu Hilfe.

    Nun haben sie die zweithöchste Impfquote der Welt und können wohl fast alle Maßnahmen beenden:

    n-tv.de/panorama/Fast-alle-erw…mpft-article22844889.html

    Impfquote:
    Über 60-jährige: 100 %,
    über 50-Jährigen: 98,8 %,
    25- bis 49-Jährige: 93,7 %,
    18- bis 24-Jährigen: 91,1 %.
  • Forscher in den USA haben in einer großen Studie festgestellt, dass die Wirkung der Biontech-Pfizer-Impfung gegen Infektion von anfänglich 88% auf ca. 47% nach 5-6 Monaten zurück geht.

    Die Schutzwirkung gegen schwere Verläufe (KH-Aufenthalt) bleibt hoch (über 90%, auch bei Delta).

    praxisvita.de/biontech-impfung…halben-jahr-ab-20166.html

    Die Publikation in der angesehenen Zeitschrift "Lancet":

    thelancet.com/journals/lancet/…-6736(21)02183-8/fulltext

    Pfizer wurde als Finanzierungsquelle explizit angegeben (Angabe wie vorgeschrieben).

    Die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC empfiehlt den folgenden mit Biontech-Pfizer geimpften Personenkreisen einen Booster nach 6 Monaten (für die anderen Impfstoffe gibt es noch keine Empfehlung):

    - ab 65 Jahre
    - ab 18 Jahre, dauerhaft in Pflegeheim untergebracht
    - 50-64 Jahre mit medizinischen Problemen

    Zusätzlich kann es gegeben werden an

    - 18-49 Jahre mit medizinischen Problemen und individueller Beurteilung
    - 18-64 Jahre bei Tätigkeit z.B. mit erhöhtem beruflichem Kontaktrisiko

    cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/vaccines/booster-shot.html
  • Auch in Hamburg ist es bei einer 2G-Bar zu Infektionen gekommen --
    ca. 200 Gäste, bisher 20 Infizierte.
    Hamburg hatte erst um den 25. Sept. 'rum 2G weiter geöffnet.

    ndr.de/nachrichten/hamburg/cor…2G-Regeln,corona8844.html

    Wegen "auch" vgl. Münster, 85 Infizierte unter 380 Gästen: Wir coronieren

    Also: wie bekannt (siehe auch Post zuvor und viele andere) können und werden Geimpfte sich bei "entsprechender Gelegenheit" (kein Abstand, keine Masken) infizieren.

    Wahrscheinlich haben sie dann, was Mediziner einen "leichten Verlauf" nennen, d.h. tatsächlich leicht oder zumindest kein KH.

    Laut Artikel gibt es Quarantäne nur für die nachweislich Infizierten, und die Hamburger Sozialbehörde sagt:

    "Wer sich nicht krank fühlt, brauche sich auch nicht testen zu lassen und brauche auch den Arbeitgeber nicht zu informieren. Denn wer geimpft sei, erkranke deutlich seltener schwer an Corona."

    Das ist zwar zunächst schwer verständlich, stimmt aber mit den RKI-Regeln für geimpfte Kontaktpersonen überein: diese sollen sich selbst beobachten, ob sie Anzeichen entwickeln und bei Kontakten mit Älteren oder Risikopersonen vorsichtig sein.

    Die Gefahr ist derzeit noch, dass die Infizierten andere infizieren, auch ohne es zu merken (wenn sie kaum Symptome haben), da sie nicht getestet werden und alle Angebote wahrnehmen können. Insbesondere können sie Ältere infizieren. Wenn diese geimpft sind, ist ihr Risiko nicht Null, aber erheblich verbessert. Für Ungeimpfte oder Risikopatienten ist es problematisch.

    Meiner Meinung nach ist dies nicht das "Ende des 2G-Modells". Aber die Wissenschaftler müssen überlegen, ob 2G ganz ohne Masken und ohne Abstand richtig ist, oder ob man nicht zumindest Masken oder einen gewissen Abstand fordern sollte, evtl. weniger Abstand als bei 3G.

