Wir coronieren

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  • § 84 AMG:
    (1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn
    1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder
    2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

    ad 1: Dass der Nutzen die Risiken überwiegt, ist eine Voraussetzung der Erteilung der Zulassung (mehrere Stellen des AMG, der Direktive 2001/83/EG und der Verordnung (EU) 726/2004). Die Beurteilung der EMA (und zahlreicher weiterer zuständiger Behörden) kann man natürlich in Zweifel ziehen, das dürfte jedoch nicht erfolgversprechend sein. Die Risiken beziehen sich hierbei wohlgemerkt ausdrücklich nicht nur auf die öffentliche Gesundheit, sondern auch auf die individuelle Gesundheit (Art. 1 Abs. 28 der Direktive 2001/83/EG).
    ad 2: Damit das zutrifft, müsste man nicht nur nachweisen, dass ein Arzneimittel eine Nebenwirkung verursacht, sondern auch nachweisen, dass der Zulassungsinhaber wider besseres Wissen versäumt hat, die Nebenwirkung als solche zu deklarieren. Ein vollständiger Hörverlust wird bis heute nicht in der Fachinformation zu Vaxzevria aufgeführt. Somit scheinen weder der Zulassungsinhaber noch der PRAC, der für die Pharmakovigilanz zuständige Ausschuss auf europäischer Ebene, bislang zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass das Arzneimittel tatsächlich diese Nebenwirkung verursachen kann.

    Ohne die Urteilsbegründung zu kennen, und bei oberflächlicher Betrachtung scheint mir das Urteil somit in Ordnung zu sein.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Köhler ()

  • @Köhler Vielen Dank für den Gesetzestext.

    Das Gericht hat offenbar keine Fachgutachten eingeholt.
    Hierzu gibt es diverse Urteile von OLGs und auch vom BGH. Was sich hieraus ergibt, weiß ich natürlich nicht.

    Vor allem möchte ich aber nicht formal-juristisch, sondern inhaltlich argumentieren. Es handelt sich um Impfstoffe, nicht um Arzneimittel, die nur einem selbst dienen. Da waren wir in einer Ausnahmesituation:

    Der Bundestag hat den Pandemiefall offiziell festgestellt.
    Es wurden diverse Grundrechte eingeschränkt.
    Nahezu alle Vertreter des Staates riefen die Bürger zur Impfung auf.
    Es gab auch Druck, die Impfung zu machen; im medizinischen Bereich wurde sie später vorgeschrieben.
    Durch die Impfung hat man nachweislich nicht nur sich selbst, sondern auch Andere geschützt, laut Studien viele Leben gerettet und vielen Menschen Leid erspart.

    Daraus folgt für mich, dass im Fall von Impfschäden Obiges zu berücksichtigen ist.
    Das Gericht hat dies offenbar überhaupt nicht gemacht.
    Ein Urteil nur auf Grund des pauschalen Arguments "der Nutzen übersteigt insgesamt den Schaden" ist für mich zu flach.
  • als nicht -juristin fand ich die mainzer begründung ebenfalls nicht sehr glücklich gewählt.

    um den einzelfall der klägerin zu beurteilen, fehlen mir neben juristischen und medizinischen kenntnissen weitergehende informationen zum fall.

    denn generell sieht sich der dt. staat durchaus in der verantwortung:
    nali-impfen.de/fileadmin/pdf/NationalerImpfplan.pdf
    (siehe ab seite 114)

    von daher sollte ein gericht bei einem anerkannten impfschaden zu einem urteil wie von @Manni5 erwartet kommen.
    da ich den fall der klägerin nicht kenne, weiß ich nicht, warum "möglicher" schaden als antragsgrund genannt wird.

