Handy am Körper während Partie

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    • Dies ist seit Corona so nicht mehr korrekt und wird anders gehandhabt. D.h. ein eingeschaltetes Handy darf mitgeführt werden.
      Z.B. wird der Impfnachweis, der für den Zugang zum Spiellokal benötigt wird i.d.R. auf dem Handy gespeichert.
      Auch ist eine telefonische Erreichbarkeit bzw. die Nutzung der Coronawarna-App ist seitdem zu gewährleisten, man darf das Handy nur nicht am Mann tragen und muss es auf lautlos stellen.

      Grüße
      Blindfisch
    • Im Schiedsrichterlehrgang wird das Ganze folgendermaßen erklärt:

      Ein Mobiltelefon ist während der Partie ausgeschaltet in einer Tasche, die während der Partie nicht geöffnet werden darf, aufzubewahren.

      Das Ganze basiert natürlich auf dem FIDE-Regelwerk:

      11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichtersirgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben.Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche einesSpielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Taschemuss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht werden. Beiden Spielern istes verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen

      Das Verbot umfasst ALLE elektronischen Geräte, die nicht unbedingt notwendig sind (Herzschrittmacher, Hörgeräte o.Ä. sind i.d.R. davon ausgenommen).

      Was die Frage betrifft, wie eine solche Partie zu werten ist, zitiere ich aus den FIDE-Regeln folgenden Punkt:

      11. 3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich trägt,verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eineandere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

      Hierzu ist noch zu sagen, dass ein Schiedsrichter auch den betreffenden Spieler auf ein solches Gerät untersuchen darf, sofern er das gleiche Geschlecht, wie der Spieler oder die Spielerin hat:

      11.3.3 Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einemabgesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke, andererGegenstände oder seines Körpers zulässt. Der Schiedsrichter oder eine von ihmbeauftragte Person darf den Spieler untersuchen, wobei der Untersuchende das gleicheGeschlecht wie der zu Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllungdieser Pflichten, hat der Schiedsrichter Maßnahmen gemäß Artikel 12.9 zu ergreifen

      Grundsätzlich ist die exakte Regelung jedoch Schiedsrichterabhängig.
      Da steckt eigentlich alles drin:

      Während der Partie => Die Regelung gilt vom Freigeben der Bretter bis hin zur offiziellen Beendigung der Partie.

      Ausgeschaltet => Während der Partie, hat das Handy aus zu sein. Vor der Partie (z.B. für den Nachweis einer Impfung) darf das Handy jedoch angeschaltet sein. Ebenso darf das Handy nach der Partie wieder eingeschaltet werden - Hurra!

      In einer Tasche => Das Handy darf nicht am Mann sein. Wir im Schachverein handhaben es so, dass die Handys ausgeschaltet in eine Schublade im Schrank kommen - zumindest die der Heimmannschaft. Die Gastmannschaft muss sich hierum selbst kümmern.

      Während der Partie darf man nicht dran => Wenn du dich also dazu entscheidest, dein Handy in eine Jackentasche zu stecken, so ist es dir die gesamte Partie über nicht erlaubt, diese Jacke zu tragen. Auch, wenn es draußen Minusgrade hat und du beispielsweise Raucher bist, wirst du dann ohne die Jacke auskommen müssen, sofern du mit dem Schiedsrichter nichts anderes vereinbarst.
      Ich halte es als SR bspw so, dass das Handy in diesem Fall ausgeschaltet neben das Brett gelegt werden darf.

      Das Fide-Regelwerk sagt hierzu folgendes:

      FIDE-Regelwerk, Artikel 12
      Unterpunkt 8

      12.8: Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist der Gebrauch eines Mobiltelefons oder jederArt von Kommunikationsmittel für jedermann im Turnierareal und entsprechend derBestimmung des Schiedsrichters in allen angrenzenden Bereichen verboten.

      Bislang wurde bei nahezu allen Turnieren, die ich gespielt habe, die o.G. Regelung verwendet. Hierbei ist der Rucksack, die Schublade oder was auch immer vom Turnierareal ausgenommen. Ebenso ist es möglich, das Handy beim SR abzugeben, sodass dieser es verwahrt, oder der SR erwähnt vor der 1. Partie, was zum Turnierareal gehört. Diese Auslegung des Areals ist sehr flexibel. Während einer Partie darf das Areal nicht verlassen werden, weswegen in der Regel auch vorab angesagt wird, was zum Areal gehört. (Ein Turnierareal sollte neben dem Spielbereich auch die Toilette und eine Raucherecke umfassen)
      Als Regelung gilt hier:

      11.2.3 Nur mit Genehmigung des Schiedsrichters darf
      11.2.3.1 ein Spieler das Turnierareal verlassen,
      11.2.3.2 der am Zug befindliche Spieler den Spielbereich verlassen,
      11.2.3.3 jemand, der weder Spieler noch Schiedsrichter ist, den Spielbereich betreten.