    Durch Münster und Hamburg nun nachgewiesen:
    Das 2G-Modell ohne Abstand und ohne Masken unterstützt die Verbreitung der Infektionen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

  • Hallo Manni
    Danke für deinen Bericht.


    Schmiddi schrieb:

    Ich denke, die Lockerungen zur Herbst/Winterzeit und die 2G-Regeln werden nicht gut enden.

    Schmiddi schrieb:

    Geimpft/Genesen bedeutet ja nicht, daß man nicht angesteckt- und somit Überträger sein kann.

    Schmiddi schrieb:

    Somit hat das Virus freie Bahn, kann sich fröhlich weiter verbreiten und dabei auch noch mutieren .

    Schmiddi schrieb:

    Mein Wunsch: Weiterhin 3G plus AHA und Vorsicht!


    Manni5 schrieb:

    Durch Münster und Hamburg nun nachgewiesen:
    Das 2G-Modell ohne Abstand und ohne Masken unterstützt die Verbreitung der Infektionen.

    Dann habe ich mit meinem Bauchgefühl und/oder logischem Denken ja gar nicht so falsch gelegen.
  • Ein "Massenexperiment" zu 3G beginnt demnächst an allen Universitäten.
    Die Bundesländer (ich glaube, alle) haben nämlich beschlossen, dass wieder Präsenzbetrieb stattfindet.

    Die letzten 1,5 Jahre fand der Großteil der Veranstaltungen elektronisch statt. Ab April 2020 wurden alle Unis (praktisch weltweit) zu Fernunis.

    Da sich nun jeder impfen lassen konnte und, wie gesagt wird, eine Infektion für Jüngere selten schwer verläuft,
    sollen nun die Vorlesungen, Übungen, Seminare mit 3G wieder real stattfinden.

    Teilweise auch ohne Mindestabstand, dann mit Maske. In den Vorlesungen sitzen die Teilnehmer dicht an dicht. Anders geht's real nicht, da es schon vor Corona Raumprobleme gab.

    Die Kontrolle von 3G ist bei den Massen von Studenten in vielen Veranstaltungen (z.B. 400 bis 1000 Teilnehmer in Anfängervorlesungen) zeitlich kaum möglich, wird daher wohl nur stichprobenartig erfolgen.

    In Deutschland gibt's ca. 3 Millionen Studenten. Der Beginn im Wintersemester differiert von Bundesland zu Bundesland, aber überwiegend Mitte Oktober (also z.B. Montag) bis Anfang November. An den Fachhochschulen hat der Betrieb schon begonnen.
  • Ich glaube, dass das Risiko einer Infektion für Geimpfte in 2G-Bars größer ist als in 3G-Bars bzw. Diskotheken.

    Begründung: Die Schutzwirkung der Impfung variiert von anfänglich 88% bis 47% nach 6 Monaten, siehe die große Studie in den USA für Biontech Wir coronieren. Gehen wir von einem Wert in der Mitte aus, also z.B. 70%. D.h., das Gesamtrisiko von Infektionen ist für einen Geimpften auf 30% vermindert. Entsprechend dürfte dann der relative Anteil der infizierten Geimpften in der Gesamtbevölkerung und damit in der Bar/Diskothek sein.

    Bei 3G werden die Ungeimpften getestet. Der Test hat ein Risiko von grob 50%, falsch zu sein, hat also eine praktische Schutzwirkung von 50%.

    So groß ist der Unterschied zwischen 30% und 50% also gar nicht.

    In 2G-Bars sind aber alle Abstandsregeln (und meist auch zahlenmäßige Beschränkungen) aufgehoben.
    Das dürfte sich wesentlich stärker auswirken als der Unterschied zwischen 30% und 50%.
    Folglich sind Geimpfte in 3G-Bars mit Abstandsregeln bzgl. der Infektionsgefahr sicherer als in 2G-Bars.

