Ist ein PC ohne I-Net ein Kommunikationsmittel?

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  • Ist ein PC ohne I-Net ein Kommunikationsmittel?

    Im Bezug auf Fideregel

    12.3

    b) Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist es dem Spieler untersagt, in das Turnierareal ein Mobiltelefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel mitzubringen,


    und einem interessanten Einwand von Kampfjet stellt sich für mich jetzt die Frage.

    Ist es theoretisch erlaubt als Spieler einen PC der keine Verbindung zum I-Net in das Turnierareal mit zu bringen? Oder anderes ausgedrückt. gilt der PC als ein elektronisches Kommunikationsmittel?
  • "Ein elektronisches Kommunikationsmittel ist jedes Gerät, dass ein Eingangssignal selbständig verarbeiten und wieder ausgeben kann."

    Im Sinne der FIDE-Regel wage ich das zu bezweifeln. Ich suche mal nach einem Gegenbeispiel. Funkuhren etwa auch? Gibt es irgendetwas elektronisches, was nicht darunter fällt (soweit es praktischen Nutzen hat und nicht ein Schrödinger-Katzen-Simulator ist)?
  • Weckzeiten? Bei Funkuhren krieg e die Daten per Funk! Kommunikation muss nicht mit dem Besitzer erfolgen!

    Ich habe eben ein bisschen in Deinen Beiträgen gestöbert, Du kennst die Regeln sicher besser als ich.
    Wie war das mit dem piepsenden Blutzuckermessgerät? Würde mich wirklich mal interessieren!

    (gerne auch als persönliche Message)
  • Natürlich muss der Benutzer mit dem Gerät kommunizieren.

    OK, wenn du einem Wecker eine Weckzeit eingibst, dass die "Ausgabe" während der Partie erfolgt, dann sehe ich hier auch ein elektronisches Kommunikationsmittel. Aber wer tut das?

    Was das Blutzuckermessgerät angeht. Die Story ist kurz.
    Schwer an Diabetes erkrankter Schachspieler. Misst alle zwei Stunden den Blutzucker und ein Gegner war ein Arsch und hat sich darüber beschwert.

    Grüße Daniel

    P.S: Natürlich steht die Definition so nicht in den Regeln, aber so habe ich das während des Studiums mitbekommen und ich nehme das in meinen Turnieren jetzt als Richtlinie.
  • ich möchte da gern nochmal ergänzen, dass die ausführungen hier sich nur auf den im ausgangspost zitierten teil der regeln beziehen (also 12.3. b). unter a) desselben abschnitts kann man aber lesen:

    "Während des Spielverlaufs ist es den Spielern verboten, sich irgendwelche Notizen, Informationsquellen oder Ratschläge zunutze zu machen oder auf einem anderen Schachbrett zu analysieren." (mag eine ältere formulierung sein, aber wird sich im grundsinne sicher nicht verändert haben)

    das bezieht sich m.e. natürlich vollumfänglich auf einen wie auch immer gearteten lesbaren speicher. deswegen ist ein computer während der partie natürlich strikt verboten. für mich der wesentlichere regelabschnitt.
  • steht im selben abschnitt, weiter unten:

    "Das Partieformular dient ausschliesslich der Aufzeichnung
    der Züge, der Zeitangaben auf den Uhren,
    der Remisangebote und der mit einem Antrag
    in Zusammenhang stehenden Umstände sowie
    anderer bedeutsamer Daten."

    und weiter vorn, in abschnitt 8, wird die generelle verpflichtung zur aufzeichnung der züge durch die spieler geregelt, samt ausnahmen uswusw - das erspare ich mir hier. ;)

    man darf also nicht vor beginn der partie als erinnerung irgendwelche hilfestellungen auf dem partieformular notieren und darauf während der partie zugreifen (weder auf der partieforumlar, noch auf einem anderen zettel oder speichermedium).
  • es steht eigentlich wörtlich in den regeln, man muss nur genau mit der formulierung umgehen:

    dem spieler ist es während der partie generell untersagt, auf jedwede information und/oder notiz zurückzugreifen um daraus einen nutzen für seine partie zu ziehen (lies: zunutze machen). das ist eine muss-regelung (keine ausnahme, auslegung des schiedsrichters lediglich in bezug auf den potentiellen nutzen der information für eine schachpartie!).

    außerdem ist das simple mitbringen von elektronischen kommunikationsmitteln OHNE GENEHMIGUNG des schiedsrichters verboten. hier ist die ausnahme bereits in die formulierung eingebaut - und praktisch bedeutet es, dass du dir besser bei jedwedem gerät, dass theoretisch zur kommunikation verwendet werden kann, vorab die erlaubnis des schiedsrichters einholst.