    was die monitären summen betrifft:
    ra-samimi.de/impfschaden-schadenersatz-corona/

    medizinisch gesehen interessant:
    allgemein - biomarker zum erkennen von gesundheitlichen schädigungen
    deutschlandfunk.de/corona-impfschaeden-klagen-100.html
    und im falle der klägerin - finnische studie sieht keinen zusammenhang zwischen hörverlust und impfung
    deutschlandfunk.de/hoersturz-nach-corona-impfung-100.html



    abschließend und unabhängig von der obigen diskussion über das mainzer verfahren bemerkt: soziologisch und politisch ist es 2023 leider wichtig darauf hinzuweisen,
    dass bereits in den statistiken bis 2019 nur ein äußerst geringer prozentteil der anträge auf anerkennung von impfschäden erfolg hatte,- also komplett unabhängig von corona.
    die anzahl der anträge hat sich jedoch verändert.
    und nach meinem eindruck ist dies nicht durch den medizinischen aspekt der coronaimpfung impliziert.
  • Ein Gutachten bzgl. des Nutzen-Risiko-Verhältnisses einzuholen, erscheint mir nicht sinnvoll. Zum einen beruht die Zulassung bereits auf einem Gutachten, nämlich dem der zuständigen Behörde, zum anderen gibt es daneben bereits etliche weiterer Gutachten, nämlich z. B. die all der anderen Zulassungsbehörden, die ja alle zu demselben Ergebnis gekommen sind. Ein weiteres Gutachten, selbst wenn es aus unerfindlichen Gründen zu einem andereren Ergebnis kommen sollte, dürfte überhaupt nicht ins Gewicht fallen.

    Die Unterscheidung zwischen Arzneimitteln mit reinem Eigennutzen und Arzneimitteln mit zusätzlichem Fremdnutzen finde ich zwar interessant, überzeugt mich aber noch nicht. Es stellt sich mir nämlich die Frage, wie dieser Fremdnutzen definiert sein soll. Ich vermute, dass damit gemeint ist, dass man evtl. andere vor einer Ansteckung bewahrt. Nach dieser Logik dürfte man sich aber nicht nur auf Impfstoffe beschränken, sondern müsste den Fremdnutzen allen Arzneimitteln bescheinigen, die gegen ansteckende Erkrankungen gerichtet sind. Außerdem könnte man auch den Standpunkt einnehmen, dass jegliches Arzneimittel dadurch einen Fremdnutzen hat, dass ein Mensch wahrscheinlich länger lebt und länger arbeitsfähig bleibt und dadurch der Gesellschaft helfen kann. Unabhängig von einem etwaigen Fremdnutzen sollte man meiner Meinung nach nicht vergessen, dass immer noch und vor allem ein Eigennutzen besteht. Ich glaube, wenn man unbedingt eine Unterscheidung zwischen Impfstoffen und anderen Arzneimitteln machen möchte, dann müsste der Argumentationsansatz der sein, dass ein Impfstoff im Gegensatz zu den meisten anderen Arzneimitteln prophylaktisch gegeben wird, man also unter Umständen auch ohne Impfstoff entweder an einer Erkrankung vorbeikommt oder die Erkrankung vollkommen harmlos verlaufen könnte und man deswegen keinen nennenswerten Eigennutzen hat, der etwaige Risiken aufwiegt. Ich weiß bloß nicht, ob diese Diskussion bei prophylaktisch gegebenen Arzneimitteln ergiebig ist, weil man für eine einzelne Person niemals erfahren wird, wie die Krankheit verlaufen wäre, wenn jemand einmal geimpft und einmal nicht geimpft gewesen wäre - es kann nur eine der beiden Varianten eintreten. Deswegen bleibt letztlich gar nichts anderes übrig, als sich auf die allgemein akzeptierte Bewertung zu stützen, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis sowohl für das Individuum als auch für die öffentliche Gesundheit in Ordnung ist.

    Ein kritischer Punkt ist in der Tat die Impfempfehlung, für einige Impfpflicht, aufgrund derer man eben nur sehr bedingt eine freie Wahl hatte, sich impfen oder nicht impfen zu lassen. Aber auch dies ist in den Gesetzen berücksichtigt worden - siehe
    § 60 IfSG:
    (1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die
    1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
    1a. gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde,
    2. auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
    3. gesetzlich vorgeschrieben war oder
    4. auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
    eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Satz 1 Nr. 4 gilt nur für Personen, die zum Zwecke der Wiedereinreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft wurden und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet haben oder nur vorübergehend aus beruflichen Gründen oder zum Zwecke der Ausbildung aufgegeben haben, sowie deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten die in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Personen.

