Virus in Inkasso-Mail

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    • Virus in Inkasso-Mail

      Achtung!

      Ich habe vor kurzem eine E-Mail von einem angeblichen Inkasso-Unternehmen erhalten. Im Anhang dieser Mail steckt ein Virus, Trojaner oder sonstige Mal-Ware - nicht öffnen!

      Falls tatsächlich jemand eteas in der Art erwartet, das Anschreiben genau prüfen, ob die dort gemachten Angaben plausibel sind.

      Ein Inkasso-Anschreiben ist von daher besonders hinterhältig, da die Beantwortung meist an enge Fristen gebunden ist und somit die Versuchung groß, gleich alle Informationen zu prüfen.

      Zum Glück hat mein Virenscanner die Bedrohung erkannt...
    • Fast das selbe gibt es bei Bank anschreiben ezt.Habe letztens einen Bericht gesehen das die auch einfach die Tan beim Onl. Banking rauskriegen können und in letzter Zeit mit der Masche jede Menge Konten Leer geräumt haben .Ist zwar nicht ganz so einfach aber wird in Letzter Zeit so Praktiziert .Dazu brauchen die nur eine zweite Sim Karte für das Händy. Die haben sie bisher von den meisten Großanbietern ohne Kontrolle Bekommen .Als zweit Karte.
    • ganz einfach: kein seriöses Inkasso-Unternehmen versendet eine Zahlungsaufforderung per E-Mail !! ... und falls doch, Pech gehabt für das Inkasso, denn diese Mail habe ich nicht bekommen (der Nachweis des Gegenteils dürfte ziemlich schwer werden (ohne NSA))
    • was immer wieder bekomme ist von Pay Pal ich könnte mein Limit nicht Ausschöpfen wenn ich nicht noch ein Paar Angaben machen würde dazu brauche ich nur den Link anklicken . Ich hätte es Längst gemacht wenn ich mich mal Angemeldet hätte sehen schon echt aus.
    • OBra66 schrieb:

      ganz einfach: kein seriöses Inkasso-Unternehmen versendet eine Zahlungsaufforderung per E-Mail !! ... und falls doch, Pech gehabt für das Inkasso, denn diese Mail habe ich nicht bekommen (der Nachweis des Gegenteils dürfte ziemlich schwer werden (ohne NSA))

      Also Obra da wäre ich vorsichtig, nicht immer kannst du dich darauf berufen etwas nicht erhalten zu haben. Wenn du einfach sagst, du hast etwas nicht gesehen oder bekommen....dies nennt man "arglistige Zugangsvereitelung" und ist gemäß § 242 BGB insofern von Bedeutung, als dass die Kenntnisnahme nach der sogenannten "zugangsfiktion" erfolgt ist. Bei sowas immer vorsichtig sein. Auch § 147 Absatz 2 hat hier entsprechende Wirkung: "Der einem abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werde, in welchem der Antragende den EIngang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf." Zwar richtet sich diese Norm auf Verträge, kann aber nach Urteil des Bundesgerichtshofes auch auf andere Rechtsgeschäfte übertragen werden.
      Gruß Tommy
    • So vorsichtig muss Obra66 in Hinblick auf Zahlungsaufforderung via Email gar nicht sein, da solche Emails zwar möglich, aber nicht rechtsverbindlich sind.
      Zudem landen solche Mails in der Regel automatisch im Spamordner oder im Papierkorb (sollten sie zumindest).
      Bei ernsthaftem Sachverhalt ist der Briefkasten die 1. Wahl (meist als Einschreiben). Ernstgemeinte Sendungen per E-mail (die absolute Ausnahme) würden höchstens mit zustellungsnachweisbaren Verfahren z.B. via Postident in die Wege geleitet.

      Dubiose Mails sind seit Jahren eher die Regel, denn die Ausnahme.
      Millionentransfers, Erbschaften, Lottogewinne, Telekom-, Sparkassen-, Paypal-, Deutsche Post-, Amazon-Fakes usw. sollten mittlerweile eigentlich ein alter Hut sein.

