Kurzarbeitergeld

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    • Kurzarbeitergeld

      In meinem Betrieb, hat der Chef wie vermutlich tausende anderer, vorsorglich Kurzarbeitergeld beantragt.
      Ab April hat er den einen oder anderen mal einen Tag zu Hause gelassen, mich nicht (wollte auch nicht).
      Zudem hatte ich zwei Wochen Urlaub. Jetzt habe ich auf meiner Abrechnung gesehen, das er mich für die zwei Osterfeiertage Kurzarbeit gegeben hat.
      Jetzt im Mai hatte ich einen Tag Kurzarbeit.
      Kann man da überhaupt von Kurzarbeit sprechen?
      Angekündigt hat er schon, das er die kommenden Feiertage auch auf Kurzarbeitergeld macht und der Brückentag soll mit einem zwangs Urlaubstag überbrückt werden.
      Wo ist da die Grenze.

      Bitte die Antwort gerne als PM, da dann beschrieben werden kann, woher das Fachwissen kommt.

      Danke schon mal für die Antworten.
      Zille1
    • Hi,
      Das kann man pauschal nicht beantworten. Musst du normalerweise an Feiertagen arbeiten ❓ Wärest du an den Feiertagen in Kurzarbeit gewesen, wenn es ein „normaler“ Arbeitstag gewesen wäre ❓
      Ich arbeite beim Steuerberater, erstelle u. a. Lohnabrechnungen, aber sowas habe ich noch nicht gehört, was du beschreibst ....

      Urlaub vom alten Jahr z. B. muss zwingend zur Vermeidung von KUG eingesetzt werden.

      LG
      Marion
    • Nein wir arbeiten an Feiertagen nicht.
      Nein, ich hatte im April keine Kurzarbeit und es war neuer Urlaub den wir Anfang des Jahres einreichen mussten. ( es konnte ja keiner Ahnen, das man jetzt nirgend wo hin kann)
      Ich hatte im Mai einen Tag Kurzarbeit und das auch nur weil ich noch nicht dran war, nicht weil keine Arbeit da ist.
      Klar hat der Chef Probleme Material zu besorgen, da jetzt alle Spuckschutz haben wollen. (5 bis 6 mm PMMA)
      Aber wir haben ja alle so unsere Probleme, nur was jetzt ab geht ist schon heftig.

      Danke schon jetzt für deine Antworten Marion

      VG
      Gerhard
    • Hallo Zille, wenn Du an Wochenenden und Feiertagen nicht arbeitest, ist es eigentlich nicht möglich
      Dir da was abzuziehen bzw. Kurzarbeitergeld zu berechnen.
      Wenn Du ein festes Gehalt hast und Du aber weiter deine sagen wir mal 100% bekommst, ist es ja egal wie er das berechnet.
      Er bekommt halt von der Agentur 60 oder 67 % ersetzt, je nachdem ob Du Kinder hast oder nicht.
      Mein Arbeitgeber zahlt den Kolleg*innen in Kurzarbeit weiter die 100 %.
      Egal ob sie zu 100 % freigestellt sind oder anteilig arbeiten.
      Sehen manche Kolleg+innen auch nicht so gern, da wird gerne aufgerechnet, wenig Solidarität wenn es um "Gerechtigkeit "geht.
      Ich bin Betriebsrat in einer Einrichtung der Behindertenhilfe mit ca.1500 Beschäftigten.
      Ich hoffe ich konnte etwas zur Aufhellung beitragen.
      Liebe Grüße :thumbsup:
    • Es gibt keinen Betriebsrat, wir sind nur 30 Mitarbeiter, mit Büro.
      Der Chef ist der Meinung das, wenn man mal KUG angemeldet hat, die Leute auch Stundenweise nach Hause zu schicken kann.
      Einige Mitarbeiter haben 10 Tage , die anderen gar keine Kurzarbeit, aber er meint das die Kurzarbeiterregeln für den ganzen Betrieb gelten.
      Das mit den Feiertagen und der Kurzarbeit konnte ich ihm Belegen. Er hat es noch mal geprüft und ist dann eingeknickt.
      Es kann doch nicht sein, das er das wie ein Gutsherr, alleine bestimmen kann.
      Isengard wenn du Infos brauchst, bitte und danke für die Antworten.
    • Hallo Zille
      Ich nehm mal an dass das nicht der öffentliche Dienst ist.
      Ich glaub eher daß der "Gutsherr" keine Ahnung von der Materie hat und vogelwild kurzarbeiten läßt.
      Wende Dich doch an deine Gewerkschaft, oder falls dies nicht möglich ist kann ich morgen
      im Büro Nachforschungen betreiben , wäre wichtig was in für einer Branche Du tätig bist.
      Gerne auch über PN .Hab ja ne Anfrage gestartet ;)