    Das Bundesversorgungsgesetz greift also bei Impfschäden nach einer COVID-19-Impfung, und der Schadenersatz hätte bei der/den zuständigen staatlichen Stelle/n (ich weiß es nicht) beantragt werden können. Falls dies geschehen ist, der Antrag aber nicht bewilligt wurde, hätte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden können. Falls dies geschehen ist, der Widerspruch aber abgelehnt wurde, hätte gegen diese Entscheidung geklagt werden können, also gegen die staatliche Stelle, aber nicht gegen den pharmazeutischen Unternehmer. Dies ist anscheinend nicht geschehen - vielleicht weil der Rechtsanwalt der Klägerin keine Ahnung hat, vielleicht weil die Aussicht auf Erfolg als zu gering eingeschätzt wurde, vielleicht weil dabei weniger Geld verlangt werden kann als bei einer Klage gegen den pharmazeutischen Unternehmer - keine Ahnung, alles Spekulatius. Eine Klage gegen den pharmazeutischen Unternehmer und die wohl angekündigte Berufung erscheinen mir jedoch aus den in meinem vorherigen Beitrag genannten Gründen weiterhin völlig aussichtslos - und das gemäß bestehendem Recht und auch nach meinem persönlichen Empfinden richtigerweise, da die Impfempfehlung und die Impfpflicht nicht dem pharmazeutischen Unternehmer anzulasten sind.

    Dieser Beitrag wurde bereits 17 mal editiert, zuletzt von Köhler () aus folgendem Grund: Fehlerkorrektur

  • Die neue Variante BA.2.86 wird sehr aufmerksam verfolgt, obwohl es nun weltweit bisher erst 9 nachgewiesene Fälle gibt: Dänemark 3, Israel 1, UK 1, USA nun 2, Südafrika 2. Die Aufmerksamkeit liegt daran, dass so viele Genmutationen am Spike Protein vorliegen.

    Die amerikanischen Gesundheitsämter CDC gaben eine Information und Risikoeinschätzung heraus (Stand 23. Aug.):

    cdc.gov/respiratory-viruses/whats-new/covid-19-variant.html

    Da die obigen Fälle nicht zusammenhängen, geht man von größerer Verbreitung aus.
    Zusätzlich gab es in Abwasserproben Hinweise auf BA.2.86.

    Aussagen zur Infektiösität oder zur Gefährlichkeit sind erst möglich, wenn mehr Fälle vorliegen. Die KH-Belegungen durch Covid in den USA sind gestiegen (mit der anderen Variante Eris), aber nach wie vor niedrig.
  • Danke, Köhler. Das nenne ich mal ein Paradebeispiel für einen Forenbeitrag.

    Ich frage mich nur, ob deine Einschätzung zur Gewichtung eines neuen Gutachtens so immer stimmen kann. Kommt es nicht auf das Gutachten (mit möglicherweise neuen Fakten) an und auf die zuständigen Richter:innen?

    -----------------------
    "Warum das Land­ge­richt Erfurt Rechts­beu­gung sieht

    Das LG Erfurt verurteilt den Weimarer Familienrichter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. [...]

    "Freiheit, Freiheit!", skandieren die Demonstrant:innen vor dem Landgericht Erfurt, als Richter Christian D. nach der Urteilsverkündung an diesem Mittwoch das Gebäude verlässt. Er ist in Begleitung seiner Strafverteidiger [...]. Die Männer gehen an den Demonstrant:innen vorbei, D. hält den Kopf gesenkt, der eher unscheinbare Mann wirkt schon den ganzen Morgen so, als könne er nicht begreifen, was mit ihm geschieht.

    Das wollen auch die Demonstrant:innen nicht verstehen. Es sei ein "politisch motivierter Prozess" gewesen, eine "Farce", ein "Skandal-Urteil". Soeben hatte die zweite Strafkammer den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Rechtsbeugung [...] in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass D. vor rund zweieinhalb Jahren eine Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung.