    Dieses Argument funktioniert nicht für z.B. Museen oder Restaurants, wo der Abstand bereits gewöhnlich höher ist als in Bars oder Diskotheken. Dort könnte man das 2G-Angebot rechtfertigen, finde ich, jedenfalls nach dem bisherigen Kenntnisstand.
    Die Vorfälle in Münster bzw. Hamburg betrafen eine 2G-Diskothek bzw. eine 2G-Bar.

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  • Manni5 schrieb:

    Dieses Argument funktioniert nicht für z.B. Museen oder Restaurants, wo der Abstand bereits gewöhnlich höher ist als in Bars oder Diskotheken. Dort könnte man das 2G-Angebot rechtfertigen, finde ich, jedenfalls nach dem bisherigen Kenntnisstand.

    Da die Wahrscheinlichkeit sich in Museen anzustecken sowieso verschwindend gering ist ist eine 2G-Regel nicht mit dem GG vereinbar

    und zum Thema Restaurant.
    Es gab mal eine Berechnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist wenn ein Restaurant 20% 50% oder voll ausgelastet ist.
    Bei 20% Auslastung oder geringer, war die Wahrscheinlichkeit sich anzustecken verschwindet gering.
    Bei 505 Auslastung war die Wahrscheinlichkeit nicht beeinträchtigt
    Bei voller Auslastung verdreifachte sich meines Wissen nach die Wahrscheinlichkeit.
    Die Studie dazu wurde hier auch im Thread diskutiert
    Damals gab es noch keine Impfung
  • ...Es sterben viel mehr Kinder durch Ertrinken und Ersticken und an Verkehrsunfällen
    – 170 jedes Jahr, 70 ersticken – als an Covid.
    Für mich wäre beispielsweise ein zwangsweiser Schwimmunterricht an der Schule besser, als die Impfung.”
    Klaus Stöhr, Virologe, Epidemiologe


    Talk im Hangar-7 – Droht nach den Wahlen der Corona-Hammer? | Kurzfassung

  • Gambitspieler schrieb:

    Manni5 schrieb:

    Dieses Argument funktioniert nicht für z.B. Museen oder Restaurants, wo der Abstand bereits gewöhnlich höher ist als in Bars oder Diskotheken. Dort könnte man das 2G-Angebot rechtfertigen, finde ich, jedenfalls nach dem bisherigen Kenntnisstand.
    Da die Wahrscheinlichkeit sich in Museen anzustecken sowieso verschwindend gering ist ist eine 2G-Regel nicht mit dem GG vereinbar
    Ist das Deine Theorie oder hast Du einen Beleg für den vorgeblichen GG-Verstoß? Und was ist dann mit 3G?

    Das 2G-Optionsmodell gilt bereits in Hamburg, Sachsen und anderen Bundesländern auch für Museen:

    Hamburg: "Alle Restaurants, Clubs, Theater, Museen, Kirchen, Hotels, Tanz- und Musik-Clubs, Kultureinrichtungen, Sportstätten und sonstige Freizeiteinrichtungen können beim Senat anmelden, dass sie Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene machen wollen."

    ndr.de/nachrichten/hamburg/cor…burg,coronavirus5668.html

    "Mit Einführung des optionalen 2G-Modells in Sachsen können Kultureinrichtungen im Innenbereich, Veranstaltungen in Innenräumen, Großveranstaltungen mit bis zu 5.000 zeitgleich anwesenden Teilnehmenden sowie Betriebe der Innengastronomie sämtliche Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen wie auch die Maskenpflicht dann aufheben, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Besucher*innen anwesend sind."

    museumswesen.smwk.sachsen.de/3608.htm

    Argumente, wieso das gegen das Grundgesetz verstoßen sollte, habe ich noch nirgends gesehen.
  • Manni5 schrieb:

    Ist das Deine Theorie oder hast Du einen Beleg für den vorgeblichen GG-Verstoß? Und was ist dann mit 3G?

    schau dir einfach ml die Urteile von karlsruhe an bei Hartz 4.
    Dem Bürger muss die Möglichkeit gegeben sein, dass er am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
    Dies ist aufgrund der 2G Regel nicht gegeben.