    der sinnbeseelte schiedsrichter wird seine erlaubnis vermutlich daran knüpfen, wie 1. verständlich und sinnvoll das mitführen des geräts ist (z.b. blutzuckermessgerät) und 2. ob und wie es sich eignet, damit gegen die muss-regelung (siehe oben) zu verstoßen. denn ohne die möglichkeit, sich dadurch externe information (also außerhalb des gehirns des spielers) für die partie "zunutze zu machen", wird ja dem sinn des regelwerks nicht widersprochen.

    würde eigentlich eine fragwürdige entscheidung des schiedsrichters in dieser sache einen möglichen protest zur folge haben können? hat sowas prinzipiell überhaupt aussicht auf erfolg, oder würde da immer der schiedsrichter in seiner auslegung unterstützt? es gibt bestimmt randfälle, die man gut als pure schikane auslegen könnte ... ?!

    nun bin ich kein schiedsrichter - das ist nur mehr oder weniger gesunder sprachverstand. leider ohne gewähr. :D
  • SnoopyDog schrieb:

    Gambitspieler schrieb:

    einen PC der keine Verbindung zum I-Net
    Wieso auf das "I-Net" beschränkt? Firewire, Bluetooth etc..: Du kannst Daten austauschen. Die Fragestellung ist m.E. daher etwas an den Haaren herbeigezogen. Was erwartest Du denn da anderes als ein klares "Ja"?


    Natürlich ist die Frage nur ein Theoriefall, aber da daraus doch ein interessante Diskussion geworden ist, ist die Antwort ja dann doch nicht so klar. Außerdem gabe es auch interessante Infos. So hätte ich z.B. niemals gedacht, dass man ein Blutzuckermessgerät oder Funkuhren theoretisch verbieten konnte.

    destroyer1 schrieb:




    Gegenfrage : Was will jemand mit einem PC imTurnierareal ?!?

    Die FIDE stellt auch klar : " auf hypothetische Fragen gibt die FIDE keine Antwort ! "

    Gruß
    D1


    Gute Frage. Das war ja die nicht ernstgemeinte Idee von kampfjet. Ich würde es als Schiri ja auch verbieten, doch mir war halt nicht klar, ob man einen PC (ohne irgendwelche Verbindungsmöglichkeiten) verbieten kann.

    Aber in dem Zusammenhang fällt mir jetzt ne andere Frage ein.
    Nehmen wir mal an ein Fernsehteam ist vor Ort um ein Bericht über das Turnier zu drehen. (kenne min. 1 praktisches Beispiel)

    Theoretisch könnte der Schiri aufgrund der Fideregeln das Kamerateam aus dem Turnierareal rauswerfen. Würde ein Schiri es auch machen?
  • Nein,
    ich würde ein Fernsehteam, bei dem sich die Menschen benehmen, niemals verbieten.
    Aber ganz wichtig, die Leute sind Profis, ich bin Profi. Die Leute kommen bisher immer vor dem Event entweder zu mir oder zum Veranstalter und man macht ein breefing. Dann haben die Medienleute Hintergrundinfos und ich Ruhe.

    Grüße Daniel
  • Die Spieler sind ebenfalls Profis und wissen, dass eine gute Berichterstattung letztlich auch nicht ihr Schaden ist.
    In der Regel ist ein Fernsehteam eh schnell wieder weg wenn die Bilder im Kasten sind.
    Wer darüber mit dem Schiri diskutieren will, kann das ja versuchen...

    Allerdings war schon die Ausgangsfrage völlig sinnlos! ("PC der keine Verbindung zum I-Net hat")
    Schließlich könnte man auf dem Rechner ja auch ohne das Web ein Schachprogramm laufen lassen.
  • Hybris schrieb:



    Allerdings war schon die Ausgangsfrage völlig sinnlos! ("PC der keine Verbindung zum I-Net hat")
    Schließlich könnte man auf dem Rechner ja auch ohne das Web ein Schachprogramm laufen lassen.


    Das auf dem PC ein Schachprogramm laufen kann ist mir auch bewusst und wenn man es nutzt ist es ja eindeutig geklärt.
    Es war eher eine Verständnisfrage der im Eröffnungspost zitierten Regel.
  • Wenn sich ein Spieler über die Kameras beschwert, ich sie aber nicht als störend empfinde, dann nehme ich immer aus dem FIDE-Handbuch diese Richtlinie:

    4.8
    Flash photographing of the players shall be allowed only during the first 3 minutes of each round. Film video and TV coverage is to be encouraged, but cameras should be unobtrusive and not disturb the players.

    oder
    den hier:

    11. TV, Filming, Photography

    (a) Television cameras that are noiseless and unobtrusive are permitted in the playing venue and contiguous areas with the approval of the CO and CA. The CA shall ensure the players are not disturbed or distracted in any way by the presence of TV, video cameras or other equipment.
    (b) Only authorised photographers may take photographs in the playing venue. Permission to do so in the playing hall is restricted to the first ten minutes of the first round and the first five minutes of each subsequent round, unless the CA decides otherwise.

    Grüße Daniel