      Was bedeutet: Du darfst während der Partie nur den Spielbereich (Saal!) verlassen, wenn du nicht am Zug bist. Das bedeutet jedoch, dass du aufstehen darfst, zu deinem Mannschaftskapitän im Ligabetrieb gehen darfst und fragen kannst, wie der aktuelle Stand ist, ehe du ein Remis anbietest

      Du musst im Turnierareal (sprich: Raucherecke, Toilette oder Spielbereich) bleiben, bis die Partie fertig ist.

      Jeder, der nicht gerade spielt oder Schiedsrichter ist, darf nur mit Genehmigung den Spielbereich betreten.
      Ein Spieler, der seine Partie bereits beendet hat, zählt als Zuschauer und hat den Spielbereich, sofern die Turnierordnung des jeweiligen Turnierleiters nichts anderes verlangt, den Spielbereich zu verlassen. Bei größeren Turnieren wird dies bei steigendem Lautstärkepegel auch so gehandhabt.

      Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Das Ganze ist meine Auslegung deines Falles, sollte ein Fehler darin sein, darf dieser korrigiert werden.
      Allerdings habe ich diverse Kurse zu den Fide-Regeln belegt und bin auch offiziell Regionaler Schiedsrichter - in meinem Fall vom Schachbund Rheinland-Pfalz.

      LG
      txnxSxl / Qualle
    • Gambitspieler schrieb:

      danke für die Erklärung @txnxSxl

      Irgendwie hatte ich verpasst, dass sich die Fideregeln sich hier geändert haben in Sachen Mobiltelefon.

      Mit diesem Regelwerk bedeutet aber ein klingelndes Telefon nicht automatisch den Verlust der Partie oder sehe ich da etwas falsch?
      Ein Klingelndes Handy impliziert, dass das Gerät nicht vollständig abgeschaltet ist.

      Ein vollständig abgeschaltetes Handy kann nicht klingeln.

      Ich zitiere hier noch einmal:

      11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichtersirgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben.Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche einesSpielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Tasche muss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht werden. Beiden Spielern istes verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen

      Somit verliert das nicht abgeschaltete Handy dennoch automatisch die Partie.

      Das Ganze gilt für das Turnierareal, nicht nur für den Spielbereich. Sprich: Solange deine Partie läuft, muss das Handy auch an folgenden Orten abgeschaltet sein, sofern du deine Tasche dort abstellst:

      - Der Toilette
      - Die Raucherecke
      - Alle Verbindungswege zwischen Spielbereich, Toilette und Raucherecke

      Kurzum: Die FIDE versteht die Regeln so, dass das Handy aus sein muss. Ist das Handy nicht ausgeschaltet, so liegt ein Bruch der Regel 11.3.2.1 vor, sofern deine Partie noch läuft ("Während der Partie" als Einschränkung, wann die Regel greift)

      Zudem ist das Klingeln (eingeschaltetes Handy) des Mobiltelefons als "Gebrauch" zu sehen. Hier greift Regel 12.8:

      12.8 Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist der Gebrauch eines Mobiltelefons oder jeder
      Art von Kommunikationsmittel für jedermann im Turnierareal und entsprechend der
      Bestimmung des Schiedsrichters in allen angrenzenden Bereichen verboten.

      Das impliziert hierbei auch das Verbot gegenüber Nicht-Teilnehmenden, Bilder mit dem Mobiltelefon zu machen, sofern der SR dies nicht zugelassen hat.
      Wenn also Eltern ein Bild von ihrem Kind bei der Turnierpartie machen wollen, müsste dies zuvor von einem SR genehmigt werden.




      Gambitspieler schrieb:

      11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichtersirgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben.Das Turnierreglement kann jedoch gestatten, dass ein solches Gerät in der Tasche einesSpielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Taschemuss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht werden. Beiden Spielern istes verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen.

      11.3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich trägt,verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eineandere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

      Bisher hieß es ja Handy klingelt automatisch Partieverlust

      Jetzt lese ich dies nicht mehr heraus.

      Wie ist da aktuell die Regel dazu?
      Die Frage dahingehend hast du bereits schon eimal gestellt. Die Begründung ist die Gleiche: "Sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist"
      Die letzten Änderungen gab es meines Wissens nach 2018. Inwieweit da mit den Handy-Regeln etwas geändert wurde, weiß ich leider nicht. Dein Beitrag ist von 2017, aber die Regeln sehen noch immer ziemlich gleich aus.


      Eine kleine Anmkerkung von unserem ehemaligen Schiedsrichterexperten (Ich bin "nur" RSR, dfuchs war ja als ISR unterwegs):

      dfuchs schrieb:

      Sorry Regelkenner,

      aber nachdem was ich schon erlebt habe, ist das was du schreibst Unsinn.
      Nur weil das Handy am anderen Ende des Turniersaals hängt soll kein Betrugsversuch vorliegen?
      Und so Dinge wie Bluetooth oder WLAN lässt man dabei einfach außen vor?