      Wer nicht neugierig ist, sollte sich an die einfachste aller Sicherheitsmaßnahmen halten:
      Nichts öffnen, was nicht bekannt ist. Wenn einer dieser Adressaten ein wichtiges Anliegen hat, wird er ganz sicher auch einen anderen Kommunikationsweg wählen.

      Wer neugierig ist, sollte sich eine sehr gute Security-Suite zulegen und täglich die Update-Funktion nutzen. Eine 100%ige Sicherheit gibt es damit aber auch nicht.

      Generell gilt: Egal, wer was schreibt oder welche Aufforderung eine Mail enthält, keine Daten preisgeben (mit Ausnahme von Pin / Tan / Passwort, wenn ne Mail von hirni kommt)
    • hirni schrieb:

      So vorsichtig muss Obra66 in Hinblick auf Zahlungsaufforderung via Email gar nicht sein, da solche Emails zwar möglich, aber nicht rechtsverbindlich sind.
      Zudem landen solche Mails in der Regel automatisch im Spamordner oder im Papierkorb (sollten sie zumindest).
      Bei ernsthaftem Sachverhalt ist der Briefkasten die 1. Wahl (meist als Einschreiben). Ernstgemeinte Sendungen per E-mail (die absolute Ausnahme) würden höchstens mit zustellungsnachweisbaren Verfahren z.B. via Postident in die Wege geleitet.





      Ja du hast Recht, im Hinblick auf solche Mails nicht. Aber es gibt ja auch noch andere Mails die verbindlich sein können. Wenn er zum Beispiel Kaufmann im Sinne des HGB ist könnte er gemäß § 346 HGB schon verpflichtet sein sein Postfach zu überprüfen =) (naja Kaufleute haben ja eh ein paar "irre" Bräuche :thumbsup: ). Man kann auch nach §126 a Absatz 1 argumentieren: er könnte eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen ( hat ja eh keiner aber trotzdem) und dann ist er ebenfalls gezwungen mal sein Postfach zu lesen. ALso generelle Verweigerung wenn man den INhalt gesehen hat geht gar nicht. Ach ja und wenn dann da so Emails sind wo Leistung erwähnt wird die man nie bestellt hat : §241 a Absatz 1 : Der Unternehmer hat keinen Anspruch gegen denjenigen, der beliefert wurde... aber hier wird es in Bezug auf das Beweisrecht haarig, denn er kann sich auf Absatz 2 berufen. Da muss es aber schon eine Riesen Firma sein :D

      Gruß Tommy
    • Bin auch zweimal drauf reingefallen beim ersten mal hatte ich rechnung mit bösem Anhang Trojaner ->geöffnet.
      Dann auf die Amazon Mail reingefallen zum Glück gleich gemerkt paßwort alles geändert nix pasiert.
      Nun bekomm ich dauernd Paypal Mails zum verifizieren des kontos und Anwaltsmails wegen Paypalrechnungen.
      Nur ich hab gar kein paypalkonto :) also wandert dies in den Müll.
      Auch falsche ITunes Rechnungen hatte ich schon aber ich hab keine Daten eingegeben mache das nur über die Kartenguthaben.
      Nun ab da landet bei mir alles unbekannte mit anhang im Müll.
      Wenns so dramatisch ist wie die alle tun sollen die probieren mir das peer Post zu schicken :)

      Skeptiker
    • Hallo Skeptiker,

      du kannst dich in diesem Falle auch wehren. Du hast Anspruch auf Schadensersatz nach §823 BGB aber nur in Verbindung mit §7 der Eu Richtlinie zum "unlautbaren Wettbewerb". Und das beste ist §1004 BGB: der Unterlassungsanspruch. Einzig problematisch: du musst einen Anwalt einschalten und Klagen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Tommy555 ()