    Man darf es nur einschränken, wenn es zum Schutz dient. Selbst du gibst zu, dass 2G gefährlicher ist als 3G. Dadurch ist 2G illegal

    Außerdem ist das "G-Optionsmodell eine Ungleichbehandlung der Unternehmen, welches auch gegen das GG verstößt

    Manni5 schrieb:

    Das 2G-Optionsmodell gilt bereits in Hamburg, Sachsen und anderen Bundesländern auch für Museen:

    Also in Hamburg kenne ich keine Ausstellung oder Museum, welche die 2G-Regel einsetzt

    Sogar Messen ignorieren die 2G Regel allesamt.

    EDIT:

    Selbst die 3G-Regel im Parlament wurde zumindest für Politiker verboten
    westfalen-blatt.de/owl/afd-rat…gegen-3g-2421754?pid=true

    Interessant ist in dem Zusammenhang dann sogar ob ein AG von seinen AN 2G oder 3G verlangen kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gambitspieler ()

  • Gambitspieler schrieb:

    Selbst du gibst zu, dass 2G gefährlicher ist als 3G. Dadurch ist 2G illegal
    FALSCH. Das habe ich nie geschrieben. Bitte hör' auf, über mich Sachen zu verbreiten, die ich nicht gesagt habe!

    Ich habe mich oben nur auf Bars und Diskotheken bezogen und explizit geschrieben, dass das Argument bei Restaurants, Museen usw. nicht klappt.

    -- Also keine konkreten Belege, es ist Deine eigene Theorie.
  • @Manni5

    Wenn alle Firmen auf 2g umstellen aufgrund von Gesetzen ist dies illegal

    Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Thema Sozialgeld:

    eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der "physischen Existenz" auch ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben".

    tagesschau.de/inland/hartzvierurteil102.html

    Der Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht den Ausschluss der Ungeimpften in einem Gutachten als Verfassungswidrig an.

    berliner-zeitung.de/wochenende…mpften-li.179346?pid=true
  • Aha, das klingt schon anders. "Wenn ..."
    Zur Zeit ist 2G ein Optionsmodell, das keineswegs von der Mehrheit überall angenommen wird (siehe z.B. Hessen).

    Der Link ist hinter einer Bezahlschranke.
    Da diese 2G-Frage mit Zunahme der Infektionen im Herbst, Winter aktuell werden wird, hier ein anderer Link:

    heise.de/tp/features/2-G-Regel…en-6176053.html?seite=all

    Das Bundestagsgutachten vom 17. August 2021:

    Thema: "Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der Gastronomie"

    heise.de/downloads/18/3/1/5/9/4/8/3/WD_3-148-21.pdf

    Es bezieht sich auf zukünftige Pläne zu 2G von Spahn, in denen es keine Option ist, sondern generell gilt.
    Beurteilung am Ende des Gutachtens:

    "Für die Bewertung der Angemessenheit wird es darauf ankommen, ob und ggfs. wie lange die Maßnahmen befristet sind."

    "Die Verhältnismäßigkeit der zukünftigen Regelungen hängt damit ebenfalls maßgeblich davon ab, welche epidemische Lage zum Zeitpunkt des Erlasses gegeben ist und wie die Regelungen mit dieser Lage verknüpft werden. Der Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie dürfte angesichts der Schwere des Eingriffs einer hohen Rechtfertigung bedürfen. Dem Gesetzgeber kommt aber nicht zuletzt angesichts der wissenschaftlichen Unsicherheiten auch hier ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu."

    "Hinsichtlich Personen, für die keine Impfempfehlung vorliegt oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, [...] folgen im Vergleich zufreiwilligen ungeimpften Personen deutlich erhöhte Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit."

    ... ist also keineswegs "verfassungswidrig", sondern es hängt von Einzelheiten und der Situation auch in den KHs ab.
  • Manni5 schrieb:

    Aha, das klingt schon anders. "Wenn ..."
    Zur Zeit ist 2G ein Optionsmodell, das keineswegs von der Mehrheit überall angenommen wird (siehe z.B. Hessen).