      Jedes Handy, welches eingeschaltet ist und nicht als angeschaltet angemeldet wurde (es gibt nur sehr wenige Varianten, in denen ich das genehmigen würde) ist zwingend ein Partieverlust ganz egal ob es klingelt oder nicht.
      Es gilt also: Klingelt das Handy, dann ist es nicht ausgeschaltet, dann ist die Partie verloren.

      Das hat nichts mit Unverhältnismäßigkeit zu tun, das ist nicht weniger als der Schutz unseres Sports.

      Achso, so etwas wurde schon verwendet:
      Headset

      Grüße Daniel
    • txnxSxl schrieb:

      Somit verliert das nicht abgeschaltete Handy dennoch automatisch die Partie.

      ich sehe in deinen zitierten Fideregeln kein automatisches Verlieren mehr, sondern eher dass hier der Schiri in gewisserweise freie Entscheidungsgewalt hat.

      Nur weil etwas verboten ist, bedeutet dies nicht automatisch den Partieverlust.
      Wenn etwas verboten ist bedeutet es, dass es eine Strafe gibt. Die Fideregeln verpflichten aber den Schiri im Gegensatz zu früher nicht die Partie als Niederlage zu werten.

      Und Ja 11.3.2.1 ist gebrochen. Aber welche Strafe es dafür gibt ist in den Fideregeln nicht 100%ig festgelegt


      Und weil es nicht 100% festgelegt ist kann ich mich mir gut vorstellen, dass es in Mannschaftskämpfen wo es keinen externen Schiri gibt zu Streitfällen führen könnte

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gambitspieler ()

    • Gambitspieler schrieb:

      txnxSxl schrieb:

      Somit verliert das nicht abgeschaltete Handy dennoch automatisch die Partie.
      ich sehe in deinen zitierten Fideregeln kein automatisches Verlieren mehr, sondern eher dass hier der Schiri in gewisserweise freie Entscheidungsgewalt hat.

      Nur weil etwas verboten ist, bedeutet dies nicht automatisch den Partieverlust.
      Wenn etwas verboten ist bedeutet es, dass es eine Strafe gibt. Die Fideregeln verpflichten aber den Schiri im Gegensatz zu früher nicht die Partie als Niederlage zu werten.

      Und Ja 11.3.2.1 ist gebrochen. Aber welche Strafe es dafür gibt ist in den Fideregeln nicht 100%ig festgelegt


      Und weil es nicht 100% festgelegt ist kann ich mich mir gut vorstellen, dass es in Mannschaftskämpfen wo es keinen externen Schiri gibt zu Streitfällen führen könnte
      Ich sehe darin eine andauernde (über den Zeitraum bis zum Klingeln bis jetzt) währende Weigerung, sich an die Schachregeln zu halten.

      Es greift Punkt

      11.7 Andauernde Weigerung eines Spielers, sich an die Schachregeln zu halten, wird mitPartieverlust bestraft. Die vom Gegner erzielte Punktzahl wird vom Schiedsrichterbestimmt.

      Ebenso

      11.5 Es ist verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören. Dazugehört auch ungerechtfertigtes Antragstellen oder ungerechtfertigtes Anbieten vonRemis oder das Mitbringen einer Geräuschquelle in den Spielbereich.
      (Mobiltelefon als Geräuschquelle)

      Letztendlich liegt die Entscheidung aber immer beim Schiedsrichter und in sogut wie jedem Fall wird bei einem solchen Verstoß die Partie abgebrochen und der Spieler von der aktuellen Runde ausgeschlossen ("genullt"), zumal in deinem Fall ja mehrere Regelverstöße auf einmal vorliegen.
      Sofern das Mobiltelefon jedoch beim Spieler getragen wird (im Turnierareal), das heißt, völlig egal wo... ist die Partie automatisch verloren.

      11.3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich trägt,verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eineandere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

      Die Tasche ist hierbei lediglich ein Entgegenkommen seitens der Schiedsrichter / der Turnierleitung. Bei vielen professionellen Turnieren darf diese Tasche auch nicht mehr in Brettnähe stehen. (Ich habe tatsächlich schon erlebt, dass die Teilnehmer aufgefordert wurden, ihre Taschen in den Schiedsrichterraum zu stellen).

      Ich weiß nicht, wie es bei euch in Hamburg ist, aber bei uns ist es vorgeschrieben, dass die Heimmannschaft einen SR stellen muss. Deshalb wurde ich ja überhaupt RSR - das Wort des SR zählt; gegen die Entscheidung kann nachträglich Einspruch eingelegt werden. Schlussendlich zählt jedoch das Wort des SRs.