    Eine gute Stunde lang erklärte der Vorsitzende Richter am LG Erfurt, Detlef Hampel, wie die Kammer zu dieser Entscheidung gekommen ist. [...]

    Entscheidend für die Verurteilung war nicht – und das hob der Vorsitzende Hampel noch einmal deutlich hervor-, dass Familiengerichte für die Entscheidung über Corona-Maßnahmen an Schulen nicht zuständig sind. Denn darüber lässt sich juristisch zumindest diskutieren und in dieser Frage hatten schließlich sogar zwei Bundesgerichte entscheiden müssen. "Auch unvertretbare Meinungen sind der Juristerei immanent und führen häufig zu neuen Gedanken", sagte Hampel bei der Urteilsbegründung.Hier aber habe der Fall anders gelegen. "Der Vorwurf fußt darauf, dass Sie voreingenommen waren, Sie waren parteiisch", so Hampel zu D. Dabei sei die Unvoreingenommenheit gerade das, was jeder mit dem Richteramt verbinde. Sie sei untrennbar mit der richterlichen Unabhängigkeit verbunden und essenzielle Voraussetzung des Verfahrens. "Auch an einem Amtsgericht darf ein Richter die gebotene Neutralität nicht fallen lassen", so Hampel. "Keiner will vor einem Richter stehen, der befangen ist". [...]

    Zu diesen Ausführungen kommt Hampel, nachdem er detailliert die Tatschen dargelegt hat, die sich aus der neuntägigen Beweisaufnahme ergeben hatten. D. hatte demnach selbst an Spaziergängen gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen. Seine Teilnahme stellte er ein, als er auf die Idee gekommen war, dass man Kindeswohlverfahren entsprechend gezielt führen könnte. Er selbst schrieb nach Erkenntnissen des LG in einer Email, dass er besser nicht mehr an den Spaziergängen teilnehme, um nicht in den Verdacht der Befangenheit zu geraten, es hätten ohnehin schon viele mitbekommen. [...]

    Auch auf den Einwand des Familienrichters, er habe das Verfahren ja auch von Amts wegen einleiten können, ging Richter Hampel bei der Urteilsbegründung ein: "Sie haben das Verfahren nicht von Amts wegen eingeleitet. Sie haben darauf gesetzt, Ihre Befangenheit zu verschleiern." Und weiter: "Wenn sie den mutigen Weg gegangen wären, quasi mit offenem Visier – ich weiß nicht, ob man dann zur Annahme einer Rechtsbeugung gekommen wäre. Aber den Weg sind Sie nicht gegangen." [...]

    "Es ist ein Verbrechen", sagte Richter Hampel zusammenfassend. Zugunsten von D. wertete die Kammer, dass er die Entscheidung "im Kontext eines massiven Konflikts" getroffen habe, [...] zudem sei er nicht vorbestraft und das Verfahren dauere schon mehr als zwei Jahre.

    Aber, so adressierte es Hampel an den Richterkollegen D.: "Der gute Zweck, den Sie vielleicht im Hinterkopf hatten, rechtfertigt nicht die Art und Weise." Zu Lasten des Angeklagten führe daher der "sehr erhebliche" Verfahrensverstoß, "nach unseren Recherchen gibt es in der Rechtsprechung bisher keinen vergleichbaren Fall". [...]

    D. steht nun die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Strafverteidiger Strate wird diese einlegen [...]"

    --- lto.de/recht/hintergruende/h/l…htsbeugung-hintergruende/

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von din ()

  • Zum Gutachten im Verfahren vor dem Landgericht Mainz:

    Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung steht außer Frage und ist vielfach bestätigt. Ein Gutachten dazu wäre, denke ich auch, überflüssig und daran war nicht gedacht.

    Es gibt bereits ein Gutachten der Uniklinik Würzburg, das bei der Klägerin einen Impfschaden bestätigt.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es darum, ob das Unternehmen genügend über die möglichen Nebenwirkungen informiert hat. Dazu hat @Köhler mehrere Fakten genannt, dass dies vermutlich der Fall war.
    Aber genau dies sollte das Gutachten klären.

