Klimawandel

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      "Kli­ma­schutz jetzt Men­schen­recht

      [...] Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Anliegen der Klimaseniorinnen durchaus ernst nimmt, war schon früh klar: Genau wie die anderen beiden Klimaklagen, die er am Dienstag allerdings für unzulässig erachtete, hat er entschieden, dass die Große Kammer den Fall verhandeln wird. Das passiert nur äußerst selten, nämlich wenn es um grundsätzliche Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention geht.

      Dass er der Klimaklage der Klimaseniorinnen allerdings stattgegeben hat, ist historisch. Der EGMR stellte den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten her: Staaten können Rechte ihrer Bevölkerung aus der EMRK verletzen, wenn sie ihrer Pflicht zum Klimaschutz nicht ausreichend nachkommen. [...]

      Bemerkenswert ist insbesondere, dass der EGMR nicht etwa die Individualbeschwerde der vier Einzelklägerinnen – alle über 80 Jahre alt und somit besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – sondern die Beschwerde des Vereins als zulässig erachtete. Damit hat der EGMR erstmals anerkannt, dass Verbände im Namen von Betroffenen für mehr Klimaschutz klagen können. [...]

      Das Urteil des EGMR ist ein Präzedenzfall mit Signalwirkung. Dem Beispiel der Klimaseniorinnen werden viele Verbände und Umweltorganisationen folgen – und versuchen, Staaten auf dem Rechtsweg zu ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen zu bringen. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Um beim EGMR Erfolg zu haben, müssen sie ohnehin erst alle nationalen Instanzen durchlaufen. [...]"

      --- lto.de/recht/meinung/m/kommentar-klimaseniorinnen-sieg-egmr/