Miami schrieb:
Welches inhaltliche Argument gibt es denn noch ausser denn von mir zitierten Regeln und der Tatsache dass der Tatbestand für ein dort definiertes Handspiel nicht erfüllt ist.
Gegenfrage wieso ist der Tatbestand für ein absichtliches Handspiel nicht erfüllt:
Handspiel
Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem
Arm absichtlich berührt. Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der
Situation auf
die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),
die Position der Hand (Das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen.),
das Berühren des Balls durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers
(Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt,
das Treffen des Balls durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schien -
bein schoner usw.), was ein Vergehen darstellt.
Die Hand bzw. der Arm war etwas vom Körper weg (Position der Hand) und kann man dadurch als Absicht deuten
wie gesagt wäre dadurch ein Tor verhindert worden, wäre es rot würdig gewesen.
Verhindert ein Spieler durch ein absichtliches Handspiel ein Tor oder eine klare
Torchance des gegnerischen Teams