    In einem grob ähnlichen Fall hat kürzlich das OLG Bamberg entschieden, im Gegensatz zum vorherigen Landgericht genau hierzu ein Fachgutachten einzuholen:

    lto.de/recht/hintergruende/h/o…ensersatz-schmerzensgeld/

    Andere Gerichte können sich an den Urteilen der Oberlandesgerichte orientieren, müssen es aber nicht.

    Der Anwalt sagte offenbar, dass der Hörschaden durch eine Thrombose entstanden sei. Ob zum damaligen Zeitpunkt genügend hierauf hingewiesen wurde, sollte wohl durch das Gutachten geklärt werden.

    Laut Pressemitteilung des Landgerichts Mainz fand das Gericht dies nötig, denn:

    "Die Kammer sei nicht davon überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Auftreten von thromboembolischen Ereignissen nach der Impfung und/oder eines plötzlichen Hörverlust in seltenen Fällen nicht hätte impfen lassen."

    siehe am Ende von

    lgmz.justiz.rlp.de/de/presseak…-moeglicher-impfschaeden/

    Wie die Kammer zu dieser Auffassung kommt, weiß ich nicht. Hat sie die Klägerin hiernach gefragt, folgt ihrer nahe liegenden Antwort aber nicht?

    Die Frage der seltenen Nebenwirkungen war offen und die Position von RKI, STIKO hat sich im Laufe der Zeit geändert.

    ***********************

    Die mögliche Entschädigung beruht auf zwei Säulen:

    1. Bundesversorgungsgesetz, siehe @Köhlers Post; meist wohl eher niedrige Grundrente, siehe Link in @Meffis Post
    2. Klage gegen das Unternehmen, z.B. wegen zusätzlichem Schadensersatz und Schmerzensgeld.

    Hier ging es um 2. Übrigens würde das Unternehmen am Ende gar nicht selber zahlen, sondern das Bundesland, denn durch eine Vereinbarung mit der EU wurden die Unternehmen von der Haftung befreit.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 () aus folgendem Grund: Korrektur: Uniklinik Würzburg, nicht Mainz

  • Leider ist das Gutachtensystem auch noch nicht perfekt:


    "Gerichtsgutachter: nicht ganz ergebnisoffen? [...]"

    --- daserste.ndr.de/panorama/aktue…isoffen,gutachter113.html


    "Gerichte geben Gutachtern häufig Tendenzen vor

    Seit dem Fall Mollath sind die Vorbehalte gegen vom Gericht bestellte Gutachten gewachsen. Zu Recht, wie nun die Ergebnisse einer Doktorarbeit zeigen. Gerichte signalisieren den Gutachtern häufig, welche Ergebnisse die Richter sich wünschen. Und viele sind wirtschaftlich von deren Aufträgen abhängig. [...]"

    --- sueddeutsche.de/panorama/geric…g-tendenzen-vor-1.1881878


    "Die Macht der Gutachter vor Gericht

    Kriminalpsychologe Rudolf Egg gibt in seinem Buch „Die unheimlichen Richter“ Einblick in die verschlossene Welt der Gerichtsgutachter – und beklagt die unheilige Allianz zwischen Gutachter und Gericht. [...]"

    --- deutschlandfunkkultur.de/rudol…ht-der-gutachter-100.html


    Wie immer gelten also meiner Meinung nach die Fragen: Wer überprüft die Überprüfer:innen? Wieviel Einfluss hat Geld auf ein Gutachten? (Also könnte sich z.B. ein Großkonzern durch ein "Gutachten" freikaufen?)

    Aber vielleicht wurden diese Missstände ja schon längst trotz der langsamen Mühlen der Justiz remediert.
  • Die neue Variante BA.2.86 (Pirola) wurde nun in 11 Ländern nachgewiesen.

    Die Virologen haben sie sehr aufmerksam beobachtet, da sie über 30 Mutationen am Spike Protein hat (womit das Virus in die Zelle eindringt).

    Es gibt nun erste Reagenzglas-Untersuchungen in China und Schweden, die hoffnungsvoll stimmen: die Variante wird demnach wahrscheinlich nicht so infektiös ist wie andere Varianten. Mitgeteilt wurden die Resultate offenbar über Social Media.