      Tatsächlich gibt es einen Strafenkatalog in 12. Dort steht explizit, was der Schiedsrichter darf:

      12.9 Der Schiedsrichter kann eine oder mehrere der folgenden Strafen verhängen:
      12.9.1 eine Verwarnung,
      12.9.2 das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
      12.9.3 das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
      12.9.4 eine Erhöhung der Punktzahl im Partieresultat des Gegners bis zu der in dieser Partieerreichbaren Höchstzahl,
      12.9.5 eine Kürzung der Punktzahl im Partieresultat der zu bestrafenden Person,
      12.9.6 den Verlust der Partie für den zu Bestrafenden (der Schiedsrichter bestimmt auch dasErgebnis des Gegners),
      12.9.7 ein im Voraus festgelegtes Bußgeld,
      12.9.8 den Ausschluss von einer oder mehreren Runden,
      12.9.9 den Ausschluss vom Turnier.

      All diese Strafen darf der SR einsetzen, wenn die Entscheidung nicht klar geregelt ist. Hast du also einen milden SR, hast du Glück.
      Aber wie gesagt, normalerweise kommt 12.9.6 zum Einsatz. In der Regel greift die Regelung des Vereins mit Heimrecht im Mannschaftskampf.

      Kurzes Beispiel:

      Verein 1 hat die Regelung, dass ein Karton nicht zum Turnierareal gehört.
      => Das Handy darf in den Karton gelegt werden. Wenn es dort klingelt, ist das Handy nicht im Turnierareal. Sofern der Gastgeber dann nicht angekündigt hat, dass das Klingeln zum Partieverlust führt, hast du Glück. 8o
      Stellt Verein A jedoch klar, dass es immer noch Turnierareal ist und lediglich eine Möglichkeit für Spieler, die keine Tasche mitgebracht haben darstellt, so zählt es zum Turnierareal. Ist es dann nicht ausgeschaltet, liegt ein Regelbruch vor und der Schiedsrichter, welcher vom Verein A (Gastgeber) benannt wird, entscheidet, wie zu verfahren ist, gemäß 12.9
      In der Regel lässt er den Spieler mit klingelndem Handy verlieren. Ein Einspruch dagegen wird zu 100% nicht angenommen werden.

      Edit: Da mehrere Regeln verletzt werden, können mehrere (oder eben: schwere) Strafen verhängt werden. Ein TL, der dir Böses will, könnte dich nach einmaligem Klingeln ausschließen.
    • Ich empfehle allen - vor allem aber dem Schiedsrichterexperten und ISR dfuchs, der meine Ausführungen als "Unsinn" abtut - die Lektüre dieser Verbandsgerichtsentscheidung:

      schachbund-bayern.de/fileadmin…/2020/Verbandsgericht.pdf

      insbesondere der Seiten 9 bis 11:

      "d) Kein Partieverlust aufgrund des eingeschalteten Mobiltelefons im Rucksack

      Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, das Verhalten des Spielers M. F. mit dem Partieverlust zu ahnden.

      Die Möglichkeit des Betruges durch Benutzung eines Schachprogramms wird die Schachwelt (auf allen Ebenen) nach Überzeugung des Verbandsgerichts weiterhin beschäftigen. Dabei bemühen sich die Ordnungsgeber, den vereinzelten „schwarzen Schafen“ den Betrug zu erschweren, den Schiedsrichtern/innen und Turnierleitern/innen effektive Werkzeuge zur Prävention und Aufklärung zu geben, die Persönlichkeitsrechte der vielen redlichen Spielern/innen zu achten und einem vergifteten Klima durch gegenseitige Verdächtigungen vorzubeugen.

      Dieses Bemühen zeigt sich auch in der Systematik der gemäß Tz. 1.1.1 BSB-TO in der Landesliga Nord geltenden und für diese Entscheidung insbesondere relevanten FIDE-Regeln: (in der Übersetzung des DSB)

      11.3.2.1 Während der Partie ist es einem Spieler verboten, ohne Zustimmung des Schiedsrichters irgendein elektronisches Gerät im Turnierareal bei sich zu haben. Das Turnierreglement kann jedoch gestatten , dass ein solches Gerät in der Tasche eines Spielers untergebracht wird, sofern das Gerät vollständig abgeschaltet ist. Diese Tasche muss gemäß der Weisung des Schiedsrichters untergebracht
      werden. Beiden Spielern ist es verboten, diese Tasche ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu benutzen.


      [* Anmerkung: Punkt 10.6. der Ausschreibung der Bayerischen Mannschaftsmeisterschaften 2019/20 macht von dieser Möglichkeit Gebrauch]


      11.3.2.2 Wenn es offenbar ist, dass ein Spieler ein solches Gerät im Turnierareal bei sich trägt, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen.

      Die unterschiedlichen Rechtsfolgen (Regelverstoß mit differenzierten Folgen gegenüber dem zwingendem Partieverlust) stufen die beiden Vorschriften deutlich ab.

