In meinem Betrieb, hat der Chef wie vermutlich tausende anderer, vorsorglich Kurzarbeitergeld beantragt.
Ab April hat er den einen oder anderen mal einen Tag zu Hause gelassen, mich nicht (wollte auch nicht).
Zudem hatte ich zwei Wochen Urlaub. Jetzt habe ich auf meiner Abrechnung gesehen, das er mich für die zwei Osterfeiertage Kurzarbeit gegeben hat.
Jetzt im Mai hatte ich einen Tag Kurzarbeit.
Kann man da überhaupt von Kurzarbeit sprechen?
Angekündigt hat er schon, das er die kommenden Feiertage auch auf Kurzarbeitergeld macht und der Brückentag soll mit einem zwangs Urlaubstag überbrückt werden.
Wo ist da die Grenze.
Bitte die Antwort gerne als PM, da dann beschrieben werden kann, woher das Fachwissen kommt.
Danke schon mal für die Antworten.
Zille1
Ab April hat er den einen oder anderen mal einen Tag zu Hause gelassen, mich nicht (wollte auch nicht).
Zudem hatte ich zwei Wochen Urlaub. Jetzt habe ich auf meiner Abrechnung gesehen, das er mich für die zwei Osterfeiertage Kurzarbeit gegeben hat.
Jetzt im Mai hatte ich einen Tag Kurzarbeit.
Kann man da überhaupt von Kurzarbeit sprechen?
Angekündigt hat er schon, das er die kommenden Feiertage auch auf Kurzarbeitergeld macht und der Brückentag soll mit einem zwangs Urlaubstag überbrückt werden.
Wo ist da die Grenze.
Bitte die Antwort gerne als PM, da dann beschrieben werden kann, woher das Fachwissen kommt.
Danke schon mal für die Antworten.
Zille1