    Daten aus China:

    twitter.com/yunlong_cao/status/1697318194976010446

    Daten und Beurteilung aus Schweden:

    twitter.com/BenjMurrell/status/1697751445351575656
    twitter.com/BenjMurrell/status…83666?ref_src=twsrc%5Etfw

    Ein Überblick:

    edition.cnn.com/2023/09/03/hea…ly-lab-results/index.html
  • In Israel wurden erste Corona-Maßnahmen erlassen: in Krankenhäusern werden für ankommende Patienten wieder PCR-Tests vorgenommen.

    Die Zahl der Neuinfektionen mit BA.2.86 (Pirola) sei in 1 Woche von täglich 100 um ca. 13 % gestiegen, auch verbunden mit schweren Fällen.

    merkur.de/welt/ausbreitung-her…nkenhaeuser-92502619.html

    t-online.de/gesundheit/aktuell…-pirola-variante-ein.html

    Ergänzung: Die Überschrift "Zahl der schweren Verläufe steigt" und den Text

    "Sorge bereitet den Experten vor allem eine steigende Zahl von schweren Verläufen. Patienten müssen teilweise wieder künstlich beatmet werden."

    hat nur t-online, andere Medien nicht. Diese schreiben, dass es befürchtet wird.
    Experten rechnen bisher nicht mit einer Zunahme schwerer Verläufe durch diese Variante.

    Erstaunlich ist auch, dass die Variante in etlichen Ländern nachgewiesen wurde, inkl. mehrfach in Dänemark, in Deutschland bisher aber nicht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni5 ()

  • Zwei weitere Forschergruppen aus den USA haben obige Resultate aus China und Schweden bestätigt, dass BA.2.86 (Pirola) wahrscheinlich *nicht* infektiöser als andere Varianten ist.

    Außerdem gibt es Anzeichen, dass die neuen Impfstoffe, die diesen Herbst herauskommen, auch gegen BA.2.86 wirksam sind.

    Auf Grund der ungewöhnlich vielen Mutationen von BA.2.86 gelten diese Resultate als überraschend.

    cnn.com/2023/09/03/health/covi…ly-lab-results/index.html
  • Eine kürzliche Mitteilung in "Lancet", einer international sehr angesehenen Medizinzeitschrift, vom 18. Sept. besagt, dass die neue Variante BA.2.86 an sich weniger infektiös ist als einige bisherige Varianten, aber dafür die durch Impfungen oder Infektion erworbene Immunabwehr stärker umgehen kann.

    Dies stimmt (zumindest qualitativ) mit der obigen X-/Twitter-Mitteilung aus China überein.

    Die Autoren ermitteln insgesamt eine höhere Übertragbarkeit als bei bisherigen Varianten.

    thelancet.com/journals/laninf/…-3099(23)00575-3/fulltext

    Einschätzungen zur Gefährlichkeit, also zur Schwere von Verläufen, liegen noch nicht vor.
  • "[...] Keine Grundrechtseinschränkung durch WHO-Pandemievertrag

    Im Anschluss ging es um eine Petition, in der die Ablehnung des Pandemievertrages mit der Weltgesundheitsorganisation verlangt wird. [...]

    Einen Verlust der Grundrechte befürchtet indes die Petentin Susanne Wilschrey, deren öffentliche Eingabe bei der Sitzung beraten wurde. Wilschrey fordert, dem Pandemievertrag mit der WHO nicht zuzustimmen, da dieser mit erheblichen Einschränkungen und dem Verlust der Grundrechte einhergehe. „Diese Macht gehört nicht in die Hände einer Institution, die sich über Pharmaindustrie und Privatiers, sowie Geschäftsleute finanziert“, schreibt die Petentin. Aus ihrer Sicht besteht ein Interessenkonflikt. [...]"

    --- bundestag.de/dokumente/textarc…kw38-pa-petitionen-965232

    -----------------------
    "Rich­terin spricht unge­impften Sol­daten frei

    [...] Ein Soldat verweigerte die Impfung gegen Corona und musste einem Lehrgang fernbleiben. Sein Strafverfahren endete nun aber zunächst glimpflich für ihn: Eine Richterin sprach ihn trotz entgegenstehender übergeordneter Rechtsprechung frei. [...]"