      Der Artikel 11.3.2.2. trägt dem Umstand Rechnung, dass eine konkrete Betrugsabsicht bzw. Betrugshandlung in den wenigstens Fällen ausreichend zu beweisen ist. Durch die zwingende Rechtsfolge des Partieverlustes muss dieser (zusätzliche) Nachweis gerade nicht erbracht werden. Im Gegensatz zur Aufbewahrung innerhalb des Turnierareals birgt das bei sich Tragen das wesentlich höhere Risiko eines eventuellen Betruges.

      Im vorliegenden Fall hat der Spieler M. F. durch sein fahrlässiges Verhalten einen Regelverstoß gegen Artikel 11.3.2.1 der FIDE-Regeln begangen. Ein Verstoß gegen den Artikel 11.3.2.2 FIDE-Regeln liegt jedoch nicht vor.

      d1) Kein Verstoß gegen Artikel 11.3.2.2 FIDE-Regeln

      Der Tatbestand des Artikel 11.3.2.2 FIDE-Regeln ist nicht erfüllt. Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift.

      Der Wortlaut der Vorschrift verlangt, dass der Spieler das Gerät bei sich trägt, im Original „on their person“. Nach dem allgemeinen Sprachverständnis ist dies bei einem Mobiltelefon, das in einem separat aufbewahrten Rucksack, liegt nicht der Fall. Wie der Bundesrechtsberater zutreffend ausführt, ist aufgrund der gravierenden Rechtsfolge der Vorschrift (zwingender Partieverlust) ihr Wortlaut besonders maßgeblich.

      Der Einwand des SK H., bei einer derartigen Orientierung am allgemeinen Sprachverständnis könne es zu Grenzfällen und damit
      Rechtsunsicherheit kommen, trägt nicht, denn diese Grenzfälle gibt es in jedem Fall. Zöge man etwa den vom SK H. herangezogenen zivilrechtlichen Besitzbegriff heran, ließen sich auch dazu zahlreiche Grenzfälle konstruieren. Die Kommentare zum BGB sind voll davon.

      Zudem ergibt sich vorliegend aus dem Normzweck des Artikel 11.3.2.2 FIDE-Regeln, dass dessen Anwendungsbereich nicht eröffnet ist. Das hier vorliegende Verhalten des Schachfreunds M. F. – Mobiltelefon im separat aufbewahrten Rucksack – ist bezogen auf einen potentiellen Betrug wesentlich weiter weg, als ein bei sich Tragen an der Person. Falls ein Spieler tatsächlich betrügen wollte, wäre er diesem Ziel in letzterem Fall ungleich näher, denn es bedürfte keiner weiteren, verdächtigen Handlung, um das Gerät etwa auf der Toilette zu Rate zu ziehen.

      Den hier vorliegenden weniger gravierenden Fall der separaten – rechtswidrigen – Aufbewahrung regelt Artikel 11.3.2.1 FIDE-Regeln.

      d2) Verstoß gegen Artikel 11.3.2.1 FIDE-Regeln führt nicht zum Partieverlust


      Der Spieler M. F. hat gegen die Vorschrift des Artikel 11.3.2.1 FIDE-Regeln verstoßen. Zwar lässt die Ausschreibung zu den Bayerischen
      Mannschaftsmeisterschaften die Unterbringung in einer Tasche zu.

      Allerdings muss das Gerät vollständig ausgeschaltet sein, was hier nicht der Fall war. Die Rechtsfolge dieses Regelverstoßes richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Artikel 12.9. der FIDE-Regeln.

      Nach Artikel 12.9.6. FIDE-Regeln wäre demnach grundsätzlich auch die Bestrafung „Verlust der Partie“ möglich.

      Aufgrund der oben aufgezeigten Systematik der Artikel 11.3.2.1 und 11.3.2.2 der FIDE-Regeln wäre nach Überzeugung des Verbandsgerichts die Sanktionierung mit Partieverlust, jedenfalls wie hier ohne weitere gravierende Umstände, nicht verhältnismäßig.

      Nach alledem ist die Entscheidung der Bundesspielleitung aufzuheben und die Partie an Brett 6 mit 1-0 (Weiß gewinnt) zu werten."

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    • Gambitspieler schrieb:

      Mit diesem Regelwerk bedeutet aber ein klingelndes Telefon nicht automatisch den Verlust der Partie oder sehe ich da etwas falsch?

      Gambitspieler schrieb:

      txnxSxl schrieb:

      Somit verliert das nicht abgeschaltete Handy dennoch automatisch die Partie.
      ich sehe in deinen zitierten Fideregeln kein automatisches Verlieren mehr, sondern eher dass hier der Schiri in gewisserweise freie Entscheidungsgewalt hat.

      Nur weil etwas verboten ist, bedeutet dies nicht automatisch den Partieverlust.
      Wenn etwas verboten ist bedeutet es, dass es eine Strafe gibt. Die Fideregeln verpflichten aber den Schiri im Gegensatz zu früher nicht die Partie als Niederlage zu werten.