    Schon alleine, dass die Regierung dies mit der 2G-Regel ermöglich ist es illegal.

    Nehmen wir mal an alle nehmen diese Regel an. Dann muss die Regierung einigen Firmen es verbieten oder die Vorteile wegnehmen.
    Dies darf sie aber nicht, weil sie dann Firmen ungleich behandelt würde.

    Ergo ist schon alleine deswegen das 2G-Optionsmodell illegal.

    und zum bundestagsausschuss.

    Selbst darin wird wieder auf die Testpflicht verwiesen als milderes Mittel.
    gleichzeitig mach das 2G_Modell das mildere Mittel unnütz.

    Als mildere Mittel könnten spezifische Anforderungen an Schutz- und Hygienekonzepte in Betrachtkommen. Diese könnten unter anderem eine Testpflicht,

    Gleichzeitig wird durch die das 2G-Optionsmodell in die Berufsfreiheit eingegriffen, weil manche Bars ohne die Aufhebung der Abstandsbegrenzung ansonsten pleite gehen würden.

    und im Gutachten wird immer von einer Befristung gesprochen. Dies ist beim 2G-Optionsmodell nicht gegeben
  • Hans-Jürgen Papier, einer der renommiertesteten deutschen Staatsrechtler, hat sich vor kurzem in einem Interview mit dem Webportal BUSINESS INSIDER zu der 2G/3G-Problematik konkret geäußert.

    In diesem Gespräch erläutert Papier, warum Corona-Einschränkungen für Geimpfte nicht mehr vertretbar sind – es aus seiner Sicht aber gute Gründe gibt, Nicht-Geimpfte vom öffentlichen Leben teilweise auszuschließen.
    Beim Zugang zu Restaurants, Veranstaltungen oder anderen Räumen hält der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sowohl die 2G- als auch die 3G-Regel durchaus für verfassungskonform.
    In seiner abschließenden Beurteilung kommt Papier zu dem Ergebnis, dass der Staat ungeimpfte Personen ausschließen darf, er den Ausschluss aber immer wieder auf die Verhältnismäßigkeit hin überprüfen muss.

    Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier: Grundgesetz erlaubt 2G-Regel - Business Insider
  • Ich entschuldige mich schon vorab für meinen Knoten im Kopf,
    aber ich komme gedanklich einfach nicht mehr weiter.

    Wenn sich Geimpfte und Genesene mit Corona anstecken und die Infektion auch weiter geben können,
    wo liegt dann die Gefahr für die Umwelt bei getesteten Ungeimpften?
    Geimpfte und Genesene werden nicht mehr getestet und dürfen alles machen was sie wollen.
    Dabei wabert das Virus fröhlich zwischen allen hin und her und findet immer wieder neue Wirte.
    Mit diesem Verhalten ist die Ansteckungskette nicht zu unterbrechen.

    Der Ungeimpfte, aber Getestete, läuft "nur" Gefahr, selbst an Corona schwer zu erkranken/zu sterben.
    Bedeutet, er gefährdet nur sich selbst.

    Meiner Meinung nach ist der getestete Ungeimpfte sogar besser im Kampf gegen die Pandemie.
    Er läßt sich testen, trägt weiterhin MNS und hält die Abstandregeln ein.
    Nur durch so ein Verhalten kann die Ansteckungskette unterbrochen werden.

    Das Virus braucht Wirte. Und wo bekommt es Wirte? Richtig, bei Nähe!
    Geimpfte und Genesene dürfen jetzt lustig feiern, sich gegenseitig anstecken und das Virus erfreut sich bester Verbreitung.

    Wie hieß es denn zu Beginn des ersten Lockdowns?
    "Wir müßen die Ansteckungsketten unterbrechen!"
    Und was ist jetzt?
    Das Virus ist nicht eliminiert, aber auf die Ansteckungsketten schaut kaum noch einer.

    Was spricht somit gegen 3G? WO ist mein Gedankenfehler?