Hallo zusammen
Hier gibt es die Möglichkeit, durch den Mannschaftsleiter bzw. den Stellvertreter, Einspruch gegen Entscheidungen einzulegen. Dabei gilt eine Frist von 3 Tagen nach Veröffentlichung der Wertung.
Bei einem Einspruch entscheidet ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht besteht dann aus den Mannschaftsleitern, die mit dem Einspruch nichts zu tun haben.
Da ich selbst in keinem der Teams vertreten bin, werde auch ich meinen Standpunkt den Mannschaftsleitern offenlegen.
Vielen Dank
txnxSxl
Hier gibt es die Möglichkeit, durch den Mannschaftsleiter bzw. den Stellvertreter, Einspruch gegen Entscheidungen einzulegen. Dabei gilt eine Frist von 3 Tagen nach Veröffentlichung der Wertung.
Bei einem Einspruch entscheidet ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht besteht dann aus den Mannschaftsleitern, die mit dem Einspruch nichts zu tun haben.
Da ich selbst in keinem der Teams vertreten bin, werde auch ich meinen Standpunkt den Mannschaftsleitern offenlegen.
Vielen Dank
txnxSxl