      Und Ja 11.3.2.1 ist gebrochen. Aber welche Strafe es dafür gibt ist in den Fideregeln nicht 100%ig festgelegt


      Und weil es nicht 100% festgelegt ist kann ich mich mir gut vorstellen, dass es in Mannschaftskämpfen wo es keinen externen Schiri gibt zu Streitfällen führen könnte

      Das Verbandsgericht des Bayerischen Schachbundes (unter Vorsitz des Münchener Rechtsanwaltes Christoph Eichler) sieht es genau so wie der Gambitspieler!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Regelkenner ()

    • Regelkenner schrieb:

      Gambitspieler schrieb:

      Mit diesem Regelwerk bedeutet aber ein klingelndes Telefon nicht automatisch den Verlust der Partie oder sehe ich da etwas falsch?

      Gambitspieler schrieb:

      txnxSxl schrieb:

      Somit verliert das nicht abgeschaltete Handy dennoch automatisch die Partie.
      ich sehe in deinen zitierten Fideregeln kein automatisches Verlieren mehr, sondern eher dass hier der Schiri in gewisserweise freie Entscheidungsgewalt hat.
      Nur weil etwas verboten ist, bedeutet dies nicht automatisch den Partieverlust.
      Wenn etwas verboten ist bedeutet es, dass es eine Strafe gibt. Die Fideregeln verpflichten aber den Schiri im Gegensatz zu früher nicht die Partie als Niederlage zu werten.

      Und Ja 11.3.2.1 ist gebrochen. Aber welche Strafe es dafür gibt ist in den Fideregeln nicht 100%ig festgelegt


      Und weil es nicht 100% festgelegt ist kann ich mich mir gut vorstellen, dass es in Mannschaftskämpfen wo es keinen externen Schiri gibt zu Streitfällen führen könnte
      Das Verbandsgericht des Bayerischen Schachbundes (unter Vorsitz des Münchener Rechtsanwaltes Christoph Eichler) sieht es genau so wie der Gambitpieler!!
      Korrekt, ist mir vor einigen Runden passiert (Telefon wurde für die Überprüfung des Impfstatus benötigt und war eingeschaltet in der Tasche).
      Anruf erhalten, geklingelt, auf Lautlos gestellt und das war es. Gab auch keinerlei Beschwerden des Gegners und auch der anwesende Schiedsrichter hat mich nur gebeten, das Telefon zumindest auf lautlos zu stellen.
    • @Regelkenner
      @Blindfisch

      Lass mich aus deinem Artikel zitieren:

      Der Spieler der Heimmannschaft an Brett 6, Schachfreund Martin Fernandez,erwartete vor Beginn des Wettkampfes einen Anruf, weshalb er sein Mobiltelefoneingeschaltet ließ und dieses in der Folge - versehentlich - vor der Partie nichtausschaltete.

      Dieser Fakt ist bekannt; in solchen (Wie aehnlichen Faellen), kann der SR des heimteams informiert werden und das handy kann an bleiben, tlw. sogar am Brett. gegen Bereitschaft ist nichts einzuwenden und idR wird auch kein SR da nein sagen.

      wer das Vibrieren des Telefons bemerkte und wann genau bekannt wurde,dass das Telefon Schachfreund Martin Fernandez gehört, gehen die Darstellungenauseinander

      in dubito pro reo.


      Jedenfalls nach Beendigung des Wettkampfes diskutierten Spieler beider Vereineund der Schiedsrichter darüber, ob und welche Konsequenzen das eingeschalteteTelefon und dessen Vibrieren auf das Ergebnis der Partie an Brett 6 hatte

      Entscheidend ist das Unterstrichene: Mit dem Ende der Partie wird sich am Resultat nichts mehr veraendern. Sobald eine Partie beendet ist, ist sie beendet. Selbst wenn eine Regel verletzt wurde (sogar Spielregeln!!), ist das Ergebnis ab diesem Punkt fix.

      Bsp:

      a) Ein Spieler rochiert in einer Stellung, in der man das nicht darf.
      Du bist sein gegner und reklamierst nicht.
      Dein gegner setzt dich matt (mit einem legalen Zug!) - Partie vorbei.
      Aber:

      b) Du reklamierst einen Zug vor dem Matt: Das Spiel wird bis zum Zug vor dem Matt zurück gestellt und die Uhr mit dem Dreisatz angepasst. Das Spiel laeuft weiter.