    --- lto.de/recht/nachrichten/n/ag-…trafverfahren-freispruch/
  • Das im vorangehenden Post verlinkte Video kann ich nur empfehlen: Verschwörungsgläubige Petentin wirft im Bundestag allen Politiker:innen aller vertretenen Parteien alle möglichen Behauptungen zum Thema Impfungen und WHO an den Kopf. Der sie begleitende Doktor geht sogar soweit zu behaupten, er hätte Beweise für die Schädlichkeit von mRNA-Impfstoffen, welche auf seiner Webseite zu finden seien.

    Da treffen echt zwei Welten aufeinander.

    Die Sitzung startet bei 1h und 24min.
  • Falls es jemanden interessiert, sind hier Beschreibungen zur Schutzwirkung der neuen Impfung gegen die aktuellen Varianten XBB.1.5, Eris EG.5, Pirola BA.2.86.

    aerzteblatt.de/nachrichten/145…tuellen-Omikron-Varianten

    Die Impfungen in Arztpraxen starten also ab ca. 23. Sept.

    Schutzwirkung besteht laut Reagenzglasuntersuchungen -- "Rest" muss man sehen, wird aber positiv beurteilt.

    Eine weitere aktuelle Übersicht, auch zu BA.2.86, aber mit bisher unklarem Gesamtresultat:

    aerzteblatt.de/nachrichten/145…zung-der-Variante-BA-2-86

    Die folgende Besprechung aus UK vom 11. Sept. sagt auch, dass die neuen Impfungen gegen XBB.1.5, EG.5, BA.2.86 schützen.

    Die Impfungen wurden gegen XBB.1.5 entwickelt.

    Die monovalente Impfung (die gegen eine Variante gerichtet ist) scheint bessere Resultate zu haben als die bivalente (deren 2. Komponente wohl gegen eine alte Variante gerichtet ist, die nicht mehr auftritt).

    health.ucdavis.edu/news/headli…ith-new-variants-/2023/09
  • "Der Neandertaler in uns | Nobelpreisträger Svante Pääbo im Gespräch mit Sonja Kastilan

    In der Herkuleskeule in Dresden sprach Medizin-Nobelpreisträger Svante Pääbo mit der Wissenschaftsjournalistin Sonja Kastilan darüber, wie viel Neandertaler noch in uns steckt und wie sich dies auf eine Corona-Infektion auswirken kann."

    ---



    "[...] Die Vergleiche des Neandertaler-Genoms mit den Genomen heutiger Menschen ergaben, dass moderne Menschen und Neandertaler bei ihrem Zusammentreffen vor rund 50.000 Jahren gemeinsamen Nachwuchs gezeugt hatten, als moderne Menschen Afrika verließen und in Europa und Asien ankamen.

    Noch heute finden sich deshalb im Genom heutiger nichtafrikanischer Menschen zirka zwei Prozent Neandertaler-DNA. Dieser genetische Beitrag beeinflusste die menschliche Evolution: Er stärkte beispielsweise das Immunsystem der modernen Menschen, trägt jedoch auch heute noch zur Anfälligkeit für mehrere Krankheiten bei. [...]"

    --- mpg.de/19316167/nobelpreis-fuer-svante-paeaebo
  • "Unsere Corona-Angebote

    Auf diesen Seiten finden Sie alle Angebote, die das SMC und das SMC Lab in Sachen Corona-Pandemie anbieten.

    Im Corona Report fassen wir das aktuelle Corona-Geschehen zusammen und bieten neue Blickwinkel auf die verfügbaren Daten.

    Tagesaktuelle Daten und die Entwicklung über die Zeit bieten wir für Deutschland und weltweit in interaktiven Grafiken in unseren Corona Zeitreihen an.

    Unsere Publikationsdatenbank zu relevanten Corona-Veröffentlichungen für den Zeitraum von Februar 2020 bis Dezember 2022 finden Sie hier.