      Ein SR kann aber auch (meist aus Zeitlichen gründen) in Fall b) deinen Bezug auf die Regeln ablehnen. Das könnte man jedoch dann anfechten; die Chance, dass das klappt, sind nicht so schlecht, wie man vielleicht denkt ;)


      Das deckt sich mit einem weiteren grund:

      Der in der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt sei in sich widersprüchlich.Einerseits habe dem Schiedsrichter zum Zeitpunkt des Handyklingelns die Pflichtgetroffen, die Partie zulasten von Schachfreund Martin Fernandez zu nullen,gleichzeitig enthalte die Entscheidung gleich an zwei Stellen die Feststellung, dassdie konkrete Zuordnung des Telefons erst nach der Partie erfolgen konnte.
      Zum Zeitpunkt der Feststellung, dass Schachfreund Martin Fernandez sein Handynicht ausgeschaltet hat, sei seine Partie bereits beendet gewesen. Ein abweichendesErgebnis könne im Nachhinein nicht mehr festgelegt werden. Es verstehe sich vonselbst, dass die in Artikel 11.3.2.2 FIDE-Regeln genanntenTatbestandsvoraussetzungen, „offenbar ist“, „bei sich trägt“, im hierfür maßgeblichenZeitpunkt, also während der Partie, vom Schiedsrichter festgestellt sein mussten.Hieraus ergäbe sich, dass der Spieler Finster den Verstoß gegen Artikel 11.3.2.1FIDE-Regeln zwingend hätte reklamieren müssen. Dann hätte der Sachverhaltunmittelbar aufgeklärt und auf Partieverlust zulasten von Schachfreund MartinFernandez entschieden werden können.


      thats, what I said.

      Ab hier keine 100% garantie:

      Zum Einspruch:

      An der Stelle verlaesst der Fall die Regelebene und beginnt, juristisch zu werden. Da will ich nun etwas vorsichtiger sein.

      Warum ist dieser für nichtig erklart worden?

      Dies liegt vor allem am Spielbericht: Dort wurde vom betroffenen Verein (2) kein Vorwurf dokumentiert. Der SR entschied auf 1-0 - das Ergebnis wurde ohne Anmerkung abgegeben; die Unterschrift steht. Dies deckt sic[i]h mit dem Bericht[/i]

      Die Entscheidung verstoße zudem gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dadie Einlassungen des SK Herzogenaurach der Entscheidung als unstreitig zugrundegelegt worden seien, ohne dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Stellungnahmezu geben.

      Problem war [i]hier: Verhalten von Team B. [/i]
      Korrekt waeren zB gewesen:

      Team A wird mitgeteilt, dass das Ergebnis angefochten wird. Es wird eine Anmerkung verfasst.

      Fazit: Spaeter jammern bringt meist nix. Das muss direkt passieren.
    • txnxSxl schrieb:

      Der Spieler der Heimmannschaft an Brett 6, Schachfreund Martin Fernandez,erwartete vor Beginn des Wettkampfes einen Anruf, weshalb er sein Mobiltelefoneingeschaltet ließ und dieses in der Folge - versehentlich - vor der Partie nichtausschaltete.

      Dieser Fakt ist bekannt; in solchen (Wie aehnlichen Faellen), kann der SR des heimteams informiert werden und das handy kann an bleiben, tlw. sogar am Brett. gegen Bereitschaft ist nichts einzuwenden und idR wird auch kein SR da nein sagen.
      In dem vom Verbandsschiedsgericht entschiedenen Fall war dem Spieler nicht durch den Schiedsrichter gestattet worden, das Handy während des Wettkampfes angeschaltet zu lassen.

      Anderer Sachverhalt, andere Rechtsfolgen - was also möchtest du uns mit dieser deiner Äußerung mitteilen?

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    • txnxSxl schrieb:

      Jedenfalls nach Beendigung des Wettkampfes diskutierten Spieler beider Vereineund der Schiedsrichter darüber, ob und welche Konsequenzen das eingeschalteteTelefon und dessen Vibrieren auf das Ergebnis der Partie an Brett 6 hatte

      Entscheidend ist das Unterstrichene: Mit dem Ende der Partie wird sich am Resultat nichts mehr veraendern. Sobald eine Partie beendet ist, ist sie beendet. Selbst wenn eine Regel verletzt wurde (sogar Spielregeln!!), ist das Ergebnis ab diesem Punkt fix.

      Bsp:

      a) Ein Spieler rochiert in einer Stellung, in der man das nicht darf.
      Du bist sein gegner und reklamierst nicht.
      Dein gegner setzt dich matt (mit einem legalen Zug!) - Partie vorbei.
      Aber:

      b) Du reklamierst einen Zug vor dem Matt: Das Spiel wird bis zum Zug vor dem Matt zurück gestellt und die Uhr mit dem Dreisatz angepasst. Das Spiel laeuft weiter.

      Ein SR kann aber auch (meist aus Zeitlichen gründen) in Fall b) deinen Bezug auf die Regeln ablehnen. Das könnte man jedoch dann anfechten; die Chance, dass das klappt, sind nicht so schlecht, wie man vielleicht denkt ;)

      Auch das ist nicht richtig.

      Das Verbandsgericht hat seine Entscheidung nicht damit begründet, dass sich nach Ende der Partie am Resultat nichts mehr verändern könne, sondern damit, dass durch das Vibrieren die Partie nicht vorher beendet worden sei.

      Beispiel:

      Schwarz gibt nach 30 Zügen die Partie auf - Ergebnis 1:0.

      Beim Nachspielen unmittelbar nach der Partie stellen die Spieler fest, dass Weiß nach dem 20. Zug durch einen regelgemäßen Zug mattgesetzt worden war, was beide Spieler während der Partie übersehen haben.

      Das Resultat der Partie lautet 0:1, da die Partie durch Matt sofort beendet war, alles was danach geschah (einschließlich Partieaufgabe von Schwarz), ist irrelevant.

      Im vom Verbandsschiedsgericht entschiedenen Fall ging es um die gleiche Problematik:

      War die von Schwarz aufgegebene Partie möglicherweise bereits vorher dadurch beendet, dass das Handy von Weiß während der Partie vibriert hatte?


      Noch etwas zu deinem Fall b)
      Die Partie wird nicht bis zum Zug vor dem Matt zurückgestellt, sondern in die Stellung vor dem regelwidrigen Zug.

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    • txnxSxl schrieb:




      Das deckt sich mit einem weiteren grund:

      Der in der Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt sei in sich widersprüchlich.Einerseits habe dem Schiedsrichter zum Zeitpunkt des Handyklingelns die Pflichtgetroffen, die Partie zulasten von Schachfreund Martin Fernandez zu nullen,gleichzeitig enthalte die Entscheidung gleich an zwei Stellen die Feststellung, dassdie konkrete Zuordnung des Telefons erst nach der Partie erfolgen konnte.
      Zum Zeitpunkt der Feststellung, dass Schachfreund Martin Fernandez sein Handynicht ausgeschaltet hat, sei seine Partie bereits beendet gewesen. Ein abweichendesErgebnis könne im Nachhinein nicht mehr festgelegt werden. Es verstehe sich vonselbst, dass die in Artikel 11.3.2.2 FIDE-Regeln genanntenTatbestandsvoraussetzungen, „offenbar ist“, „bei sich trägt“, im hierfür maßgeblichenZeitpunkt, also während der Partie, vom Schiedsrichter festgestellt sein mussten.Hieraus ergäbe sich, dass der Spieler Finster den Verstoß gegen Artikel 11.3.2.1FIDE-Regeln zwingend hätte reklamieren müssen. Dann hätte der Sachverhaltunmittelbar aufgeklärt und auf Partieverlust zulasten von Schachfreund MartinFernandez entschieden werden können.


      thats, what I said.
      Ich bin mir nicht sicher, ob dir klar ist, dass der von dir in rot zitierte Text nicht die Auffassung des Verbandsschiedsgerichtes wiedergibt, sondern die Auffassung des Einspruchsführers SC Erlangen, der sich das Verbandsschiedsgericht gerade nicht angeschlossen hat?

      Das Verbandsschiedsgericht hat das ursprünglich am Brett erzielte Ergebnis wiederhergestellt, weil eine Erklärung auf Partieverlust als Sanktion für das nicht ausgeschaltete Handy unverhältnismäßig gewesen wäre, und nicht, weil nach Partieende die Festlegung eines anderen Ergebnisses a priori ausgeschlossen gewesen wäre.
    • txnxSxl schrieb:

      Zum Einspruch:
      An der Stelle verlaesst der Fall die Regelebene und beginnt, juristisch zu werden. Da will ich nun etwas vorsichtiger sein.

      Warum ist dieser für nichtig erklart worden?

      Dies liegt vor allem am Spielbericht: Dort wurde vom betroffenen Verein (2) kein Vorwurf dokumentiert. Der SR entschied auf 1-0 - das Ergebnis wurde ohne Anmerkung abgegeben; die Unterschrift steht. Dies deckt sic[i]h mit dem Bericht[/i]

      Die Entscheidung verstoße zudem gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dadie Einlassungen des SK Herzogenaurach der Entscheidung als unstreitig zugrundegelegt worden seien, ohne dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Stellungnahmezu geben.

      Problem war [i]hier: Verhalten von Team B. [/i]
      Korrekt waeren zB gewesen:

      Team A wird mitgeteilt, dass das Ergebnis angefochten wird. Es wird eine Anmerkung verfasst.

      Fazit: Spaeter jammern bringt meist nix. Das muss direkt passieren.


      Auch das kann man dem Beschluss des Verbandsschiedsgerichts nicht entnehmen, da das Verbandsschiedsgericht diesen Aspekt nicht abschließend bewertet hat.

      Der rote Text stammt nicht vom Verbandsschiedsgericht, sondern gibt die Rechtsauffassung des SC Erlangen wieder.


      Das Verbandsschiedsgericht führt dazu aus:

      Ob der Einspruch des SK Herzogenaurach gegen die Entscheidung des Schiedsrichters durch die Bundesspielleitung als unzulässig hätte zurückgewiesen werden müssen, bedarf keiner abschließenden Entscheidung durch das Verbandsgericht, da die Beschwerde ohnehin Erfolg hat.