    Alle unsere redaktionellen Angebote zur Corona-Pandemie sind nachfolgend aufgelistet und nach Schlagworten durchsuchbar. [...]"

    --- sciencemediacenter.de/alle-angebote/coronavirus/
  • "Medizin-Nobelpreis für Entwickler der mRNA-Impfstoffe

    [...] Katalin Karikó und Drew Weissman erhalten gemeinsam den Nobelpreis für Medizin 2023 für ihre Forschungen an künstlicher mRNA, die später die Entwicklung von neuartigen Corona-Impfstoffen ermöglichten. Ihnen gelang es als ersten, die einzelnen Bausteine der mRNA so zu modifizieren, dass daraus effektive Impfstoffe entstehen konnten. [...]

    Impfstoffe trainieren unser Immunsystem, sodass es bei späteren Begegnungen mit pathogenen Erregern wie Bakterien oder Viren schneller reagieren kann. Das Immunsystem erkennt dabei bestimmte Bausteine der Erreger und bildet Antikörper dagegen. So lernt es, wie die Erreger aussehen und merkt sich das. Was bei der Impfung in unserem Körper konkret geschieht, unterscheidet sich aber je nach Impfstoff. Vakzine wie die gegen Polio, Masern und Gelbfieber gibt es schon lange. Sie basieren auf toten oder unschädlich gemachten Viren.

    Weiterentwicklung der Impfstoffe

    In den vergangenen Jahrzehnten wurden aber auch neue Impfstofftypen entwickelt, bei denen nicht mehr der ganze Erreger verwendet wird, sondern nur noch Teile von ihm. Das können zum Beispiel im Labor hergestellte Proteine sein, die die Erreger normalerweise auf ihrer Oberfläche tragen. Dieses Prinzip kommt etwa bei den Impfungen gegen Hepatitis B und das Humane Papillomvirus zum Einsatz.

    Eine weitere Möglichkeit, unser Immunsystem zu trainieren, ist, Teile des Erbguts eines pathogenen Virus in ein anderes, harmloses Trägervirus einzuschleusen. Dieser „Vektor“ genannte Träger transportiert die genetische Information für den Bauplan bestimmter Virusproteine in die menschlichen Zellen, wo diese hergestellt werden und eine Reaktion des Immunsystems hervorrufen. Dieser Impfstofftyp wird beispielsweise bei Ebola angewendet.

    Neue Impfstoff-Klasse bringt Zeitvorteil

    Seit der Corona-Pandemie gibt es jedoch noch eine weitere, neue Impfstoffart: Die mRNA-Vakzine. [...]"

    --- scinexx.de/news/medizin/medizi…kler-der-mrna-impfstoffe/
  • Der Anwalt Dr. Reiner Füllmich ist bekannt, da er bzw. seine Kanzlei die Klage des Arztes Dr. Wodarg gegen die "Volksverpetzer" vertrat. Dabei wurde auch die Genauigkeit des PCR-Tests und Untersuchungen von Drosten bestritten.

    Hierauf hatte @Polarbär in Wir coronieren aufmerksam gemacht. Zur Klage siehe Wir coronieren und die beiden vorherigen Beiträge.

    Füllmich war auch einer der Gründer und Geschäftsführer des selbsternannten sog. "Corona-Ausschusses", in dem "kritische Experten" zu Wort kamen; auf Youtube gibt es viele Mitschnitte der "Sitzungen".

    Der "Corona-Ausschuss" erhielt viele Zuwendungen von gutgläubigen Spendern.

    Füllmich soll hiervon 200.000 Euro stückweise an seine Frau überwiesen haben, sowie 500.000 Euro an sich selbst.

    Vor kurzem wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Mexiko ausgewiesen und am Flughafen Frankfurt festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

    ndr.de/nachrichten/niedersachs…ngshaft,fuellmich106.html

    Heutige Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Göttingen:

    staatsanwaltschaft-goettingen.…alt-verhaftet-226306.html

    Zu vorheriger Verurteilung von Fülllmich wegen mehrerer Beleidigungen und Volksverhetzung siehe

    ndr.de/nachrichten/niedersachs…ellmich,fuellmich104.html